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Baume-Schneider Elisabeth · Bundesrat · 2024-06-03

Baume-Schneider Elisabeth · Bundesrat · Jura · 2024-06-03

Wortprotokoll

Die Angleichung des Vertriebsanteils verfolgt zwei Ziele: erstens die Beseitigung von Fehlanreizen, zweitens die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit, insbesondere für Apotheken. Für die Förderung der Abgabe von günstigen Arzneimitteln wird der Vertriebsanteil über die Preisklassen angeglichen. Damit wird der Fehlanreiz beseitigt, dass Leistungserbringer mehr Geld für die Abgabe von teuren Medikamenten erhalten als für die Abgabe von günstigen.

Diese Angleichung des Vertriebsanteils führt unweigerlich zu gewissen Preiserhöhungen bei tiefpreisigen Arzneimitteln, für welche Versicherte je nach Höhe ihrer Franchise mehr bezahlen müssen. Dabei ist wichtig, zu betonen, dass die Änderung des Vertriebsanteils nur rezeptpflichtige Arzneimittel, die vom Krankenversicherer übernommen werden, betrifft. Insgesamt sind mit den Massnahmen Einsparungen zugunsten der Prämienzahlenden im Umfang von rund 60 Millionen Franken zu erwarten. Weiter ist zu erwarten, dass die Leistungserbringer mit der Angleichung des Vertriebsanteils zukünftig mehr günstige Arzneimittel abgeben, beispielsweise Generika. Auch das wird zu Einsparungen zugunsten der Prämienzahlenden führen.