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Villiger Kaspar · Bundesrat · 2003-05-08

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-05-08

Wortprotokoll

Es stellen sich hier einige Fragen wie zum Beispiel: Besteht Handlungsbedarf bei der Unternehmenssteuerreform? Haben wir hier ein Standortproblem, und können wir das finanzpolitisch verantworten? Herr Spuhler und ich haben diesen Dialog ja schon einige Male geführt, ich will es deshalb relativ kurz machen.

Wir sind der Meinung, dass hier klar kein standortrelevantes Problem besteht, weil wir nämlich gerade in der Unternehmensbesteuerung überaus günstig sind. Wenn ich heute ein Problem in Europa habe, ist es der Vorwurf, dass wir zu tiefe Unternehmenssteuern haben. Wenn ich das einmal zu beziffern versuche, so stelle ich fest, dass wir in keinem Kanton und in keinem Kantonshauptort mehr über 25 Prozent des Gewinnes besteuern. Wir gehen davon aus, dass die Steuern im Mittel in der ganzen Schweiz bei etwa 20 Prozent liegen dürften. Das ist im internationalen Vergleich sehr, sehr bescheiden; ich glaube, nur Irland ist etwas besser. Dann müssen Sie noch berücksichtigen, dass diese Zahl mit etwa 90 Prozent der anderen Länder nicht einmal vergleichbar ist, nämlich deshalb, weil bei uns die Steuern als Kosten angerechnet werden können. Würden wir dies abschaffen, so könnten wir bei gleichem Ergebnis den Satz noch senken und dann wären wir real noch sehr viel günstiger. Wenn es also ein Problem gibt, das nicht besteht, so ist es das Problem der Höhe der Unternehmensbesteuerung in der Schweiz.

Wenn ich das so sage, dann meine ich aber nicht, dass es im Bereich der Unternehmensbesteuerung keinen Handlungsbedarf gebe. Gerade das Beispiel, das Herr Spuhler erwähnt hat, belegt, dass der Hund anderswo begraben liegt. Ich habe während 23 Jahren auch ein KMU geführt. Wir haben genau das auch gemacht: Wir haben möglichst nicht über Dividenden, sondern über kapitalersetzende Darlehen finanziert. Das ist selbstverständlich alles legal - sonst hätte ich es ja wahrscheinlich nie zum Bundesrat gebracht. Man hat auch eher über die Saläre gesprochen.

Das Problem ist hier die Doppelbesteuerung. Wenn wir den verdienten Franken vom Unternehmen bis zum Unternehmer verfolgen, dann stellen wir fest, dass wir nicht mehr gar so günstig sind. Das ist der Grund dafür, dass der Bundesrat ein Paket prüft und in die Vernehmlassung geben wird, das dieses Problem lösen oder einer Lösung näher bringen wird. Wir sehen das im Moment in der Richtung einer Teilbesteuerung, das bedeutet, dass beim Unternehmer die Dividende einen Vorzugssteuersatz hätte, weil sie im Unternehmen schon besteuert worden ist. Übrigens können Sie hier mehr machen: Je weniger Sie das im Unternehmen selber besteuern, desto weniger können Sie nachher abziehen. So gesehen ist es nicht einmal ein sehr guter Schritt.

Es ist auch kein konjunkturpolitisches Problem, denn wenn es in einer Firma schlecht läuft, dann muss sie keine Unternehmenssteuer zahlen. Das ist selbstverständlich. Sie kann sogar über Verlustvorträge vielleicht noch über einige Jahre Steuern sparen. Man müsste dann eher, zum Beispiel bei den Kantonen, auf jene Steuern losgehen, die nicht ertragsabhängig sind, wie zum Beispiel die Kapitalsteuern, die wir beim Bund abgeschafft haben. Wir werden dieses Jahr noch ein Paket in die Vernehmlassung geben, und wir werden darin vor allem auch Massnahmen vorschlagen, die die Personengesellschaften treffen. Ein Grossteil der KMU in der Schweiz sind keine Aktien-, sondern Personengesellschaften. Ich meine, das sei der richtige Weg.

Damit komme ich zum Finanzpolitischen: Sie sollten nicht in dieser schwierigen Finanzlage jetzt Geld eigentlich suboptimal verwenden, sondern hier auch an den Bund denken und diese 210 Millionen Franken Einnahmen nicht ausfallen lassen. Es ist sicher denkbar, dass die Unternehmensbesteuerung nicht völlig ertragsneutral gestaltet werden kann, wenn dann das Paket kommt. Sie sollten aber nicht jetzt schon Geld für etwas verwenden, was man vielleicht nachher in einem umfassenden Reformanliegen klüger tun könnte.

Das ist der Grund dafür, dass ich Sie dringend bitte, auch hier dem Ständerat zu folgen. Es ist dies kein Signal gegen Massnahmen im Bereich der Unternehmensbesteuerung, sondern es ist dies eine nüchterne, logische und gute Massnahme.

Vielleicht noch zum Vorwurf, man hätte immer nur Steuern erhöht: Wir haben selbstverständlich bei der Mehrwertsteuer Steuern erhöht, aber im Unternehmenssteuerbereich haben wir seit einigen Jahren immer nur Steuern abgebaut, und zwar in sehr, sehr hohem Umfang. Ich stehe auch dazu, weil das unsere Konkurrenzfähigkeit erheblich gestärkt hat, auch die Reform von 1997. Sie können das der Zahl der Firmenansiedlungen entnehmen. Die zur Diskussion stehende Massnahme ist damit so nicht nötig.