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Engler Stefan · Ständerat · 2024-06-06

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-06-06

Wortprotokoll

Ergänzend zu den Argumenten und Ausführungen des Kommissionssprechers möchte ich generell etwas zum Datenhunger des Bundes sagen. Ich stelle fest, dass der Datenhunger beim Bund generell hoch ist. Ich könnte Ihnen verschiedene Beispiele dafür nennen, beginnend beim Bundesgesetz über das nationale System zur Abfrage von Adressen natürlicher Personen, das zurzeit in der parlamentarischen Beratung ist. In einem ganz anderen Bereich hat der Nationalrat im Beschleunigungserlass zum Energiegesetz die Schaffung eines öffentlichen nationalen Registers für Solar- und Windenergieanlagen vorgesehen. Und nebst dem hier vorliegenden Entwurf, welcher die Beschaffung von geologischen Daten zum Zweck hat, ist schon eine weitere Revision des entsprechenden Bundesgesetzes über Geoinformation in Vorbereitung, bei der es darum geht, einen nationalen Leitungskataster Schweiz zu schaffen. Diese sieht vor - die Vernehmlassung ist abgeschlossen -, alle ober- und unterirdischen Leitungen national in einem Leitungskataster Schweiz zu erfassen. Natürlich ist das für die Leitungsbetreiber, meistens sind das die Gemeinden, mit Verpflichtungen verbunden, nämlich mit der Verpflichtung zur digitalen räumlichen Dokumentation und zur Datenlieferung sowie mit Verpflichtungen im Zusammenhang mit Zugang, Nutzung und Überwachung der entsprechenden Daten.

Jetzt wird bei all diesen Vorlagen, in denen kommunale und kantonale Daten national zusammengefasst werden, immer wieder gesagt, die Digitalisierung lasse das heute zu, entsprechend sei es nur von Vorteil, wenn man dank eines nationalen Registers wisse, wo z.[NB]B. die Kanalisationsleitung in der Fraktion Surava der Gemeinde Albula/Alvra im Kanton Graubünden verläuft. Aber wem nützt das? Weshalb soll ein nationales Register die Kanalisationsleitung in einem Bündner Bergdorf miterfassen? Es kommt ja hinzu, dass die Gemeinden und die Kantone selber über solche Register verfügen und daraus die entsprechenden Schlussfolgerungen über den Unterhalt und die Erneuerung ziehen, aber auch über die Verteilung von Kosten.

Das Argument, dass die Digitalisierung das heute alles erlaube, greift mir zu kurz. Man muss und darf auch föderalistische Überlegungen dazu machen. Wem gehören diese Daten? Was für einen direkten Nutzen verspricht eine solche Datensammlung beim Bund? Was kostet das? Mit welchen Verpflichtungen werden Kantone und Gemeinden mit einbezogen? Und ja: Mir graut etwas davor, dass in jedem Bundesamt, in der gesamten Verwaltung solche nationalen Register über Infrastrukturen und Erschliessungsanlagen geführt werden, die eigentlich nur von den Gemeinden und allenfalls von den Kantonen zu betreiben und zu überwachen sind.

Der nächste Schritt wären die potenziellen Auswirkungen beispielsweise auf die Raumplanung, die sich aus dem erleichterten Datenzugriff ergeben würden. Man könnte im Bereich der Genehmigung von Richtplanungen z.[NB]B. darauf abstellen, wie die entsprechenden Voraussetzungen der Erschliessung und der Entsorgung in den jeweiligen Kantonen und Gebieten aussehen.

Deshalb bin ich klar der Meinung: Wo kein nationales Register nötig ist, darf man auch keines schaffen. Der Bereich der Geodaten ist ein solcher Bereich. Ich möchte jetzt schon davor warnen, einen nationalen Leitungskataster Schweiz aufbauen zu wollen. Das ginge dann noch viel weiter. Entsprechend würde ich es nicht verstehen, wenn dieses Vorhaben hier überhaupt weiterverfolgt würde.

Ich bin hier natürlich zusammen mit der Kommission gegen Eintreten auf diese Vorlage.