Friedli Esther · Ständerat · 2024-06-04
Friedli Esther · Ständerat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-06-04
Wortprotokoll
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hat die vorliegende Motion Anfang November 2023 aufgrund des Terrorakts der Hamas in Israel und eines tätlichen Angriffs eines Jugendlichen auf einen jüdischen Mitbürger in der Schweiz eingereicht. Sie möchte einen neuen nationalen Aktionsplan gegen Rassismus und Antisemitismus.
Vorweg: Rassismus und Antisemitismus sind in unserem Land nicht tolerierbar. Straftaten mit einem rassistischen oder antisemitischen Hintergrund müssen bestraft werden. Dafür gibt es in unserem Land bereits eine Antirassismus-Strafnorm und ein Strafgesetz.
Ich beantrage Ihnen, diese Motion abzulehnen, und zwar aus folgenden Gründen:
Die Politik neigt dazu, aufgrund von Einzeltaten und kurzfristigen Ereignissen sofort zu handeln, oft ohne zuerst einmal genau zu analysieren, wie die Situation ist, ob es eine Einzeltat ist, warum es geschehen ist. Es gab in der Vergangenheit einige Beispiele, an denen man aufzeigen kann, dass solche Affektaktionen in der Politik nichts bringen. Teilweise müssen neue Regelungen nach wenigen Jahren wieder geändert oder abgeschafft werden.
Dem Krieg in Israel und Palästina können wir in der Schweiz nicht mit einem Aktionsplan entgegnen. Die furchtbare Straftat eines Jugendlichen gegen einen jüdischen Bürger ist schrecklich, und ich verurteile sie in aller Schärfe. Aber haben Sie die Geschichte dieses Jugendlichen einmal angeschaut? Als Kind tunesischer Eltern wurde er in der Schweiz geboren, mit drei Jahren eingebürgert, dann ist er mit der Mutter in Tunesien aufgewachsen. Während der Covid-19-Pandemie nahm der Vater die Familie wieder zurück in die Schweiz. Der Jugendliche kam also mit etwa zwölf Jahren wieder in die Schweiz und hätte sich da integrieren sollen, was aber anscheinend nicht geschah. Stattdessen hat er sich über Social Media radikalisiert. Hier hätte der bereits bestehende nationale Aktionsplan gegen Radikalisierung greifen müssen, hat er aber nicht, weil solche Aktionspläne zu fest auf dem Papier und in der Theorie entstehen und zu wenig bei den einzelnen Bürgerinnen und Bürgern ankommen. Es gibt also bereits ein nationales Programm gegen Radikalisierung. Es braucht nicht noch weitere ähnliche Aktionspläne.
Das führt mich zu meinem zweiten Argument. Gefordert sind bei diesem Thema primär die Kantone und die Gemeinden. Gemäss Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen sind die Kantone für die Integration und die Bildung zuständig. Genau da muss man ansetzen. Die Kantone und die Gemeinden machen in diesen Bereichen schon heute sehr viel. Die Volksschule ist wohl die grösste Integrationsleistung unseres Landes. Täglich engagieren sich unzählige Lehrerinnen und Lehrer und andere Personen im Bildungsumfeld für die Integration, und es gibt bereits in allen Kantonen kantonale Integrationsprogramme. Wir haben bereits heute Morgen darüber gesprochen, und hier ist es wieder so: Wir neigen dazu, ständig Aufgaben der Kantone zu übernehmen - und dann wundern wir uns, dass der Bund vor finanziellen Schwierigkeiten steht.
Gerade wir im Ständerat sollten die Aufgaben, bei denen die Kantone im Lead sind, auch bei den Kantonen belassen. Die Kantone können diese Aufgaben erfüllen, und wenn sie etwas gemeinsam machen möchten, dann wäre es Aufgabe ihrer Konferenzen, zum Beispiel der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und Erziehungsdirektoren oder der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren, hier Massnahmen zu ergreifen. Übernimmt der Bund ständig neue Aufgaben, bedeutet das auch Mehrkosten und Mehrausgaben.
Im Herbst werden wir, damit wir ein schuldenbremsenkonformes Budget erlassen können, wieder über Kürzungen sprechen. Es wäre daher an der Zeit, dass wir etwas aufs Bremspedal drücken und dem Bund nicht ständig neue Aufgaben übertragen oder neue Ausgaben tätigen, sondern jetzt mal eine Konsolidierung machen. Die vorliegende Motion möchte mehr finanzielle Ressourcen für die Fachstelle für Rassismusbekämpfung und einen neuen nationalen Beauftragten. Das wird ja dann nicht nur eine Person sein, sondern der oder die Beauftragte wird ein ganzes Büro errichten wollen. Lassen wir uns nicht immer von Einzelereignissen und Aktualitäten treiben, sondern treten wir einen Schritt zurück. Analysieren wir zuerst und entscheiden wir dann, was es braucht. Versuchen wir, die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen stets im Fokus zu halten, und lassen wir die Aufgaben, für welche die Kantone zuständig sind, bei den Kantonen.
Vor diesem Hintergrund beantrage ich Ihnen die Ablehnung der Motion.