Dittli Josef · Ständerat · 2024-06-03
Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2024-06-03
Wortprotokoll
Im Namen der Minderheit bitte ich Sie eingehend, die Motion abzulehnen. Es geht hier um die Aushebelung der Schuldenbremse. Das, was die Motion mit der vorgesehenen ausserordentlichen Finanzierung will, verstösst gegen Verfassung und Gesetz. Die Motion ist ein Kuhhandel, weil sie der Einheit der Materie einer politischen Vorlage widerspricht. Die Annahme der Motion wäre ein Dammbruch für alle weiteren Wünsche und Begehrlichkeiten des Parlamentes, welche nicht über den ordentlichen Finanzhaushalt finanziert werden können. Damit würde der Anhäufung von Schulden in unermesslicher Höhe zulasten der kommenden Generationen Tür und Tor geöffnet.
Was will die Motion? Sie will erstens das Armeebudget stärker erhöhen als geplant. Zweitens soll der Bund den Wiederaufbau der Ukraine unterstützen, ohne im Gegenzug die übrige Entwicklungshilfe zu kürzen. Über beide Anliegen kann man unter Einhaltung der Schuldenbremse selbstverständlich diskutieren. Das Schlimme aber ist, dass die Motion beide Anliegen miteinander verknüpfen will - in einem 15-Milliarden-Paket an der Schuldenbremse vorbei.
Damit bin ich beim Kuhhandel. Es sollen die Gelder für die Armee und jene für den Wiederaufbau der Ukraine in eine einzige Vorlage gepackt werden. Das hat mit der Einheit der[NB]Materie[NB]jetzt aber gar nichts zu tun. Damit wird die freie Willensäusserung beschnitten. Bei einem Referendum wären viele Stimmbürger in einer Zwangslage. Sie könnten nur beides annehmen oder beides ablehnen, obwohl der innere Zusammenhang alles andere als gegeben ist. Sie könnten sich also nicht entweder für mehr Gelder für die Armee oder für Gelder zugunsten des Wiederaufbaus der Ukraine aussprechen. Das geht nicht - damit werden in grober Weise Volksrechte beschnitten.
Nun zur Aushebelung der Schuldenbremse über die ausserordentlich vorgesehene Finanzierung: Der Bund hält seine Ausgaben und Einnahmen auf Dauer im Gleichgewicht. So steht es in der Verfassung. Diese Schuldenbremse ist elementar, und ihre Regeln sind klar. Es gibt eine Ausnahmeklausel, damit der Bund in Notlagen schnell handeln und bei Bedarf riesige Summen aufbringen kann. In der Corona-Krise kam sie hinsichtlich vieler Milliarden zum Einsatz. Für die Armee und die Ukraine lässt sie sich aber beim besten Willen nicht legal anwenden.
Das hat der Bundesrat nun bereits dreimal schriftlich klipp und klar aufgezeigt. Zum Ersten tat er das im August letzten Jahres in seiner Stellungnahme zur Motion Salzmann 23.3843, "Erhöhung der Armeeausgaben unter Einhaltung des Finanzhaushaltgesetzes", welche die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für die Armee über eine ausserordentliche Finanzierung verlangte. Zum Zweiten tat er es in seinem Postulatsbericht "Verteidigungsfähigkeit und Kooperation", welchen er im Januar dieses Jahres veröffentlichte. Zum Dritten tat er das bei der ablehnenden Begründung der vorliegenden Motion. Dreimal hat der Bundesrat aufgezeigt, dass die Finanzierung der Armee über den ausserordentlichen Haushalt nach Artikel 126 Absatz 3 der Bundesverfassung gemäss den gesetzlichen Vorgaben zur Schuldenbremse nicht zulässig ist.
Die Bundesversammlung kann zwar den Höchstbetrag der Gesamtausgaben bei Vorliegen aussergewöhnlicher und vom Bund nicht steuerbarer Entwicklungen erhöhen. Im Hinblick auf die Schweizer Armeeausgaben liegen aber keine solchen Entwicklungen vor. Damit ist auch klar, dass diese Motion Verfassung und Gesetz widerspricht. Ich stelle fest: Die Motion ist verfassungswidrig. Daran ändert auch der heutige "NZZ"-Beitrag von Professor Andreas Lienhard zum Thema nichts. Lienhard schreibt, die Finanzpolitik werde der Sicherheitspolitik übergeordnet. Das ist ein leider verbreiteter Irrglaube. Warum? Weil die Schuldenbremse in keiner Art und Weise verbietet, mehr Geld für Aufgaben, die man als prioritär erachtet, auszugeben. Sie besagt einzig und allein, dass man das nicht über neue Schulden machen darf. Entweder man priorisiert, oder man sorgt für mehr Einnahmen.
Zwei Kriterien müssen also für die ausserordentliche Finanzierung zwingend eingehalten werden: Es benötigt aussergewöhnliche Entwicklungen, die für den Bund nicht steuerbar sind. Die Mehrheit argumentiert, es sei aussergewöhnlich, dass es in Europa wieder Krieg gebe, und der Bund könne diesen Konflikt auch nicht steuern. Ja, da hat sie leider recht, aber darum geht es nicht. Der Bund kann zwar nicht den Krieg im Ausland steuern, aber seinen Umgang mit dessen Auswirkungen - das ist entscheidend. Die Frage ist doch: Kann der Bund trotz Schuldenbremse rasch und adäquat handeln?
Als im März 2022 innerhalb von wenigen Wochen 50[NB]000 Ukrainerinnen und Ukrainer in der Schweiz Schutz suchten, war dies offensichtlich der Fall und geschah zu Recht; deshalb war es zulässig, diese Ausgaben ausserordentlich zu verbuchen. Heute aber hat der Bund die Wahl. Unter Einhaltung der Schuldenbremse können wir jederzeit frei entscheiden, wie rasch wir wie viel Geld in die Armee stecken wollen, um sie möglichst schnell verteidigungsfähig zu machen. Wir können auch frei entscheiden, wann und in welchem Umfang sich die Schweiz am Wiederaufbau der Ukraine beteiligen soll. Dies ist einzig und allein die Frage des politischen Willens. Es gibt keine Dringlichkeit und keine Notwendigkeit, sofort an der Schuldenbremse vorbei Milliarden auszugeben, wie zum Beispiel bei einem Lockdown oder einer Naturkatastrophe.
Die Argumentation der Mehrheit, dass die damalige Botschaft zur Schuldenbremse auch kriegerische Ereignisse als Grund für ausserordentliche Ausgaben nennt, ist irreführend. Gemeint sind natürlich Kriege oder Unruhen in der Schweiz selbst. Niemand bestreitet, dass der Bund sofort voll handlungsfähig sein muss, wenn das Land angegriffen wird. Wenn aber Kriege in anderen Staaten als Argument dienen, um hierzulande ausserordentliche Zahlungen zu rechtfertigen, dann kann man die Schuldenbremse auch gleich abschaffen.
Es hat übrigens auch nie jemand bestritten, dass die Entwicklung in der Ukraine für die Schweiz nicht steuerbar ist. Das ist aber auch nicht der Punkt. Die Frage ist, ob die Entwicklung in der Schweiz für uns steuerbar ist, und das ist sie. Sonst würden wir ja nicht schon seit zwei Jahren über die richtige Höhe der Mehrausgaben streiten können.
Diese Motion ist also der falsche Weg. Wer mehr für die Armee oder die Ukraine ausgeben will, soll dafür andere Ausgaben kürzen. Klar könnte man auch die Steuern erhöhen; aber wir haben beim Bund kein Einnahmenproblem, sondern ein Ausgabenproblem. Bevor wir also über höhere Steuern reden, müssen wir wieder lernen, zu sparen respektive die Prioritäten anders zu setzen. Das geht nicht, ohne dafür politische Opfer zu erbringen. Die Annahme der Motion heisst nichts anderes, als den altbekannten Weg des geringsten Widerstands zu gehen, Schulden zulasten der kommenden Generationen anzuhäufen, ohne Plan, wie man sie wieder abbauen kann.
Nehmen wir an, diese Motion würde angenommen: Dann kommt dazu die Frage, wie lange das dauern würde. Die Motion muss in den Zweitrat, und es muss dann eine Gesetzesvorlage entworfen werden, die in die Vernehmlassung geht; dann geht sie in den Erstrat und in den Zweitrat. Möglicherweise oder wahrscheinlich gibt es ein Referendum mit Volksabstimmung. Das dauert ewig! Sinn und Geist ist doch, der Armee rasch mehr Mittel zu geben. Allein schon unter diesem Gesichtspunkt ist dies der falsche Weg.
Damit ist auch gesagt, dass diese Schulden innerhalb weniger Jahre zurückbezahlt werden müssten, selbst wenn man ausserordentlich finanzieren würde. Auch hier zeigt die Motion nicht auf, wie dies geschehen soll. Dass es Kreise gibt, welche die Schuldenbremse generell lockern oder gar aufheben wollen, ist bekannt und ist auch legitim. Doch die Annahme der Motion käme einem Dammbruch gleich. Die Annahme der Motion würde unweigerlich dazu führen, dass viele weitere Begehrlichkeiten mit einer ähnlichen Begründung auf den Tisch kämen. Das Präjudiz wäre geschaffen.
Tragen wir Sorge zu unseren verfassungsmässigen Prinzipien, tragen wir Sorge zur Schuldenbremse, vermeiden wir folgenschwere Entscheide, welche unsere kommenden Generationen aufs Schwerste belasten. Es gibt genug korrekte Wege, mehr Geld für die Ukraine und die Armee aufzutreiben. Das ist eine Frage des politischen Willens. Ich kann Ihnen versichern, dass ich selber dafür besorgt sein werde, dass im Hinblick auf die nächsten Budgetdebatten [PAGE 388] Anträge eingebracht werden, die mehr Geld für die Armee erwirken wollen, selbstverständlich unter Einhaltung der Schuldenbremse.
Lehnen wir diese Motion also ab, es geht um eine grosse Angelegenheit. Ich bitte Sie im Namen der Minderheit, diese Motion abzulehnen.