Jans Beat · Bundesrat · 2024-06-06
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-06-06
Wortprotokoll
Geschätzter Herr Egger, Sie haben mir jetzt viele Fragen gestellt, aber ich muss hier zu Ihrer Motion sprechen, und diese verlangt, dass der Schutzstatus S aufgehoben wird. Diese Forderung kam bis jetzt auch nicht unmittelbar von Ihrem Kanton St.[NB]Gallen.
Nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine aktivierte der Bundesrat den Schutzstatus S im März 2022 erstmals und innert kurzer Zeit, um den Flüchtenden rasch und unbürokratisch Schutz zu gewähren. Heute ist klar, dass dadurch eine Überlastung des Asylsystems verhindert werden konnte, weil die normalen Asylverfahren halt ihre Zeit brauchen. Das schweizerische Asylsystem war damals auf rund 24[NB]000 Asylgesuche pro Jahr ausgerichtet. Innerhalb von nur zwei Monaten kamen aber alleine aus der Ukraine über 50[NB]000 Menschen zu uns, um Zuflucht zu suchen. Seither ist die Zahl der Gesuche aus der Ukraine etwas zurückgegangen, doch die Bearbeitung dieser Gesuche in einem regulären Asylverfahren würde das Asylsystem nach wie vor überlasten. Das wäre die Konsequenz, wenn man jetzt den Schutzstatus S aufheben würde. Personen mit Status S würden wahrscheinlich in grosser Mehrheit ganz normale Asylgesuche stellen.
Da es zudem nach wie vor grosse Fluchtbewegungen aus der Ukraine nach ganz Europa gibt, ist eine Koordination auf europäischer Ebene, eine abgestimmte Vorgehensweise, aus unserer Sicht die richtige Lösung. Der Rat für Justiz und Inneres der EU wird sich schon in den nächsten Tagen dazu äussern. Wir werden sehen, wie sich die internationale Gemeinschaft dazu stellt; die Situation ist in allen Ländern ähnlich. Es gibt auch eine externe Evaluationsgruppe, die sich genau diese Frage stellt: Wie machen wir mit diesem Schutzstatus S weiter, wenn sich der Krieg noch lange hinzieht? Auch hier werden wir Ihnen die Resultate noch zeigen. Aber klar ist, der Schutzstatus S hat sich angesichts dieser damaligen Dringlichkeit als Instrument grundsätzlich bewährt.
Sie haben recht, die Aufnahme der Schutzsuchenden stellte und stellt Bund, Kantone und Gemeinden vor grosse Herausforderungen, denen man aber eben nicht mit einer Abschaffung des Schutzstatus S begegnen kann. Vielmehr müssen [PAGE 1090] in enger Zusammenarbeit zwischen den drei Staatsebenen Lösungen für diese Herausforderungen gefunden werden. Gibt es eine zumutbare Schutzalternative ausserhalb der Ukraine, beispielsweise einen Schutztitel in einem EU-Mitgliedstaat oder in Australien, Neuseeland, Kanada, den USA oder im Vereinigten Königreich, lehnt das SEM heute schon Schutzgesuche ab und ordnet für diese Menschen den Wegweisungsvollzug an. Ich möchte zudem betonen, dass auch Personen mit Schutzstatus S nur dann Anspruch auf Sozialhilfeleistungen haben, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Deshalb bemüht sich der Bund zusammen mit den Kantonen und Städten darum, dass die Leute möglichst bald auch arbeiten können, um ihren Lebensunterhalt selber zu bestreiten. Und noch etwas: Der Grundschulunterricht ist gemäss Bundesverfassung für alle in der Schweiz wohnhaften Kinder sicherzustellen, und zwar unabhängig von ihrem Status.
Schliesslich wurde die externe Evaluationsgruppe zum Schutzstatus S letzten Sommer beauftragt, eine Auslegeordnung zu einem allfälligen gesetzgeberischen Handlungsbedarf beim Schutzstatus S vorzunehmen bzw. zu erarbeiten. Die entsprechenden Ergebnisse werden im Sommer vorliegen, und dann können Sie sich auch dazu äussern.
Aus den dargelegten Gründen beantragt Ihnen der Bundesrat die Ablehnung der Motion.