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Wicki Hans · Ständerat · 2024-05-30

Wicki Hans · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2024-05-30

Wortprotokoll

Seit 1996 besteht zwischen der Schweiz und Slowenien ein Doppelbesteuerungsabkommen. Eine erste Anpassung desselben erfolgte in den Jahren 2012 und 2013. In der Zwischenzeit wurden allerdings im Rahmen des OECD-Projekts "Base Erosion and Profit Shifting" (Beps) generelle Mindeststandards erarbeitet, um Missbräuche im Rahmen des Abkommens zu verhindern, konkret zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung. Mit dem vorliegenden Änderungsprotokoll sollen diese Mindeststandards auch im Abkommen zwischen der Schweiz und Slowenien umgesetzt werden.

Anlässlich seiner Sitzung vom 22.[NB]November 2023 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Änderung dieses Doppelbesteuerungsabkommens. Aus seiner Sicht konnte ein ausgewogenes Verhandlungsergebnis erzielt werden; auch vonseiten der Kantone und Interessenvertreter gab es keine Opposition. Vielmehr dürften diese Anpassungen dazu beitragen, die guten Wirtschaftsbeziehungen zwischen uns und Slowenien weiter zu stärken. Der Nationalrat nahm die Vorlage anlässlich der letzten Session am 13.[NB]März mit 134 zu 4 Stimmen bei 19 Enthaltungen deutlich an.

Ebenfalls grundsätzlich unbestritten war diese Änderung in unserer Kommission. Inhaltlich gab es eine kurze Diskussion zur Feststellung in Kapitel 1.1 der bundesrätlichen Botschaft, wonach sich beide Staaten nicht auf den genauen Wortlaut der Änderungen, die sich aufgrund des Beps-Übereinkommens für das vorliegende Abkommen ergeben, einigen konnten. Hintergrund sind unterschiedliche Haltungen der Schweiz und Sloweniens zur Einordnung dieses Übereinkommens: Aus slowenischer Sicht ist es auf alle Abkommen anzuwenden, aus Schweizer Sicht ist es hingegen als Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen anzusehen. Allerdings waren es nur relativ wenige Staaten, die es auch so sahen wie die Schweiz und mit denen wir uns auf den Text einigen konnten. Deshalb wurde nun mit Slowenien eine bilaterale Anpassung vorgenommen. Für uns und Slowenien ergibt sich daraus kein Nachteil. [PAGE 379]

So empfiehlt Ihnen unsere Kommission einstimmig, dem Entwurf zuzustimmen.