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Schwander Pirmin · Ständerat · 2024-06-05

Schwander Pirmin · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-06-05

Wortprotokoll

Der Kommissionssprecher hat die Bedeutung der Erklärung Ihrer Kommission für Rechtsfragen dargelegt, ich danke ihm für seine Ausführungen und habe dem nichts beizufügen.

Tatsache ist, dass das UVEK, das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesgericht die Beschwerdelegitimation von Einzelpersonen in Sachen Klimawandel nicht anerkannt haben. Sie haben die besondere Betroffenheit verneint, vielleicht auch deswegen, weil wir uns in einer sehr anspruchsvollen Konstellation befinden. Die Beschwerdeführenden sind nach ihrer eigenen Definition ja nicht nur Betroffene, sondern auch Mitverursacherinnen.

Aufgrund dieser Doppelrolle - vermeintlich Betroffene und Verursacherinnen -, der offiziellen Erklärung des Bundesrates im Jahr 2016, wonach die Erreichung der Klimaziele lediglich politisch verbindlich sei, sowie der eigentlichen Rolle des EGMR als Kontrollorgan könnte im innerstaatlichen Verständnis allenfalls noch nachvollzogen werden, wenn der EGMR die Rückweisung an das Bundesgericht angeordnet hätte. Aber nein, der EGMR geht hin und verneint zwar die Befugnis der Beschwerdeführerinnen, bejaht aber gleichzeitig diejenige des Vereins, auch wenn im konkreten Fall die Opfereigenschaft betroffener Personen nicht nachgewiesen werden kann. Mit dem schweizerischen Rechtsverständnis ist das schwer zu verdauen. Als wenn das nicht schon genug wäre, holt der EGMR zum meines Erachtens politisch motivierten Radikalschlag aus und erstellt den Sachverhalt gerade selber, nachdem die schweizerischen Gerichte die Sache materiell nicht behandelt haben.

Das ist eine arge Desavouierung all unserer rechtsstaatlichen und demokratischen Institutionen, unserer Bundesämter, unserer Behörden und Gerichte. Der EGMR ist nicht ein erstinstanzliches Gericht, sondern das oberste Kontrollorgan. Dass sich der EGMR anmasst, einen Sachverhalt in der Sache selbstständig, ohne materielle Beurteilung durch die schweizerischen Gerichte, zu beurteilen und zu entscheiden, widerspricht allen Grundsätzen des EGMR selbst. Der EGMR hat bisher immer wieder betont, dass zuerst alle innerstaatlichen Instanzen, insbesondere auch materielle, durchlaufen werden müssen. Erst dann sei der Sachverhalt so weit aufgearbeitet, dass über eine allfällige Verletzung der Menschenrechte diskutiert werden könne.

Ohne Anhörungen, ohne Beweisabnahmen, ohne Gutachten und, das ärgert mich materiell besonders, ohne Technologiefolgenabschätzung der möglichen Massnahmen hat der EGMR in der Sache selbst entschieden und sich blind und unreflektiert auf die Argumentation der Beschwerdeführerinnen abgestützt. Mit diesem Vorgehen im besagten Urteil setzt der EGMR seine eigenen Grundsätze ausser Kraft und stellt damit selbst seine eigene Legitimation infrage. Wie gesagt, eine Rückweisung an das Bundesgericht hätte mit verschlossenen Augen allenfalls noch nachvollzogen werden können. [PAGE 471]

Ich habe in meinen bisherigen Tätigkeiten in der Gesellschaft, in der Wissenschaft, in der Lehre und in der Wirtschaft noch nie eine solche weltfremde, theoretische, gesinnungsorientierte und gegenüber der Schweiz beleidigende Rechtsakrobatik gesehen. Ich verstehe es einfach schlichtweg nicht. Selbst wenn der EGMR zum Schluss kommt, dass Klimaziele auch rechtsverbindlich seien, obwohl dies der Bundesrat 2016 verneint hat, und dass die nationalen Gerichte auf solche Beschwerden eintreten müssten, muss er meines Erachtens den Ball zurück an die Politik spielen. Legislative, Exekutive und Judikative sollten dies unabhängig von der politischen Gesinnung anerkennen. Das Prinzip des gegenseitigen Respektes, der gegenseitigen Anerkennung der Aufgaben und Funktionen trägt in der Schweiz massgeblich zum Rechtsfrieden bei.

Der EGMR hat mit diesem Urteil die eigenen Grundsätze ausser Kraft gesetzt, seine ureigene Kontrollfunktion verlassen, die schweizerischen Institutionen desavouiert und sich selbst zum moralischen Gesetzgeber aufgespielt. Damit sägt er nicht nur an seiner eigenen Existenzberechtigung, sondern erteilt gleichzeitig - und das scheint mir wichtig zu sein - dem politischen Handlungswillen und der politischen Urteilskraft der schweizerischen Institutionen unverfroren eine Absage. Das darf die Schweiz, das dürfen die schweizerischen Institutionen nicht akzeptieren.

Die Erreichung der Klimaziele ist nicht von rechtstheoretischer Natur, wie das der EGMR vorgibt. Jede Massnahme, Klimaziele zu erreichen, muss mit Blick auf die Technologiefolgenabschätzung politisch, wirtschaftlich und gesellschaftspolitisch breit und ergebnisoffen diskutiert werden. Diese Aufgabe obliegt allein der Politik. Die Verfolgung der Klimaziele ist ein Prozess, der durchaus ins Stocken kommen kann, wenn beispielsweise beschlossene Massnahmen das Gegenteil von dem bewirken, was wir wollen, bzw. andere Lebensgrundlagen allenfalls zerstören.

Aufgrund der Tatsache, dass der EGMR mit diesem Urteil seine Kontrollfunktion nicht nur ritzt, sondern weit in die Funktion der Legislative und Judikative, der schweizerischen Judikative, eingreift, nein, die Aufgaben und Funktionen der Legislative und Judikative geradezu ersetzt, müssen wir als Teil der Legislative Klartext sprechen - ohne Wenn und Aber. Und dieser notwendige Klartext ist in der Version Ihrer Kommission für Rechtsfragen zu finden.

Es darf nicht sein, dass wir im vorliegenden Fall schweigen. Jeder Satz ist notwendig, Frau Kollegin Gmür-Schönenberger. Nicht der einzelne Satz ist letztlich von Bedeutung, sondern die kohärente, breit reflektierte Erklärung. Auch die richtige Unabhängigkeit, Herr Kollege Sommaruga, hat Grenzen, nämlich dort, wo die Aufgaben der Legislative und Exekutive beginnen. Wir sollten uns dieses Themas auch einmal innerstaatlich annehmen und uns nicht immer hinter der Unabhängigkeit der Gerichte verstecken. Ich bitte Sie daher, die Erklärung Ihrer Kommission für Rechtsfragen in der Fassung des vorliegenden Texts zu unterstützen.

Ich möchte an die Weisheit erinnern, die Herr Zopfi aufgerufen hat. Haben wir die Weisheit und den Mut, uns für unsere ureigenen Aufgaben in diesem Saal einzusetzen. Wir sind da, um gesellschaftliche Entwicklungen und moralisch-ethische Vorstellungen in der Gesellschaft aufzunehmen und diese allenfalls in Gesetze zu giessen. Diese Aufgabe dürfen wir nicht delegieren, und wir dürfen sie schon gar nicht delegieren lassen.

Ich bitte Sie daher nochmals, der Erklärung Ihrer Kommission für Rechtsfragen vorbehaltlos zuzustimmen.