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Dittli Josef · Ständerat · 2024-06-06

Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2024-06-06

Wortprotokoll

Ich berichte Ihnen zuerst aus dem Bereich VBS zum Thema Ruag und anschliessend aus dem Bereich EDA zur Wirksamkeitsmessung[NB]in[NB]der[NB]internationalen Zusammenarbeit.

Zur Ruag: Beim Geschäftsbericht 2023 zur Ruag handelt es sich um die letzte Jahresberichterstattung in der Strategieperiode 2020-2023. Übergeordnetes Ziel dieser Strategieperiode war die Entflechtung der Ruag Holding AG in die beiden eigenständigen Konzerne Ruag MRO und Ruag International. Dieses Ziel wurde gemäss Bundesrat im Jahr 2022 erreicht.

Nun zur Ruag MRO: Im Geschäftsjahr 2023 hat die Ruag MRO aus Sicht des Bundesrates die Zielsetzungen teilweise erreicht. Die durchzogene Gesamtbilanz weist auf die noch zu meisternden Herausforderungen des Unternehmens hin. Ihre Subkommission stellte zuhanden der GPK folgende sechs Punkte fest:

1.[NB]Im finanziellen Bereich konnte die Ruag die Ebit-Marge im Vergleich zum Vorjahr von 2,1 Prozent auf immerhin 2,9 Prozent steigern. Dies entspricht einem Betriebsgewinn vor Steuern von 22 Millionen Franken. Dieses Ergebnis ist allerdings immer noch nicht genügend, um eine stabile und nachhaltige Entwicklung des Unternehmens zu gewährleisten. Der Bund erwartet eine Ebit-Marge von 6 bis 8 Prozent.

2.[NB]Im Bereich des strategischen Kernauftrags zugunsten der Armee gelang es der Ruag MRO, die von der Armee geforderten Leistungen zu erfüllen. Die Verfügbarkeit der 130 Systeme, welche die Ruag MRO für die Armee betreut, konnte sie trotz Engpässen in globalen Lieferketten und trotz der steigenden Inflation zu stabilen Kosten sicherstellen. Erfreulich ist zudem, dass die Ruag die Kundenzufriedenheit wesentlich verbessern konnte.

3.[NB]Weniger gut sieht es bei der Governance innerhalb der Ruag MRO aus. Dort sind mehrere Mängel, Unzulänglichkeiten und Ungereimtheiten zutage getreten. So hat Mitte 2023 CEO Brigitte Beck die Ruag MRO nach kontroversen Aussagen und Verhaltensweisen verlassen. Gleichzeitig war das vergangene Geschäftsjahr der Ruag MRO geprägt durch das vom Bundesrat letztlich abgelehnte Gesuch für den Export von 96 Panzern des Typs Leopard 1 A5 ab einem Lager in Italien. Das VBS hat daraufhin die Eidgenössische Finanzkontrolle ersucht, die Einhaltung der Vorgaben bei diesem Geschäft zu untersuchen. Der zwischenzeitlich vorliegende EFK-Bericht "Prüfung der Einhaltung der Vorgaben bei Geschäften mit dem Leopard-1-Panzer" hat Mängel im Compliance-System der Ruag MRO offengelegt. Das VBS hat nun Massnahmen angeordnet, um diese Mängel zu beheben, sodass die Ruag ihre Compliance stärken und noch bestehende Mängel in Organisation, Abläufen und Geschäftstätigkeit umgehend bereinigen kann.

4.[NB]Ihre GPK hat des Weiteren zur Kenntnis genommen, dass die Eignerstellen angeordnet haben, dass das Zusammenwirken von Geschäftsleitung, Verwaltungsrat und Eignerstellen noch eingehend überprüft werden muss. Die GPK wartet mit Spannung auf die noch laufende zweite Prüfung der Eidgenössischen Finanzkontrolle zur Führung und Steuerung der Ruag MRO sowie auf die Untersuchung der juristischen Aspekte, welche die EFK gemeinsam mit der Kanzlei Niederer Kraft Frey in Abstimmung mit dem Verwaltungsrat der Ruag MRO durchführt.

5.[NB]Auch als Folge des Berichtes der EFK hat der Verwaltungsratspräsident der Ruag MRO, Nicolas Perrin, entschieden, das Unternehmen zu verlassen, sobald eine Nachfolge bestimmt ist.

6.[NB]Ihre GPK begrüsst es, dass im VBS entschieden wurde, den rechtlichen Rahmen der Ruag MRO zu prüfen. Dabei wird es in erster Linie darum gehen, ob die gesetzlichen Grundlagen für die Ruag noch dem heutigen Stand entsprechen.

Ihre GPK stellt bei der Ruag MRO deutlichen Handlungsbedarf fest und wird sich nach Vorliegen des zweiten Berichtes der EFK zur Governance der Ruag MRO wieder über das Geschäft beugen.

Nun zur Ruag International: Dieser Ruag-Konzern umfasst das zivile, nicht wehrtechnische Geschäft, und die Federführung für die Eignersteuerung liegt nun beim EFD. Ihre GPK nahm zur Kenntnis, dass die Ruag International im Geschäftsjahr 2023 die strategischen Ziele des Bundesrates in wesentlichen Teilen erreicht hat, mit Einschränkungen bezüglich des operativen Ergebnisses. Im Geschäftsjahr 2023 wurde insbesondere der Privatisierungsprozess erfolgreich weitergeführt. Nach dem Verkauf der Munitionsherstellerin Ruag Ammotec und des Geschäftsbereichs Ruag Simulation and Training im Jahr 2022 stand im vergangenen Jahr der Verkauf des Flugzeugstrukturbaus im Zentrum.

Alle Auslandstandorte von Ruag Aerostructures konnten an das deutsche Unternehmen Mubea verkauft werden. Der Verkaufsvertrag wurde im Juli 2023 abgeschlossen und die Transaktion per Ende 2023 definitiv vollzogen. Für die Produktionsanlagen von Ruag Aerostructures am Standort Emmen wurde ein Verkaufsvertrag mit Pilatus ausgehandelt. Mit der Übernahme der Produktionsanlagen übernimmt Pilatus schrittweise auch alle Mitarbeitenden des Standortes Emmen. Der Vertrag mit Pilatus wurde im Januar 2024 unterzeichnet, der Abschluss der Transaktion soll bis Mitte 2024 erfolgen.

Ihre GPK nahm zur Kenntnis, dass somit nur noch der Verkauf der Weltraumsparte bzw. des Unternehmens Beyond Gravity anstehend ist. Das ist der letzte Schritt im Devestitionsprozess der Ruag International. Danach erfolgt die Liquidation der Holding. Für diesen abschliessenden Verkauf von Beyond Gravity hat der Bundesrat im März 2023 die Rahmenbedingungen festgelegt. Diese Rahmenbedingungen wurden in den neuen strategischen Zielen des Bundesrates für die Ruag International für die Jahre 2024 bis 2027 festgehalten.

Nach vorgängiger Konsultation der Sicherheitspolitischen Kommissionen beider Räte im August 2023 hat der Bundesrat die strategischen Ziele im November 2023 genehmigt. Er hält daran fest, dass Beyond Gravity bis Ende 2025 an einen westlichen Käufer verkauft werden soll. Beim Verkauf sollen die standort-, weltraum- und sicherheitspolitischen Interessen der Schweiz berücksichtigt werden. Ihre GPK erwartet, dass der Bundesrat den Verkaufsprozess über die Ruag International sorgfältig vorbereitet und gemäss den Vorgaben der strategischen Ziele umsetzt. Dabei sollen sich die laufende Transformation und die Weiterentwicklung der Weltraumsparte positiv im Verkaufspreis niederschlagen. Ihre GPK nahm auch davon Kenntnis, dass zurzeit, wenn es um den Verkauf von Beyond Gravity geht, politische Fragen diskutiert werden. Diese Diskussion ist jedoch im Zuständigkeitsbereich der Sachkommissionen anzusiedeln und liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der GPK. Ihre GPK stellte fest, [PAGE 484] dass im Gegensatz zur Ruag MRO bei der Ruag International zurzeit kein zusätzlicher aufsichtsrechtlicher Handlungsbedarf besteht.

Nun komme ich zur Wirksamkeitsmessung in der internationalen Zusammenarbeit; wir sind damit beim EDA. Der Bericht unserer GPK vom 14.[NB]November 2023 stützt sich auf einen Bericht der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle zur Wirksamkeitsmessung in der internationalen Zusammenarbeit. Er kam zum Schluss, dass sich die externen Evaluationen in der gegenwärtigen Ausgestaltung der internationalen Zusammenarbeit nur teilweise zur Wirksamkeitsmessung und Steuerung auf Projektstufe eignen. Sie geben keine Auskunft darüber, ob das evaluierte Projekt zur Erreichung der übergeordneten IZA-Ziele beiträgt. Ihre GPK zeigte sich unzufrieden mit den Evaluationen des Bundesrates bei Projekten der internationalen Zusammenarbeit. Ihre Kommission stellte fest, dass erstens die Nutzung der Evaluationen für die Rechenschaftsablegung gegenüber Parlament und Öffentlichkeit nicht angemessen ist; dass zweitens die Erfolgsquoten, mit denen der Bund die Wirksamkeit der jeweiligen Projekte belegen will, intransparent, nicht repräsentativ und nicht aussagekräftig sind; dass es drittens vordringlich ist, die Rechenschaftsablegung des Bundesrates gegenüber Parlament und Öffentlichkeit auf solide Grundlagen zu stellen. Ihre GPK forderte den Bundesrat auf, die Evaluationen spätestens bis zur Berichterstattung über die Strategieperiode 2025-2028 zu verbessern.

Der Bundesrat nahm den Ball rasch auf und reagierte. Auch er misst der Wirksamkeitsmessung hohe Bedeutung zu und erachtet die Empfehlungen Ihrer GPK als zielführend und umsetzbar. Der Bundesrat hat die GPK und die Öffentlichkeit dahin gehend orientiert, dass die zuständigen Departemente beauftragt wurden, die Methode für eine aussagekräftige Bewertung der Wirkung der internationalen Zusammenarbeit zu verbessern und im Rahmen der regelmässigen Berichterstattung darüber zu informieren.

In seiner Stellungnahme zum Bericht führt der Bundesrat zwölf Massnahmen auf, mit welchen die Empfehlungen der GPK-S bis 2026 umgesetzt werden sollen. Diese Massnahmen umfassen höhere Qualitätsanforderungen in den Evaluationsleitlinien und eine gezielte Ausbildung im Bereich der Evaluation. Im Zeitraum der nächsten IZA-Strategie, 2025-2028, sollen auch Massnahmen getroffen werden, um die längerfristige Wirkung und die Nachhaltigkeit von Projekten zu beurteilen.

Ihre GPK hat kürzlich von der Stellungnahme des Bundesrates zu ihrem Bericht vom 14.[NB]November 2023 Kenntnis genommen und einen Brief mit einigen wenigen Nachfragen an den Bundesrat gerichtet. Die Frist für die Beantwortung dieses Briefes war Ende Mai 2024. Die GPK-S wird nun diesen Prozess begleiten, um sicherzustellen, dass die Wirksamkeit der internationalen Zusammenarbeit nachhaltig und aussagekräftig gemessen werden kann. Damit schliesse ich meine Berichterstattung.