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Gysin Hans Rudolf · Nationalrat · 2003-05-07

Gysin Hans Rudolf · Nationalrat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-05-07

Wortprotokoll

Für die Besteuerung der Beherbergungsleistungen im Rahmen der Mehrwertsteuer gilt nur noch bis zum 31. Dezember 2003 der Sondersatz. Eine Neuregelung ab dem 1. Januar 2004 tut Not. Die FDP-Fraktion schliesst sich der Mehrheit der WAK, die für Eintreten ist, aus folgenden Gründen an:

Der Sondersatz für Beherbergungsleistungen ist eine einfache, direkte und wirkungsvolle Massnahme, um die preisliche Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Die Tourismusbranche befindet sich in einer Phase des Umbruchs und der Strukturbereinigung. Es wäre daher verfehlt, durch eine Aufhebung des Steuersatzes eine Steuererhöhung zu verfügen und im jetzigen Zeitpunkt eine Verschlechterung der Wettbewerbsposition der einheimischen Tourismuswirtschaft auszulösen. Die Wirkung der Massnahme ist nämlich insofern erwiesen, als der tiefere Satz effektiv mehrheitlich an die Gäste weitergegeben worden ist. Darüber hinaus hat sich der Druck der Banken auf die Branche durch restriktive Kreditvergaben stark erhöht, sodass eine Erhöhung der steuerlichen Belastung dem Tourismus Schweiz sehr zusetzen würde.

Der Sondersatz eignet sich nicht dazu, um grundsätzliche strukturelle Defizite des Tourismus zu beheben. Dafür müssen andere Massnahmen greifen, wie sie auch im eben beschlossenen neuen Tourismusgesetz vorgesehen sind.

Die Massnahme des Sondersatzes zielt ausdrücklich auf eine befristete Verlängerung des tieferen Satzes. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme betont, dass der Aspekt der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Hotellerie gegenüber der ausländischen Konkurrenz kein stichhaltiges Argument für einen permanenten Tourismussondersatz bilde, denn sogar mit dem Normalsatz wäre die steuerliche Belastung von Übernachtungsdienstleistungen in der Schweiz umsatzsteuerlich immer noch geringer als in einigen Ländern der EU. Dennoch - das ist wichtig - erscheint es dem Bundesrat vertretbar, dass der Sondersatz, befristet bis Ende 2006, weitergeführt wird, und er stimmt ja darum im Sinne eines Kompromisses zu.

Wir sind froh, dass unsere Exekutive zu diesem richtigen Entschluss gekommen ist. Gleichzeitig meinen wir aber, dass man die Tatsache, wonach 12 von 15 EU-Ländern einen reduzierten Mehrwertsteuersatz für die Hotellerie kennen, nicht einfach unter den Tisch fallen lassen darf. Es geht hier auch um eine Prinzipienfrage. Die Tatsache, dass der Tourismus rund um unser Land auch mit Massnahmen im Mehrwertsteuerbereich gestützt wird, kann nicht auf absolute Zahlen hinuntergerechnet und einfach so wegdiskutiert werden. Die Streichung des Mehrwertsteuersatzes würde dem Schweizer Tourismus 150 Millionen Franken pro Jahr entziehen, die durch die geplanten Fördermassnahmen in keiner Weise ersetzt werden. Wenn man zudem berücksichtigt, dass zurzeit noch nicht ersichtlich ist, wann genau diese Massnahmen des neuen Tourismusgesetzes einsetzen und greifen, ist ein Fortschreiben des Sondersatzes unumgänglich.

Ein lückenloser Übergang vom Sondersatz zu neuen Massnahmen muss gesichert sein. Ansonsten droht der Tourismuswirtschaft in der Schweiz wie auch sämtlichen Massnahmen des neuen Tourismusgesetzes ein herber Rückschlag. Die damit verbundenen negativen Auswirkungen machen vor der Tourismuswirtschaft nicht Halt, sondern sie werden auf die Gastronomie, das Transportgewerbe, den Detailhandel, die Kultur, den Sport, die Unterhaltung usw. überschwappen.

Aufgrund dieser Ausführungen bittet Sie die FDP-Fraktion, dem Bundesrat, dem Ständerat und damit auch der Mehrheit der WAK zu folgen. Die FDP-Fraktion ist für Eintreten und bittet Sie, den Antrag der Minderheit Gysin Remo abzulehnen.