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Villiger Kaspar · Bundesrat · 2003-05-08

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-05-08

Wortprotokoll

In der Tat habe ich hier ein-, zweimal gesagt, wenn es die Konsensfähigkeit der Familienbesteuerung erhöhe, sei das für mich letztlich kein Schicksalsartikel. Persönlich habe ich aber nie einen Hehl daraus gemacht, dass ich es vorziehen würde, wenn Sie hier dem Ständerat folgen würden. Aber es ist einfach nicht der Artikel, der über das Schicksal der ganzen Vorlage entscheiden kann.

Die Argumente sprechen aber doch eher dagegen. Sie wissen erstens, dass sich die Kantone sehr vehement gegen diese Gleichstellung von Konkubinatspaaren - mit Kindern natürlich - mit Ehepaaren wehren. Sie befürchten einen erheblich grösseren Aufwand und befürchten auch, dass das Inkrafttreten stark erschwert wird; wir kommen vielleicht noch darauf zurück. Diese Reform wird nur auf den 1. Januar des nächsten Jahres in Kraft gesetzt werden können, wenn Sie in diesem Sommer spätestens entscheiden. Mit dieser Lösung würde das aber für die Kantone zu einem ganz besonderen Problem.

Es gibt aber noch einige Sachgründe: Die Kantone befürchten auch, dass natürlich solche Paare dann wissen wollen, was für sie günstiger ist - das wäre auch legitim -, und dass dann die Steuerbehörden recht viel aufwenden müssten, um solche Schätzungen für die Steuerpflichtigen zu machen. Sie könnten ihnen ja nicht einfach sagen, dass sie das nichts angehe; das ist heute die Dienstleistungsmentalität der öffentlichen Verwaltung.

Besonders störend ist, dass das eigentlich eine gewisse Benachteiligung der Ehepaare ist. Es gibt nämlich Fälle, wo es für die Ehepaare eher günstiger wäre, sich anders veranlagen zu lassen. Sie haben aber das Wahlrecht nicht, hingegen die Konkubinatspaare hätten dieses Wahlrecht, und das Bundesgericht sagt, wenn man unterschiedliche Behandlungen zulasse, dann sollte man das an sich tendenziell so tun, dass die Ehepaare gegenüber den Konkubinatspaaren bevorteilt sind, weil das die sozusagen staatlich geschützte Form des Zusammenlebens sei.

Das alles führt mich dazu, Ihnen zu empfehlen, hier dem Ständerat zuzustimmen. Dazu kommt, dass ich den Eindruck habe, dass Sie beim Ständerat hier auf Granit beissen. Wenn man in der dritten Runde der Differenzbereinigung ist, sollte man eigentlich da, wo es nicht vital ist, so viele Differenzen wie möglich eliminieren.