Würth Benedikt · Ständerat · 2024-06-04
Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-06-04
Wortprotokoll
Das vorliegende Geschäft müssen wir im Zusammenhang mit dem Geschäft 21.403, "Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung", sehen. Sie wissen, dieses Geschäft des Nationalrates ist ziemlich umstritten. Der Nationalrat beschloss in einer ersten Runde ein Konzept der Kita-Finanzierung, welches bei der WBK-S auf erhebliche Vorbehalte stiess. Auch der Bundesrat hat Widerstand dagegen angemeldet. Darum hat Ihre Kommission eine alternative Lösung entwickelt. Diese ist noch bis am 12.[NB]Juni in der Vernehmlassung.
Bei der vorliegenden Verlängerung der Anstossfinanzierung geht es um das Vermeiden einer Regelungslücke, weil der Prozess der parlamentarischen Initiative mehr Zeit in Anspruch genommen hat als angenommen. Allein das ist der Grund für dieses Geschäft. Die Frage, ob und in welcher Form der Bund inskünftig eine Rolle bei der Kita-Versorgung und -Finanzierung spielen soll, entscheiden wir anhand des Geschäfts 21.403 und nicht mit dieser Vorlage. Das ist die Überlegung Ihrer Kommission. Die aktuellen Finanzhilfen des Bundes laufen am 31.[NB]Dezember 2024 aus, falls wir die Verlängerung, wie sie hier vorliegt, nicht beschliessen.
Unsere Schwesterkommission hat diese Initiative behandelt, und sie hat ihr mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. Das Gesetz müsste somit bis Ende 2026 und der Verpflichtungskredit nur bis ins Jahr 2027 verlängert werden.
Der aktuelle Verpflichtungskredit umfasst 176,8 Millionen Franken, was die Verbilligung anbelangt. Es gibt ja zwei Tatbestände: einerseits die Verbilligung der Plätze in bestehenden Kitas und andererseits die Anstossfinanzierung für neue Angebote. Der Verpflichtungskredit für die Verbilligung umfasst 176,8 Millionen Franken. Die Verwaltung geht davon aus, dass dieser Kredit auch während einer Verlängerung ausreichen wird.
Hingegen gibt es bei der Schaffung von neuen Plätzen eine Finanzierungslücke: Der entsprechende aktuelle Verpflichtungskredit in der Höhe von 124,5 Millionen Franken wird nicht ausreichen. Hier wird man eine Zusatzfinanzierung beschliessen müssen; das ist allerdings auch im Finanzplan grundsätzlich so vorgesehen. Die Verwaltung geht wie gesagt davon aus, dass hier 50 Millionen Franken benötigt werden.
Die Kommission hat die Vorlage mit 11 zu 2 Stimmen gutgeheissen. Es gibt eine Minderheit, deren Antrag wird von Kollege Stark sicher noch begründet. Sie geht davon aus, dass die Anstossfinanzierung nicht mehr nötig ist, und sie nimmt entsprechend eine Regelungslücke in Kauf.
Wie erwähnt, mit Fug und Recht kann man natürlich die Debatte führen, wie die Rolle des Bundes hier aussehen soll. Diese Frage wird uns dann bei der Vorlage zum Geschäft 21.403 beschäftigen, die noch in der Vernehmlassung ist und die dann in unseren Rat kommen wird. Mit diesem Übergangskonzept hier vermeiden wir - ich betone es nochmals - lediglich eine Regelungslücke. Ich bitte Sie daher, die Grundsatzdiskussion in einem Jahr zu führen, wenn das Geschäft 21.403 hier auf dem Tisch liegen wird, und weniger bei diesem Geschäft, das lediglich eine Regelungslücke vermeiden will.
Besten Dank, wenn Sie der Mehrheit Ihrer Kommission folgen.