Stark Jakob · Ständerat · 2024-06-03
Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-06-03
Wortprotokoll
Angesichts der erheblichen finanziellen Auswirkungen dieser Motion hat die Finanzkommission beschlossen, sich mit diesem Geschäft zu befassen und dazu Stellung zu nehmen. Nach einer intensiven Debatte beantragt die FK-S mit 11 zu 2 Stimmen, die Motion abzulehnen.
Weshalb diese deutliche Ablehnung? Die Motion würde es erlauben, für die Armee und den Wiederaufbau der Ukraine neue, ausserordentliche Ausgaben in der Höhe von 15 Milliarden Franken vorzunehmen - ohne Gegenfinanzierung. Diese Ausgaben würden somit, unter Umgehung der Schuldenbremse, wir haben es schon gehört, zu einer zusätzlichen Verschuldung des Bundeshaushaltes von 15 Milliarden Franken führen. Zudem müssten mittelfristig auch ausserordentliche Ausgaben über den ordentlichen Voranschlag ausgeglichen werden, d.[NB]h., nach einer Frist von sechs Jahren würden diese Ausgaben den Bundeshaushalt wiederum mit Milliardenbeträgen belasten.
Die Mehrheit der Finanzkommission ist deshalb der Ansicht, dass sowohl die Armeeausgaben wie die Ausgaben für den Wiederaufbau in der Ukraine auch in der heutigen sicherheitspolitischen Lage plan- und steuerbar sind und deshalb keinen ausserordentlichen Charakter aufweisen; Kollege Dittli hat bereits darauf hingewiesen. Die vorgesehene ausserordentliche Verbuchung von bisher als ordentlich eingeschätzten Ausgaben würde gemäss der Finanzkommission einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen, der die Schuldenbremse infrage stellen und letztlich weitgehend wirkungslos machen würde. Es ist von grösster Bedeutung, mit der Umsetzung der Schuldenbremse sorgfältig umzugehen, und dies ist zunächst immer eine finanzpolitische Frage. Gerade deshalb ist in solchen Fällen die Koordination der Sachbereichskommissionen mit der Finanzkommission äusserst wichtig.
Die Kommissionsminderheit ist der Ansicht, dass die in der Motion vorgeschlagene Lösung zwar nicht perfekt sei, das Problem der Finanzierung der Armee bis 2030 und des Wiederaufbaus der Ukraine aber kreativ und zumindest in einem ersten Schritt ohne Kürzungen in anderen Bereichen löse. Zudem besteht nach Auffassung der Minderheit der Finanzkommission ein Ermessensspielraum bei der Definition von ausserordentlichen Ausgaben.
Der Appell der Mehrheit der Finanzkommission an Sie lautet: Betrachten Sie die Frage von ausserordentlichen Ausgaben in jedem Fall primär als eine finanzpolitische Frage. Das ist in Zeiten von grossen Finanzbedürfnissen und Fehlbeträgen in den Finanzplanjahren in der Höhe von 2 bis 3 Milliarden Franken ein wichtiger Grundsatz, dem Sorge zu tragen ist. Die Finanzkommissionen beider Räte werden deshalb ihr finanzpolitisches Seminar in diesem Sommer ganz der Schuldenbremse widmen, wie sie in Artikel 126 Absatz 3 der Bundesverfassung und in Artikel 15 Absatz 1 Litera a des Finanzhaushaltgesetzes verankert ist. Vielleicht lassen sich an diesem Seminar einige formelle und materielle Vollzugsregeln definieren, damit die Schuldenbremse mit einer Art Firewall vor der Willkür sachpolitischer Interessen und unheiliger Allianzen geschützt werden kann.
In diesem Sinne geht es bei der vorliegenden Motion grundsätzlich weder um die Armee noch um den Wiederaufbau der Ukraine. Vielmehr geht es um die Frage, ob die Schuldenbremse willkürlich und mit einer Präjudizwirkung, die sie faktisch wirkungslos machen würde, gelockert werden soll.
Im Namen Ihrer Finanzkommission beantrage ich Ihnen deshalb, die Motion abzulehnen.