Funiciello Tamara · Nationalrat · 2024-06-06
Funiciello Tamara · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-06-06
Wortprotokoll
Ich werde zu drei unterschiedlichen Minderheitsanträgen Stellung nehmen, angefangen beim Antrag der Minderheit I (Arslan) zum Randtitel.
Auch wir sind der Meinung, dass wir das Kind beim Namen nennen und dementsprechend auch beim Wort "Stalking" bleiben sollten. Wir dürfen nicht vergessen: Das Strafgesetzbuch hat in gewissen Teilen auch eine präventive Wirkung. Daher ist es wichtig, dass es verstanden wird. In den Medien, in der Öffentlichkeit, in den Diskussionen wird von Stalking gesprochen. Es ist ein Begriff, den man versteht. Wir finden es schädlich für die Sache, da einfach zu sagen: Wir haben es noch nie gemacht, darum machen wir es jetzt auch nicht. Wir wollen ja schliesslich, dass dieses Phänomen aufhört. So viel zur ersten Minderheit.
Dann zum Antrag der Minderheit Steinemann: Frau Steinemann hat vorhin in ihrem Votum gesagt, es sei ein Detail, ob es ein Antrags- oder ein Offizialdelikt im Bereich der häuslichen Gewalt ist. Die SP-Fraktion teilt diese Einschätzung nicht und bittet Sie, bei der Mehrheit zu bleiben. Denn wir müssen uns bewusst sein, und das hat Frau Steinemann richtigerweise auch ausgeführt, dass gerade im Bereich der häuslichen Gewalt häufig Druck von der Familie oder auch von Bekannten aufgesetzt wird, den Antrag zurückzuziehen, und wir müssen dafür sorgen, dass das möglichst erschwert wird. Dementsprechend sind wir der Meinung, es sollte ein Offizialdelikt sein, damit das dann auch aufhört. Das Argument der Arbeitsbelastung lassen wir nicht gelten. Wenn es eine hohe Arbeitsbelastung gibt, dann ist das ein Fehler der Täter und nicht der Opfer, die geschützt werden sollten.
Zu guter Letzt noch die Frage, ob die Lebensumstände unzumutbar eingeschränkt werden sollten oder nicht: Wir leben in einer liberalen Demokratie. Wenn die Handlung eines Individuums die Lebensgestaltungsfreiheit eines Menschen [PAGE 1085] einschränkt, dann muss das als Grund reichen, dass man das infrage stellt und dass man das auch bestraft. Wenn die Hürde zu hoch ist, um diesen Straftatbestand zu erfüllen, dann haben wir das gleiche Problem, das Deutschland lange Zeit hatte, dass dieser Straftatbestand nämlich zu einem Papiertiger wird. Wir müssen dafür sorgen, dass eben auch kleine Handlungen, wenn sie wiederholt gemacht werden und die Lebensgestaltungsfreiheit der Opfer infrage stellen, tatsächlich bestraft werden können. Wenn wir aber von Opfern verlangen, dass sie ihr Zuhause wechseln oder ihren Job wechseln und umziehen - und das sind nicht erfundene Fälle, das sind Fälle, die wir in Deutschland gesehen haben -, dann kriegen wir nicht das, was wir wollen, nämlich dass Leute, die Stalking betreiben, auch tatsächlich bestraft werden, damit die Opfer dann wieder in Ruhe leben können.