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Gmür-Schönenberger Andrea · Ständerat · 2024-06-05

Gmür-Schönenberger Andrea · Ständerat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-06-05

Wortprotokoll

Die Kritik am Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Klage der Schweizer Klimaseniorinnen teile ich. Es ist stossend, dass der EGMR Politik macht, statt die Europäische Menschenrechtskonvention auszulegen. Ich befürworte auch, dass die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates mit dieser Erklärung darauf reagiert hat. Allerdings geht mir diese Erklärung am Schluss zu weit, weshalb ich die Streichung des letzten und die Kürzung des zweitletzten Abschnitts beantrage. Der Gummizug der Trainerhose wird hier überstrapaziert, er könnte reissen.

Die Erklärung der Kommission für Rechtsfragen ist auch gekürzt eine deutliche und starke Kritik am EGMR und an dessen Urteil. Nur zwei Beispiele: Es wird zu Recht besorgt festgestellt, dass der Gerichtshof die Grenzen der zulässigen Rechtsfortentwicklung überstrapaziert und dass[NB]er[NB]sich[NB]dem[NB]Vorwurf[NB]eines[NB]unzulässigen und unangemessenen gerichtlichen Aktivismus aussetzt. Das sind deutliche Worte.

Warum aber die Kürzung des zweitletzten Satzes? Er impliziert, dass die Schweiz die Klimaverpflichtungen bislang zwar eingehalten hat, dass sich dies aufgrund des Urteils künftig jedoch ändern könnte. Dieser Satz kann sogar als Drohung verstanden werden. Er ist unpassend für einen Rechtsstaat. Die Erklärung soll mit der dezidierten Aussage enden, dass die Schweiz ihre internationalen, völkerrechtlich verbindlichen Klimaverpflichtungen einhält - Punkt.

Warum die Streichung des letzten Abschnitts? Weil er ebenso unnötig ist wie der zweitletzte Satz und mehr schadet als nützt. Wie ist es zu verstehen, keine weitere Folge geben zu wollen? Ist das ein Aufruf an die Verwaltung, keine Änderungen des Umweltschutzgesetzes mehr vorzunehmen? Welche Auswirkungen hat diese Aufforderung auf andere, allenfalls fragile Rechtsstaaten? Werden solche Staaten die Erklärung als Vorwand nehmen, künftig Entscheide demokratisch legitimierter Institutionen zu ignorieren? Werden sie sie als Vorwand nehmen, den Gerichtshof für Menschenrechte künftig gar nicht mehr zu beachten, dies allenfalls mit dem Hinweis, die Schweiz hätte ja dazu aufgerufen? Welche Wirkung könnte diese Aussage, keine weitere Folge geben zu wollen, in der Öffentlichkeit, z.[NB]B. bei einem ganz einfachen Verkehrssünder, erzielen? Wird er künftig eine Busse wegen Geschwindigkeitsübertretung mit der Begründung zurückweisen, der Ständerat als Gesetzgeber sehe auch keine Notwendigkeit, Gesetze oder richterliche Entscheide zu befolgen?

Ein Mitglied der Kommission für Rechtsfragen meinte zu mir, mein Antrag sei reine Kosmetik. Ein anderes betonte, dieser letzte Abschnitt sei essenziell. Ja, was denn nun? Nicht einmal die Mitglieder der Kommission für Rechtsfragen scheinen sich darüber einig zu sein, was dieser Schluss denn letztendlich bedeuten soll. In einem so heiklen Bereich dürfen wir aber keinen Interpretationsspielraum zulassen. Die Schweiz darf nicht den Hauch des Anscheins erwecken, dass sie die Gewaltenteilung nicht hochhalten will. Eine Erklärung, die erklärungsbedürftig ist, ist missverständlich. Sie schadet den Institutionen und nicht zuletzt der Reputation unseres Landes.

Ich bitte Sie im Sinne einer Klärung der Erklärung, meinen Antrag auf Kürzung zu unterstützen.