Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2003-05-08
Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-05-08
Wortprotokoll
Wir beraten nun zum dritten und letzten Mal dieses Steuerpaket und befinden uns somit an einem sehr bedeutsamen Punkt unserer Debatte. Wir entscheiden nun, ob wir es mit der Entlastung der Familien ernst meinen oder nicht. Wir haben es in der Hand, einerseits einer sinnvollen und adäquaten steuerrechtlichen Gleichstellung der Paare - ob verheiratet oder unverheiratet - und andererseits einer spürbaren Entlastung der mittelständischen Familien zum Durchbruch zu verhelfen. Ich zähle somit auf Ihre Unterstützung und werde Sie auch gelegentlich an die Positionen, die Sie vertreten haben, erinnern.
Einleitend möchte ich mich kurz zur Ausgangslage und zu den bereits bereinigten Differenzen äussern. Auf die noch bestehenden Differenzen kommen wir in der Detailberatung zu sprechen.
1. In der ersten Differenzbereinigung haben sich Ständerat und Nationalrat bei der maximalen Höhe des Kinderbetreuungsabzugs auf einen Betrag von 7000 Franken pro Kind und Jahr im Postnumerandosystem geeinigt.
2. Die beiden Räte haben dem Anliegen der Kantone entsprochen, dass beim pauschalierten Abzug der Prämien für Kranken- und Pflegeversicherungen allfällige Prämienverbilligungen für jeden einzelnen Steuerpflichtigen berücksichtigt werden müssten; dies im Unterschied zum bundesrätlichen Entwurf, nach dem solche Verbilligungen im Interesse der Veranlagungsökonomie nicht in Betracht gezogen werden sollten. Zudem haben sie beschlossen, den Hinweis auf die Prämien für die obligatorische Unfallversicherung wieder aus Artikel 33 Absatz 1 Buchstabe g auszugliedern und in die Bestimmung von Buchstabe f gemäss geltender Regelung zurückzuführen. Dies ermöglicht es den Arbeitnehmern, ihre Beiträge an die obligatorische Unfallversicherung wie bisher vollumfänglich vom Bruttoerwerbseinkommen abzuziehen.
Im Weiteren beschlossen beide Räte, die Umschreibung der bundesrätlichen Verordnungskompetenz für die Festlegung der Pauschale leicht zu modifizieren. Die neue Umschreibung erlaubt es, gegebenenfalls auch eine Aufteilung zwischen bundesrätlichen und departementalen Kompetenzen vorzunehmen.
3. Sowohl für den Kinder- wie auch für den Krankenkassenprämien-Abzug wurde von beiden Räten eine Regelung für die nicht gemeinsam besteuerten Elternteile mit Kindern in Ausbildung beschlossen. Danach soll derjenige Elternteil, der Unterhaltsbeiträge leistet, den pauschalierten Abzug für die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bzw. den Kinderabzug beanspruchen können. Bezahlen beide Elternteile Unterhaltsbeiträge, so sollen sie je den halben Abzug geltend machen können.
Ich möchte zu den finanziellen Auswirkungen dieses Steuerpaketes noch einige Worte aus der Sicht der Kommission sagen. Erinnert sei daran, dass seit zehn Jahren verschiedene Motionen aus verschiedenen Parteien vorlagen, die einerseits gemäss dem Bundesgerichtsentscheid Hegetschweiler eine Gleichstellung von verheirateten und unverheirateten Paaren verlangten und die andererseits die Einführung eines Kinderbetreuungsabzuges, eine Erhöhung der Kinderabzüge sowie die Wiedereinführung des Ausbildungsabzuges zwecks Verminderung der Erosion des Mittelstandes vorsahen. Das nun vorliegende Familienbesteuerungspaket sollte diesen Ansprüchen gerecht werden. Der Bundesrat schlug daher ein Konzept vor, welches Entlastungen in der Höhe von 1,3 Milliarden Franken ermöglichen sollte. Aus den Beschlüssen des Nationalrates als Erstrat waren nach der ersten Differenzbereinigung Mindereinnahmen von 1,6 Milliarden Franken entstanden. Aus den Beschlüssen des Ständerates als Zweitrat resultierten nach der ersten Differenzbereinigungsrunde Mindereinnahmen von 1,2 Milliarden Franken.
Würden Sie nun der Kommissionsmehrheit folgen, würden sich diese Mindereinnahmen von 1,6 Milliarden Franken auf 1,2 Milliarden Franken gemäss Ständerat verringern.
Noch eine letzte einleitende Bemerkung: Angesichts der Komplexität des gesamten vorliegenden Steuerpaketes, welches so geschnürt wurde, dass wir sowohl über die Familienbesteuerung als auch über die immer noch sehr umstrittene Wohneigentumsbesteuerung und die Stempelabgabe referieren mussten, hatte ich nochmals versucht, das Steuerpaket 2001 formell und referendumspolitisch in zwei Pakete aufzuteilen: einerseits Familienbesteuerung und Umsatzabgabe, andererseits die Wohneigentumsbesteuerung. Die Kommission lehnte in der letzten Diskussion meinen Antrag aus formaljuristischen Gründen mit 10 zu 7 Stimmen bei 6 Enthaltungen ab. Dies musste ich hier noch der Vollständigkeit halber präzisieren. Über diesen Antrag kann hier leider nicht mehr befunden werden.
Aufgrund der neu geschaffenen Ausgangslage stellen Sie selber fest, dass ich zwar Kommissionssprecherin in der ersten und zweiten Runde war, weil ich konsequent eine Linie verfolgte und eine Mehrheit hinter mir hatte. Nun haben sich diese Mehrheiten neu formiert, gewisse Parteien haben ihre Position in der Zwischenzeit geändert. Daher übergebe ich ab sofort und in Absprache mit Ihrem Ratspräsidenten meine Funktion als Kommissionssprecherin an meinen Kollegen Fulvio Pelli, der als Tessiner als Kommissionssprecher sowohl in deutscher als auch in französischer Sprache tätig sein wird. Somit ziehe ich mich nun nach diesen einleitenden Erläuterungen der Ausgangslage als Kommissionssprecherin zurück, werde an meinen Platz zurückkehren und dementsprechend die Minderheiten vertreten.
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