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Müller Damian · Ständerat · 2024-06-04

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2024-06-04

Wortprotokoll

In dieser Motion geht es um die Klärung der Begriffe "Wohnort" und "Wohnsitz" im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG). Eine Person hat einen gesetzlichen Wohnsitz im Sinne des Zivilgesetzbuches. Das ist dort, wo die Person den Mittelpunkt der Lebensbeziehungen hat. Dann gibt es eben auch die Variante mit dem Ort, an dem die Person nur ansässig ist. Dieser Ort ist der Wohnort und eben nicht der Wohnsitz. Das ist keine Wortklauberei, sondern diese Unterscheidung ist wichtig, wenn beispielsweise eine Person, die in einem Heim betreut wird, dort ihren Wohnort hat. Ihr Wohnsitz bleibt aber in der Gemeinde bestehen, in der sie vor dem Eintritt ins Heim lebte. Der Wohnsitz ist insbesondere für die Festsetzung der Prämien und die Übernahme der Spitalleistungen massgebend.

Personen, die wie erwähnt beispielsweise in einem Heim leben, sind oftmals auf Sozialhilfe, Ergänzungsleistungen, Prämienverbilligungen oder eben auch andere Hilfeleistungen angewiesen. Um Zuständigkeitskonflikte zu vermeiden, muss im Gesetz klar geregelt sein, ob nun der Wohnort oder der Wohnsitz gemeint ist. Besonders für Versicherte, die ihren Wohnsitz und ihren Aufenthalt in verschiedenen Kantonen haben, ist es wichtig, dass der richtige Begriff verwendet wird, um Kompetenzkonflikte zu vermeiden.

Darüber hinaus ist es auch wichtig, dass in allen drei Sprachversionen die Begriffe harmonisiert und einheitlich verwendet werden. Der Bundesrat soll mit der Motion beauftragt werden, die Verwendung der Begriffe "Wohnort" und "Wohnsitz" im KVG zu prüfen und die notwendigen Anpassungen vorzulegen, damit die Verwendung der Begriffe im Gesetz einheitlich und die Zuständigkeit klar geregelt ist.

Wichtig zu beachten ist: Es geht in der Vorlage nicht darum, den Begriff "Wohnsitz" aus dem Zivilgesetzbuch neu zu definieren, sondern es geht darum, zu schauen, dass in der entsprechenden Bestimmung im KVG die korrekte Bezeichnung - "Wohnsitz" oder "Wohnort" - verwendet wird. Momentan werden teilweise eben unterschiedliche Begriffe für dasselbe verwendet.

Wenn in anderen Gesetzen die Begriffe "Wohnsitz" und "Wohnort" zu ändern wären, dann hätte die entsprechende Anpassung wieder mittels einer Motion zu erfolgen.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion. Am 7.[NB]März 2024 hat auch der Nationalrat der Motion zugestimmt. Ihre Kommission empfiehlt Ihnen mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen ebenfalls Annahme der Motion.

Ich bitte Sie, Ihrer Kommission zu folgen.

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