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Jans Beat · Bundesrat · 2024-06-10

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-06-10

Wortprotokoll

Danke, geschätzte Frau Schaffner. Für den Zugang von Personen mit eingeschränkter Mobilität zu den Bundesasylzentren wendet der Bund die SIA-Norm 500, "Hindernisfreie Bauten", an. Im Rahmen der Notfallplanung des Bundes kann es aber sein, dass einige temporäre Notunterkünfte diese Norm nicht erfüllen. Deshalb berücksichtigt das SEM bei der Verteilung der Asylsuchenden auf die regulären Unterkünfte und Notunterkünfte den Gesundheitszustand und die Verletzlichkeit der Personen.

Für die Unterkünfte in den Kantonen und Gemeinden ist nicht der Bund, sondern es sind die Kantone respektive die Gemeinden zuständig. Der Bundesrat geht davon aus, dass diese die Unterkünfte behindertengerecht ausgestalten oder, falls dies in Notunterkünften nicht möglich ist, bei der Verteilung der Asylsuchenden diesem Umstand ebenfalls Rechnung tragen.

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