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Villiger Kaspar · Bundesrat · 2003-05-08

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-05-08

Wortprotokoll

Zur ersten Frage: Sollen wir hier den Kantonen vorschreiben, auch zu einem Splittingsystem überzugehen, oder nicht?

Der Bundesrat war und ist der Meinung, man solle das tun. Wir leben in einer Gesellschaft, die sehr, sehr mobil ist. Wir haben Leute, die von einem Kanton in den anderen ziehen, und wir meinen, es sei wichtig, dass das Grundsystem der Besteuerung beim Bund und in allen Kantonen formell das gleiche sei, dass das der Transparenz der Besteuerung förderlich sei - ich will nicht alles wiederholen, was Ihr Kommissionssprecher gesagt hat.

Jetzt ist es ja so, dass die Kantone einen Zweistufentarif machen dürfen. Sie dürfen das Problem lösen, wie sie wollen. Das wäre in Zukunft so nicht mehr möglich. Sie könnten aber immerhin zwischen einem Voll- und einem Teilsplitting selber entscheiden.

[PAGE 716] Dieses Anliegen ist nun nicht ein Artikel, der ein Schicksalsartikel für das Ganze ist, selbstverständlich nicht. Die Idee im Ständerat war die, dass man die Kantone nicht zwingen solle, jetzt zu einem Splittingsystem überzugehen, da man vielleicht bald darauf wieder zu einem anderen, zu einem neuen System einer Individualbesteuerung übergehen könnte. Wir sind aber folgender Meinung: Dieser jetzige Übergang zum Teilsplitting beim Bund ist ein derart grundsätzlicher Schritt, dass nicht anzunehmen ist, dass man das Steuersystem schon in ganz wenigen Jahren zum Beispiel Richtung Individualbesteuerung wieder ändern wird. Deshalb meinen wir, dass es im Sinne der Steuerharmonisierung eben durchaus richtig sei, die Kantone zu verpflichten - aber wie gesagt, das ist nicht ein Schicksalsartikel.

Zur Frage des zweiten Minderheitsantrages, des Kriteriums "allein": Das ist eigentlich einfach eine tarifarische Frage, wenn Sie so wollen, und nicht eine Gerechtigkeitsfrage. Dieser Minderheitsantrag hat auch mit dem Splittingsystem zu tun; er käme dann zum Tragen, wenn die Kantone dazu übergehen müssten. Bei der direkten Bundessteuer haben wir bei Einelternfamilien den Alleinerzieherabzug eingeführt, der nur jenen Elternteilen zusteht, die tatsächlich allein mit ihren Kindern, also ohne Partner, zusammenleben. Dieses Kriterium ist nötig, weil sonst die Belastungsrelation zwischen Ehepaaren mit Kindern und Konkubinatspaaren mit Kindern in ein Ungleichgewicht geriete. Es ist also ein tarifarischer Korrekturabzug, wenn Sie so wollen, und deshalb ist das Kriterium eben auch wichtig.

Das Gleiche gilt für den Haushaltsabzug beim DBG. Auch hier geht es um eine - ich mache es jetzt kurz - Tarifkorrektur. Analoge Gesichtspunkte stehen eben auch hinter diesem Kriterium. Es geht nicht darum, jemanden zu benachteiligen oder nicht. Der Hinweis, im geltenden Recht fehle diese Voraussetzung, ist deshalb eben nicht stichhaltig. Das ist auch hier im Rahmen der den Kantonen neu vorgegebenen Splittingmethoden zu sehen: Das ist ein eigenes System, wo es eben gewisse Tarifkorrekturen braucht. In diesem Zusammenhang ist dieses Kriterium "allein" richtig, und das ist der Grund dafür, dass wir Sie bitten, auch diesen Minderheitsantrag abzulehnen.

Also: Gesamthaft folgen Sie hier Ihrer Mehrheit - ich bin ja so glücklich, dass die Mehrheit Ihrer WAK für einmal immer richtig liegt!