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Fässler Daniel · Ständerat · 2024-06-04

Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-06-04

Wortprotokoll

Ich wage es, auch etwas gegen den Zeitgeist anzutreten, in der Annahme, dass die Minderheit die Minderheit bleiben wird. Ich beginne mit einem Zitat: "Die schweizerische Familienpolitik basiert auf den Grundsätzen des Föderalismus und der Subsidiarität." Das wurde nicht von irgendjemandem so geschrieben, sondern von der WBK-N im erläuternden Bericht zur parlamentarischen Initiative 21.403 vom 28.[NB]April 2022. Das ist ja das zukünftige grosse Geschäft mit dem Titel "Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung".

Ich habe vom Berichterstatter der Kommission gerne gehört, dass die Frage der Verfassungsmässigkeit im Rahmen der Vorlage 21.403 vertiefter geprüft werden soll. Das ist meines Erachtens bitter nötig, denn das Parlament hat es sich bisher sehr, sehr einfach gemacht. Man hatte im Jahre 2002, als man das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung erliess, offensichtlich Mühe, eine Verfassungsgrundlage zu finden, und "fand" sie dann in Artikel 116 Absatz 1 der Bundesverfassung. Dort steht unter der Marginalie "Familienzulagen und Mutterschaftsversicherung" eigentlich nur, dass der Bund bei der Erfüllung seiner Aufgaben die Bedürfnisse der Familie unterstütze und Massnahmen zum Schutz der Familie unterstützen könne.

Wenn man nun behaupten muss, die familienergänzende Kinderbetreuung sei dazu da, die Familie zu schützen, dann gibt man meines Erachtens indirekt zu, dass es an Argumenten fehlt, um die Verfassungsmässigkeit auch wirklich zu begründen. In diesem Sinne bin ich sehr dankbar, dass sich die Kommission der Aufgabe annehmen wird, die Verfassungsmässigkeit exakter zu prüfen, auch kritischer zu hinterfragen. Im erläuternden Bericht, den uns die Kommission vorlegt, hat man es sich etwas einfach gemacht, indem man sagt, das sei 2002 schon einmal überprüft worden.

Nun aber noch etwas Grundsätzliches: Dass wir uns daranmachen, die vor 21 Jahren eingeführte und auf acht Jahre befristete Anschubfinanzierung ein weiteres Mal um zwei Jahre zu verlängern, lässt sich zwar aufgrund der konkreten Umstände erklären, bleibt aber fragwürdig; dies nicht nur mit Blick auf das in Artikel 5a der Bundesverfassung festgeschriebene Subsidiaritätsprinzip, sondern auch, und das wurde bis jetzt nicht angesprochen, mit Blick auf die finanziellen Verhältnisse von Bund und Kantonen. Während wir beim Bund mittelfristig mit einem strukturellen Defizit von 3 bis 4 Milliarden Franken zu rechnen und zu kämpfen haben, haben viele Kantone im letzten Jahr grosse bis sehr grosse Einnahmenüberschüsse verzeichnet.

In Genf beispielsweise wurde ein rekordhoher Überschuss von 1,4 Milliarden Franken ausgewiesen, in Zug einer von 461 Millionen Franken, in Basel-Stadt einer von 434 Millionen Franken und so weiter und so fort. Und wir gehen hin und unterstützen die Kantone weiterhin in einer Aufgabe, die sie ebenso gut, wenn nicht besser, selber erfüllen könnten. Ich bin angesichts dieser Zahlen eigentlich erstaunt, dass die mit der Verlängerung der Anschubfinanzierung einhergehende Erhöhung des Verpflichtungskredites des Bundes nicht mehr hinterfragt wird. Es geht zwar nur um zusätzliche Bundesmittel in Höhe von 40 Millionen Franken, aber diese hätten problemlos in den Budgets der Kantone Platz.

Aus all diesen Überlegungen unterstütze ich die Minderheit und stimme für Nichteintreten auf die beiden Vorlagen.