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Schneeberger Daniela · Nationalrat · 2024-06-04

Schneeberger Daniela · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion · 2024-06-04

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative verlangt, dass der Katalog der Gegenstände, die nach Artikel 25 Absatz 2 des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) dem reduzierten Mehrwertsteuersatz von 2,6 Prozent unterliegen, neu um die Netznutzung, den Strom und den auf der Netznutzung erhobenen Zuschlag ergänzt wird.

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates hat an ihrer Sitzung vom 12.[NB]Februar 2024 die parlamentarische Initiative vorgeprüft, die Nationalrat Fabio Regazzi am 28.[NB]September 2023 eingereicht und Nationalrätin Diana Gutjahr am 17.[NB]Dezember 2023 übernommen hat.

Die Mehrheit der Kommission anerkennt die Herausforderung höherer Strompreise für die Haushalte, weist aber darauf hin, dass sich der Strommarkt im Laufe des letzten Jahres zunehmend beruhigt habe. Die Massnahme der Initiative hätte jedoch kaum Effekte für die Privaten und schon gar nicht für die KMU. Für die Privaten würde die monatliche Entlastung durchschnittlich 7 Franken betragen. Von den Unternehmen würden nur jene profitieren, die nicht mehrwertsteuerpflichtig sind oder die kein oder nur ein eingeschränktes Recht auf Vorsteuerabzug haben. Für den Grossteil der Unternehmen, nämlich jene mit vollem Vorsteuerabzugsrecht, würde sich durch die Massnahme nichts ändern. Durch den Vorsteuerabzug lastet auf dem Strom ohnehin keine Mehrwertsteuer.

Eine Umsetzung der Initiative mittels Satzanpassung ab einer bestimmten Preisschwelle, wie es in der Begründung der Initiative vorgeschlagen wird, wäre technisch kompliziert und würde bei den betroffenen Unternehmen zu einem administrativen Mehraufwand führen. Zudem ergäben sich hohe Mindereinnahmen für die Bundeskasse, die aufgrund der Zweckbindung insbesondere den AHV- und den Bahninfrastrukturfonds beträfen.

Eine Minderheit der Kommission beantragt, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Sie betont den erheblichen Preisanstieg auf dem Strommarkt: Eine Beruhigung sei angesichts der bestehenden Stromproduktionskapazitäten keineswegs sicher. Der daraus resultierenden Verringerung der Kaufkraft von Haushalten und der Investitionsfähigkeit von Unternehmen könne die Initiative entgegenwirken.

Die Kommission beantragt mit 14 zu 11 Stimmen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.