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Rösti Albert · Bundesrat · 2024-06-03

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-06-03

Wortprotokoll

Der Einsatz von Hilfspersonal wird vom Bund weiterhin unterstützt. Der Bundesrat hat diese Unterstützung am 1.[NB]November 2023 ins Direktzahlungssystem transferiert und Artikel 47b in die Direktzahlungsverordnung aufgenommen. Diese neue Bestimmung fokussiert auf die [PAGE 962] Abgeltung des zusätzlichen, nicht gedeckten einzelbetrieblichen Aufwands. Dazu gehören insbesondere die mit der Umsetzung von Herdenschutzmassnahmen verbundenen höheren Arbeitsaufwände und das zusätzliche Alppersonal. Zuständig dafür und für die Höhe der Abgeltungen ist das Bundesamt für Landwirtschaft.

Mit der Aufnahme von Artikel 47b in die Direktzahlungsverordnung kann das Bundesamt für Umwelt (BAFU) Hilfspersonal der Alpbetriebe nicht mehr unterstützen. Eine Doppelfinanzierung ist gesetzlich ausgeschlossen. Das BAFU unterstützt finanziell jedoch weiterhin Herdenschutzmassnahmen im engeren Sinne wie beispielsweise die Anschaffung von Material für zusätzliche Zäune oder von Herdenschutzhunden.

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