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Baader Caspar · Nationalrat · 2003-05-08

Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-05-08

Wortprotokoll

Im Namen einer starken Minderheit der Kommission bitte ich Sie, dem Ständerat zu folgen und auf den Systemwechsel in der Form, wie er jetzt vorgesehen ist, zu verzichten.

Ursprünglich war die SVP-Fraktion für einen Systemwechsel, aber für einen Systemwechsel, bei welchem die Schuldzinsen und die Kosten für den Gebäudeunterhalt weiterhin in vollem Umfang hätten abgezogen werden können. Dann wäre klar gewesen, dass die Eigenheimbesitzer besser gestellt würden als heute. Ein derartiger Systemwechsel hätte auch klar als Massnahme zur breiteren Streuung des Wohneigentums betrachtet werden können. So wie der Systemwechsel heute ausgestaltet ist, können nur Liegenschaftskosten über einem Betrag von 4000 Franken, also grosse Unterhaltsarbeiten, abgezogen werden. Dieser Betrag von 4000 Franken entspricht nämlich dem durchschnittlichen Unterhaltskostenabzug, d. h. im Klartext: Der normale, durchschnittliche Liegenschaftsbesitzer kann keinen Abzug mehr machen. Auch bei den Schuldzinsen können nur Neuerwerber, welche erstmals Wohneigentum erwerben, einen Abzug machen: Ehegatten können im Maximum 15 000 Franken und Alleinstehende die Hälfte, d. h. im Maximum 7500 Franken, abziehen. Dabei kann dieser Betrag während der ersten fünf Jahre voll abgezogen werden, nachher reduziert er sich während weiteren fünf Jahren um je 20 Prozent auf null Franken.

Im Klartext bedeutet dies eine Benachteiligung gegenüber heute, und vor allem eine Benachteiligung von jungen Familien. Erfahrungsgemäss kann nämlich eine Familie mit einem durchschnittlichen Einkommen ihre Hypothek nicht in den ersten zehn Jahren nach dem Erwerb amortisieren, weil sie dann noch die Zusatzkosten der Kinder zu tragen hat. Die Amortisationsphase setzt erst nachher ein, etwa nach dem 45. bis 50. Lebensjahr, wenn die Kinder ausgezogen sind. Daher ist die vorgesehene Dauer des Schuldzinsabzuges klar zu kurz und der zulässige Betrag zu stark degressiv gestaltet; die Abzugsdauer müsste mindestens 20 Jahre betragen. Dazu kommt: Wer nach Ablauf von zehn Jahren seit dem Liegenschaftserwerb einen An-, Um- oder Ausbau macht und dazu seine Hypothek wieder erhöht, kann den Schuldzinsabzug nicht mehr vornehmen.

Dieser Systemwechsel setzt also ein falsches politisches Signal. Er begünstigt ältere Eigentümer, die ihre Hypotheken abbezahlt haben, statt junge Familien. Die vom Bundesrat vorgelegten Berechnungen über die finanziellen Auswirkungen insgesamt, d. h. die Steuermindererträge, sind derart vage und unsicher, dass die Minderheit der Meinung ist, es sei besser, beim bisherigen System zu bleiben, dies vor allem auch aus der Sicht der KMU. Ein Systemwechsel drängt sich erst dann auf, wenn er für alle Eigenheimbesitzer einen klar erkennbaren Vorteil bringt. Für die Minderheit steht daher die Festsetzung eines massvollen Eigenmietwertes auf der Basis von 60 Prozent der Marktmiete im Vordergrund, wie dies der Ständerat beschlossen hat.

Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit zuzustimmen.