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Baume-Schneider Elisabeth · Bundesrat · 2024-06-03

Baume-Schneider Elisabeth · Bundesrat · Jura · 2024-06-03

Wortprotokoll

Die bundesrechtlichen Vorgaben zur Anlagebuchhaltung gelten für alle zur Abrechnung zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zugelassenen Spitäler, unabhängig von ihrer Trägerschaft. Die Regelung für den Einbezug der Kosten zur Nutzung der betriebsnotwendigen Anlagen gilt somit für alle zugelassenen Spitäler gleichermassen. Eine obligatorische Nutzungsdauer ist dabei nicht festgeschrieben; eine Ungleichbehandlung zwischen öffentlichen und privaten Spitälern ist diesbezüglich nicht ersichtlich.