Würth Benedikt · Ständerat · 2024-06-04
Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-06-04
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen Nichteintreten auf die Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes. Natur- und Heimatschutz sind in Artikel 78 unserer Bundesverfassung verankert. Es geht um dieses Begriffspaar: Naturschutz und Heimatschutz. Gemäss Botschaft soll jetzt im Prinzip noch ein drittes Element hinzugefügt werden: die hohe Baukultur. Man kann sich fragen, ob das überhaupt von unserer Verfassung abgedeckt ist, aber das ist eigentlich nicht das Hauptthema meines Nichteintretensantrages.
Wie lautet Artikel 78 Absatz 1 der Bundesverfassung? "Für den Natur- und Heimatschutz sind die Kantone zuständig." Das ist die Ausgangslage unserer Aufgabenteilung, unserer Verfassungsordnung. Und nach meinem Dafürhalten gilt das erst recht für die Baukultur. Es ist natürlich klar, und das ist völlig unbestritten, dass für die Bauten im Zuständigkeitsbereich des Bundes die Leitlinien der hohen Baukultur anwendbar sein sollen. Aber hier reden wir nicht über ein Konzept, hier reden wir über Gesetzesanpassungen. Es soll auch - das haben Sie beachtet - der Zweckartikel des NHG geändert werden. Und damit haben wir eine komplett neue Qualität: Es betrifft nicht nur das Konzept, sondern auch das Gesetz. Gesetzesnormen schafft man, wenn man neue Aufgaben begründen will, Zuständigkeiten begründen will oder neue Rechte und Pflichten begründen will. Und insofern ist das, was wir hier betreiben, nicht irgendwie Symbolik, sondern es geht konkret darum, die Frage zu entscheiden, ob wir die bewährten Bereiche des Natur- und Heimatschutzes auf der Ebene Bund ausweiten wollen um den Bereich hohe Baukultur.
Sie wissen, dass in den Kantonen und Gemeinden bereits heute unzählige Kommissionen etabliert sind, das ist bekannt: Denkmalpflegekommissionen, Kommissionen für Städtebau, Stadtbildkommissionen usw. Nach meiner Einschätzung mangelt es nicht an Kommissionen, die sich um die hohe Baukultur kümmern. Das alles ist auf Ebene Kantone und Ebene Gemeinden sehr gut ausgebaut.
Die Aufgabenteilung - das wurde jetzt verschiedentlich vom Bundesrat dargelegt - ist in Bearbeitung. Man will im Sommer ein Mandat verabschieden. Die Kantone haben bereits ihre Vorstellungen formuliert. Sie haben in ihrem Stellungsbezug auch gesagt, man wolle über Natur- und Heimatschutz reden. Im Prinzip fragt man sich: Wieso ändern wir jetzt überhaupt das Gesetz? Wenn man bei diesem Thema schon Änderungen anbringen will, dann müsste man das im Rahmen der Aufgabenteilungsdiskussion angehen.
Zudem ist es natürlich eine Zwängerei. Das, was wir hier auf dem Tisch haben, ist nun eigentlich zum dritten Mal bei uns. Und zweimal hat der Ständerat Nein gesagt, zuerst beim indirekten Gegenvorschlag zur Biodiversitäts-Initiative, dann bei der Motion der UREK-N; auch diese wurde abgelehnt, mit 23 zu 15 Stimmen. Ich staune, dass man hier eigentlich keine Rücksicht nimmt auf explizite parlamentarische Beschlüsse.
Aber was mich vor allem nachdenklich stimmt, ist die Frage: Was heisst überhaupt "hohe Baukultur"? Was bedeutet dieser Begriff? Sie haben verschiedene Zuschriften bekommen. Mir ist es jedenfalls so gegangen: Mit jeder Zuschrift war mir unklarer, was dieser Begriff überhaupt bedeutet. Er betrifft im Prinzip alle Aspekte des modernen Bauens. Das beginnt bei der Klimakrise und geht weiter zur Energiekrise. Das ist alles gut und recht, aber schlussendlich führt ein unbestimmter Rechtsbegriff zu Rechtsunsicherheit. Es führt letztlich dazu, dass der Bund ein Einfallstor für sein neues bundesstaatliches Wirken hat, das eben nicht nur, und das ist der springende Punkt, die eigenen Bauten betrifft, sondern am Ende de facto auch private Hauseigentümer. Auch wenn man den Entwurf des Bundesrates entschlackt hat: Nach meiner Überzeugung und nach der Überzeugung der Minderheit sollte man diesen Paradigmenwechsel nicht machen.
Nun, es wird dann sicher eingewendet, es sei alles halb so wild und das habe vor allem auch symbolische Bedeutung. Die Berichterstatterin hat gesagt, mit der Entschlackung durch die Kommission sei sichergestellt, dass der Bund hier nicht intervenieren werde usw. usw. Ich muss Ihnen sagen, an diese Symbolik glaube ich nicht. Nehmen Sie als Beispiel das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (Isos). Der Gesetzgeber hat einmal gesagt, das Isos betreffe nur Bundesaktivitäten. Spätestens seit dem Bundesgerichtsentscheid Rüti wissen wir, dass es selbstverständlich heute auch private Hauseigentümer betrifft, private Bauten. Im vorliegenden Bereich, das ist meine Befürchtung, wird es am Ende gleich laufen. Da müssen wir uns schon die Frage stellen: Wollen wir das wirklich? Wollen wir diese Ausweitung?
Ich denke, die Kantone und Gemeinden nehmen ihre Verantwortung wahr, auch bei der Begleitung von Bauherrschaften. [PAGE 419] Ich erlebe selber, wie eng dieses Korsett in diesem Land geworden ist. Reden Sie mit Leuten, die bauen wollen. Es ist enorm komplex geworden. Angesichts der Wohnungsknappheit in diesem Land sollten wir eigentlich das Bauen erleichtern und nicht zusätzlich erschweren. Ich bin überzeugt, mit jeder neuen Zuständigkeit auf Bundesebene, mit jeder neuen Norm, mit jedem neuen Einfallstor, das Sie für neues staatliches Wirken schaffen, wird dieser komplexe Prozess des Bauens noch anspruchsvoller. Man muss sich dann am Ende nicht wundern, wenn wir mit dem Angebot der Nachfrage nicht mehr standhalten können.
Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie wirklich, auf diesen Paradigmenwechsel zu verzichten. Wir diskutieren das, ich wiederhole es, nun zum dritten Mal, und ich hoffe, dass der Ständerat auch beim dritten Mal Nein sagt. Die bisherige Ordnung hat sich bewährt. Die Kantone und Gemeinden und auch die Bauherren nehmen ihre Verantwortung wahr. Es braucht hier definitiv keine Erweiterung der bundesstaatlichen Zuständigkeit.
Ich bitte Sie, Nichteintreten zu beschliessen.