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Gysin Remo · Nationalrat · 2003-05-07

Gysin Remo · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-05-07

Wortprotokoll

Es ist gut, dass wir uns noch einmal vergewissern, was Bundesrat und Parlament für den Tourismus alles tun, wenn wir über die 450 Millionen Franken nachdenken. Es ist nämlich nicht so, dass wir erst heute mit der Tourismusförderung starten. Neben den heutigen Beherbergungskrediten haben wir einen Rahmenkredit für Schweiz Tourismus von 200 Millionen Franken laufen. Präsenz Schweiz, Exportförderung, KMU-Förderung, Swiss [PAGE 695] und Expo waren auch Tourismusprojekte. Seit 1996 besteht dieser Mehrwertsteuersondersatz.

Ich begründe den Minderheitsantrag auf Nichteintreten. Der Sondersatz der Mehrwertsteuer von 3,6 Prozent, der Normalsatz ist 7,6 Prozent, gilt nicht für den ganzen Tourismusbereich, sondern nur für Beherbergungsleistungen inklusive Frühstück. Das ist schon eine Crux. Es gilt dann zu zeigen, für was er nicht gilt und warum nicht.

Eine Verlängerung lehnt die Kommissionsminderheit aus folgenden Gründen ab:

1. Der Sondersatz leistet nahezu keinen Beitrag zur Verbesserung der Situation im Tourismus.

2. Er widerspricht jedem Spargedanken.

3. Der Sondersatz verstösst gegen steuer- und finanzpolitische Verfassungsgrundsätze.

Im Einzelnen: Wir wissen, dass von 260 000 Hotelbetten lediglich 35 Prozent ausgelastet sind. Das zeigt, dass Überkapazitäten bestehen. Es ist von der Gesellschaft für Hotelkredit festgehalten worden, dass bei weitem nicht alle Hotelbetriebe förderungswürdig sind. Anders ausgedrückt: Die Ursache aller Probleme der Beherbergungsbetriebe liegt völlig ausserhalb der Reichweite eines Sondersatzes der Mehrwertsteuer.

Dies hat der Bundesrat auch sonst schon mehrfach festgehalten. Der Ausweg aus der Krise des Tourismus, sagte er schon 1996, führe über den verstärkten Einsatz und neue Initiativen der betroffenen Wirtschaftskreise. Weiter heisst es, mit dem flächendeckenden Sondersatz würden die Beherbergungsbetriebe unabhängig von ihrer Situation geradezu ermuntert, weiterhin nichts oder wenig zu tun. Die Hoteliers hatten jetzt mit dem Mehrwertsteuersondersatz sieben Jahre Zeit, sich zu verbessern, und wer diese Zeit nicht genutzt hat, wird sie auch in den nächsten drei Jahren nicht benutzen. Die Reaktionszeit sollte also reichen - finden Sie das nicht auch?

Eine Studie des Ökonomenteams des Finanzdepartementes kommt zum Schluss, dass die Effekte einer Aufhebung des Sondersatzes auf die Anzahl der Logiernächte nur wenig ins Gewicht fielen. Die Qualität der angebotenen Dienstleistungen sei sehr viel wichtiger - auch das Wetter. Aber auch das beeinflussen wir mit dem Sondersatz sicher nicht.

Die Weiterführung des Sondersatzes verbietet sich auch in Hinsicht auf das Rechnungsdefizit. Ich erinnere noch einmal an die 3,3 Milliarden Franken. Heute geht es um eine Stunde der Wahrheit. Herr Walker, jetzt können Sie zeigen, wie ernst Sie es mit dem Sparen meinen. Es geht um dreimal 150 Millionen Franken, also um 450 Millionen Subventionsfranken, flächendeckend, und unabhängig von der Notwendigkeit. Wollen Sie das wirklich, Herr Bundesrat Villiger? Und wo bleiben da die Sparappelle von bürgerlichen Parteien?

Der Bundesrat erachtet den Sondersatz auch als eine strukturpolitisch motivierte Finanzhilfe, die als solche nicht ins Steuersystem gehört. Das sagte er auch in einer Medienmitteilung vom letzten Dezember. Ein weiteres Zitat: "Damit der Grundsatz der Allgemeinheit der Besteuerung, der auch ein Privilegierungsverbot beinhaltet und eine Konkretisierung des Gebotes der rechtsgleichen Behandlung darstellt, nicht gefährdet wird, sollen Ausnahmen von der Steuer möglichst restriktiv zugelassen werden." Dies habe auch das Bundesgericht in mehreren Urteilen festgehalten. Das schrieb Bundesrat Villiger am 3. August in einem Brief an die WAK im Zusammenhang mit der Parlamentarischen Initiative Triponez. Ich frage Sie, Herr Bundesrat: Gelten hier jetzt die Bundesgerichtsurteile nicht mehr? Oder - wenn Sie auf dem Sondersatz beharren - warum gewähren Sie nicht auch den Gaststätten, die nicht weniger Schwierigkeiten haben als die Hoteliers, den gleichen Sondersatz? Oder wie erklären Sie den anderen Tourismus- und Gewerbebetrieben, dass eine Reduktion nur für Beherbergungsbetriebe gelten soll? Warum nicht auch für Start-ups - die haben es viel nötiger!

In der Antwort auf eine Interpellation Cina haben Sie, Herr Bundesrat Villiger, kürzlich einen reduzierten Mehrwertsteuersatz für die Bergbahnen abgelehnt. Der Bundesrat sagt dazu erstens, dass auf Finanzhilfen in Form von steuerlichen Vergünstigungen zu verzichten sei. Zweitens sagt er, dass es sich beim Sondersatz um eine Massnahme handle, die flächendeckend ausgerichtet sei - mit der Folge, dass sie allen zugute kommt, ohne Rücksicht darauf, ob Bedarf besteht. Die unterstützungsbedürftigen Unternehmen sollen mit gezielten Massnahmen gefördert werden; da sind wir uns einig.

Aber der Bundesrat macht eine "Hüst-und-hott-Politik", wie es ihm gerade gefällt. Neuestes Beispiel: Jean-Claude Vaudroz, unser Kollege von der CVP, hat im Zusammenhang mit Parkplätzen eine Steueränderung verlangt. Dazu sagt der Bundesrat wörtlich, das würde 6 bis 7,5 Millionen zusätzlich kosten und das sei in der Sparsituation, in der wir stehen, nicht zu gestatten. Aber 450 Millionen Franken will er gestatten; Herr Bundesrat, ich verstehe Sie nicht mehr. Ich bin der festen Überzeugung, dass Ihr Sparwille, Ihre Glaubwürdigkeit als Finanzminister zur Diskussion stehen. Ich begreife auch nicht, dass Sie denjenigen, die Ihre Politik unterstützen, die ihren Sparwillen unterstreichen, noch Hindernisse in den Weg legen! Mein Eindruck ist der: Je mehr Druck erzeugt wird, umso beliebiger wird die Politik!

Abschliessend: Wie sieht der Vergleich im europäischen Zusammenhang aus? Die Sondersätze der EU liegen in sechs Fällen etwas tiefer als unser Normalsatz - nicht der Sondersatz. In den restlichen neun Fällen liegt er über unserem Normalsatz. Folgendes ist zur Kenntnis zu nehmen: Im Vergleich mit der EU schneiden wir wunderbar ab; von daher gesehen braucht es keinen Sondersatz.

Vielleicht hat es sich rechtfertigen lassen, diesen Sondersatz für sieben Jahre aufrechtzuerhalten; aber in der Situation, in der wir stehen, dürfen wir keine Verlängerung mehr vornehmen. Ich bitte Sie, die Minderheit zu unterstützen.