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Hegglin Peter · Ständerat · 2024-05-30

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-05-30

Wortprotokoll

Mit diesem Artikel kommen wir eigentlich zum Kern der Vorlage, denn er hat direkten Einfluss auf Gelder, die im Umfang von 1,15 Milliarden Franken, wenn Sie der Mehrheit folgen, oder im Umfang von 600 Millionen Franken aus der Bundesrechnung abfliessen. Sollten Sie diesen Beschlüssen zustimmen, reihen sich diese hinter mehrere Beschlüsse ein, die wir diese Woche gefasst haben. Das sind massive Zusatzausgaben, und ich mache mir zunehmend Sorgen, wie wir in den kommenden Jahren die Voranschläge erarbeiten und auch mehrheitsfähig verabschieden können. Ich glaube, wir müssen wieder zurückkommen und unsere Forderungen an den Bund und den Staat einfach zurücknehmen und masshalten.

Wenn ich noch ein gewisses Verständnis hatte, als wir in der Frühjahrssession 2022 der Motion der Finanzkommission zustimmten, allerdings, wie es der Minderheitssprecher gesagt hat, mit einem Stimmenverhältnis von 27 zu 12, so habe ich heute kein Verständnis mehr für diese Vorlage. Der Bundesrat lehnte die Motion ja auch ab. Aber nicht nur der Bundesrat, sondern auch das EFD und das UVEK und, soviel ich noch weiss, auch die SBB zeigten sich in der Kommissionsberatung gegenüber diesem vorgesehenen Vorgehen entsprechend kritisch. Das war damals in der Beratung der Finanzkommission so. Meines Wissens steht der Bundesrat dem Anliegen auch heute noch ablehnend gegenüber.

Ich glaube, damals standen wir unter Covid-19-Eindrücken, und wir wussten nicht, wie sich die Situation verändern bzw. verschlechtern würde. Wir beschlossen in mehreren, in vielen Bereichen zusätzliche Massnahmen, so auch im Bereich des öffentlichen Verkehrs. Wir beschlossen 850 Millionen Franken zur Stabilisierung und Unterstützung des öffentlichen Verkehrs, 350 Millionen davon für den BIF, um entsprechende Korrekturen auch auszugleichen und Investitionen in die Bahninfrastruktur eben nicht zu verhindern. Wir ergriffen damals schon substanzielle Massnahmen, der Bundesrat beschloss auch noch strukturelle Massnahmen, und all das führte dazu, dass die Gewinne der SBB sich zwischenzeitlich wieder verbesserten. Ich bin überzeugt, dass von diesen 850 Millionen Franken die SBB den substanziellsten Betrag erhalten haben.

Dieser Finanzbeitrag, dieser Kapitalzuschuss würde jetzt wieder die SBB einseitig bevorzugen. Es gäbe aber auch andere öffentliche Verkehrsdienstleister, die auch sagen könnten: Wir haben in Covid-19-Zeiten auch Defizite und Schulden angehäuft, wir müssen auch entsprechend Kapitalzuschüsse erhalten. Ich finde, das ist auch ein Argument, das in Betracht gezogen werden sollte.

Wenn wir diese Woche Verpflichtungskredite erhöht haben, so führen diese nicht direkt zu einem Kapitalabfluss. Wir haben immer noch die Möglichkeit, im Rahmen von Budgetberatungen einen gewissen Spielraum auszuloten und über die Voranschläge das Geld dann freizugeben. Hier ist es anders. Das Geld fliesst im beschlossenen Umfang sofort ab, zudem soll es ja ausserordentlich gewährt werden. Das heisst, es müsste amortisiert werden, und gemäss der [PAGE 377] gesetzlichen Grundlage sind ausserordentliche Finanzbeiträge innerhalb von sechs Jahren über das Budget zu amortisieren. Bei der höheren Summe müssten also in den kommenden Jahren 200 Millionen Franken eingestellt werden. Das würde unseren Budgetspielraum der folgenden sechs Jahre reduzieren, wenn wir uns an das Gesetz halten. Falls Sie der[NB]Minderheit[NB]Dittli[NB]folgen,[NB]sind[NB]es[NB]immer noch 100 Millionen Franken, und auch dieser Betrag engt unseren Spielraum massiv ein, obwohl wir doch schon wenig oder keinen Spielraum haben.

Kollege Dittli hat viele Aspekte erwähnt und ausgeführt, ich möchte sie alle unterstützen. Ich möchte aber auch noch einen weiteren Aspekt dazunehmen, und zwar denke ich vor allem an die Sparte Immobilien bei den SBB. Dieser Bereich wurde in den letzten Jahren massiv ausgebaut. In der Bilanz 2003 haben die SBB 3 Milliarden Franken dafür eingestellt. Aktuell ist dieser Wert auf rund 8 Milliarden Franken angestiegen. Sie können diesen Anstieg oder diese Veränderung durchaus auch sehr gut an den neuen Geschäfts- und Wohnimmobilien an allen Schweizer Bahnhöfen erkennen. Auch diese Investitionen haben zu einer höheren Verschuldung der SBB beigetragen. Diese Investitionen sollten aber nicht über Bundesbeiträge mitfinanziert werden müssen, und trotzdem geschieht es und fliesst dann halt auch in die Gesamtbetrachtung ein.

Diese Investitionen bringen aber auch willkommene Erträge. Ich möchte nicht kritisieren, dass man das Gelände oder die Grundstücke, die man hat, besser ausnutzt und über Immobilien eine Wertsteigerung herbeiführt. Diese Mieterträge der Immobilien sind inzwischen auf 840 Millionen Franken angestiegen. Das ist ein substanzieller Betrag. Im vergangenen Jahr gab das ein Ebit von 320 Millionen Franken. Ich meine, dieser Betrag müsste eigentlich vollumfänglich zur Finanzierung der Infrastrukturvorhaben verwendet werden können. Schliesslich wurden ja die Grundstücke mal für den Betrieb des öffentlichen Verkehrs erworben, um Bahnleistungen anzubieten oder um Bahninfrastrukturen darauf zu errichten. Aber die Grundstücke werden ja nicht mehr dafür genutzt, man hat sie in den Bereich SBB Immobilien ausgegliedert.

Was passiert jetzt mit diesen Erträgen? Kollege Dittli hat das auch schon erwähnt: Von 2007 bis 2029 leistet der Immobiliensektor der SBB Beiträge zur Sanierung der Pensionskasse im Umfang von 3 Milliarden Franken - 3 Milliarden Franken! Das ist ein sehr, sehr substanzieller Betrag. Die Basis dafür ist einerseits ein Parlamentsbeschluss aus den Jahren 2005/06 - vielleicht kann sich Kollege Germann noch an diesen Beschluss erinnern -, andererseits ein weiterer Beschluss, der aber nicht vom Parlament, sondern 2016 von den SBB-Verantwortlichen gefasst wurde. Es lässt sich hier wirklich die Frage stellen, weshalb diese Sanierungsbeiträge immer noch geleistet werden, hat doch die SBB-Pensionskasse einen Deckungsgrad von 107,9 Prozent, also von fast 108 Prozent. Diese Beiträge werden bis 2029 fortgeführt.

Wenn man diesen Beitrag, wie Kollegin Marianne Maret vorhin ausgeführt hat, im Jahr 2023 nicht geleistet hätte, hätte der Gewinn der SBB nicht 266 Millionen Franken, sondern 416 Millionen Franken betragen. Dies ergäbe ein ganz anderes Bild der Nettoverschuldung oder der Situation der SBB. Ich wollte dies hier einfach nochmals erwähnen, damit man auch dies in Betracht zieht. Ich möchte mit Nachdruck darauf hinweisen, dass diese Verpflichtungen zur Sanierung der Pensionskasse spätestens ab dem Jahr 2029 nicht mehr geleistet werden, sondern dass der gesamte Betrag als Ausgleichszahlung an die Infrastruktur geleistet wird. Der Beitrag könnte demzufolge verdoppelt werden. Es wären dann 300 Millionen Franken pro Jahr, die der Bereich SBB Immobilien an die SBB für den Bereich Infrastruktur leisten könnte; ich denke, das wäre richtig.

Damit komme ich zum Schluss. Ich bin immer noch der Meinung, dass kein Kapitalzuschuss notwendig wäre, aber aufgrund der Mehrheiten für die Annahme der Motion und auch aufgrund der Beratungen in der Kommission beantrage ich Ihnen, der Minderheit zu folgen und dem immer noch sehr substanziellen Betrag von 600 Millionen Franken zuzustimmen.