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Raggenbass Hansueli · Nationalrat · 2003-05-08

Raggenbass Hansueli · Nationalrat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-05-08

Wortprotokoll

Die vorberatende Kommission beantragt Ihnen, der Parlamentarischen Initiative Vaudroz Jean-Claude "Mehrwertsteuer und öffentliche Parkplätze" bzw. der Gesetzesänderung zuzustimmen.

Das heisst: Nur die bis zu zwölf Monate dauernde Vermietung von nicht im Gemeingebrauch stehenden Parkplätzen für das Abstellen von Fahrzeugen soll steuerbar sein. Im Übrigen soll dieses Abstellen steuerfrei sein. Diese vorgeschlagene Regelung entspricht im Wesentlichen der früher geltenden Regelung in der Mehrwertsteuerverordnung. Allerdings wird die steuerpflichtige Vermietungsdauer von damals drei Monaten neu auf zwölf Monate erhöht, um die dadurch entstehenden Ausfälle möglichst zu minimieren. Heute wird die Vermietung von Parkplätzen prinzipiell besteuert, ausser - das ist entscheidend - es handle sich um eine unselbstständige Nebenleistung zu einer von der Steuer ausgenommenen Immobilienvermietung, also z. B. der Vermietung einer Wohnung, die ja bekanntlich nicht der Mehrwertsteuer unterliegt.

Weshalb beantragt Ihnen nun die Kommission für Wirtschaft und Abgaben diese neue Regelung? Die heutige Abgrenzung zwischen selbstständiger Vermietung eines Parkplatzes und einer unselbstständigen Nebenleistung ist im Vollzug äusserst aufwendig und komplex, und zwar sowohl für die Steuerpflichtigen als auch für die Verwaltung. Diese Abgrenzung wird auch gemeinhin als ungerecht empfunden. Ich empfehle Ihnen das Merkblatt der Steuerverwaltung Nr. 18 zum Studium. Sie werden feststellen, wie extrem kompliziert die Angelegenheit ist. Dort sind Beispiele aufgeführt und Details dargestellt - es ist zum Grausen. Selbst die Verwaltung attestierte, dass sie immer wieder in die Schusslinie gerate, wenn man im Detail sehe, welcher Erklärungsbedarf bestehe, um diese Abgrenzung korrekt durchzuführen.

Nicht ohne Grund - ich bitte Herrn Villiger, hier zuzuhören - hat das Finanzdepartement in seiner Notiz vom 25. Februar 2002 der Parlamentarischen Initiative nicht opponiert, Herr Villiger, und das Anliegen von Herrn Vaudroz Jean-Claude akzeptiert. Ich muss vielleicht nachher nochmals darauf zurückkommen. Das Ziel der Gesetzesänderung ist die Vereinfachung der Administration, also eine Vereinfachung der Mehrwertsteuer. Ursprünglich sprach sich die Kommission für Wirtschaft und Abgaben ohne Gegenstimme für diese Gesetzesänderung aus. Nach Vorliegen der neusten bundesrätlichen Stellungnahme war das Stimmenverhältnis nur noch 14 zu 9 bei 2 Enthaltungen.

Der Bundesrat - Sie haben das aus der kurzen Notiz gesehen - spricht sich aus drei Gründen gegen die Gesetzesänderung aus:

1. Die mutmasslichen Ausfälle von 6 bis 7,5 Millionen Franken seien bei der heutigen Finanzlage nicht verantwortbar. Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass die Einsparungen durch die administrativen Entlastungen, wie Ihnen das Herr Vaudroz dargestellt hat, aufseiten der Steuerpflichtigen und der Steuerbehörden die Ausfälle übersteigen und daher die Ausfälle vertretbar sind. Es gibt auch einen Grundsatz im Steuerrecht, der heisst Ergiebigkeit einer Steuer: Wenn der Aufwand, um diese Steuer zu erheben, höher ist als der Ertrag, dann soll sie nicht erhoben werden.

2. Der Bundesrat weist darauf hin, dass der neuerliche Umstellungsaufwand nicht unterschätzt werden dürfe. Dieser Umstellungsaufwand ist sicherlich beachtlich. Das wurde mir auch von Treuhandseite bestätigt. Dieser Umstellungsaufwand wird jedoch durch die massive Vereinfachung im Laufe der Jahre überkompensiert, ist daher im Grundsatz kein Argument.

3. Der Bundesrat sagt auch, dass die Gesetzesänderung die Mehrwertsteuer unnötig komplizieren würde. Hier kann ich beim besten Willen die bundesrätliche Überlegung nicht mehr nachvollziehen, nachdem das Finanzdepartement in seiner ursprünglichen Stellungnahme die Komplexität der heutigen, bestehenden Regelung anerkannte und das Anliegen von Herrn Vaudroz, nämlich die Vereinfachung der Steuer, die Reduktion des administrativen Aufwandes, akzeptierte.

Also hier widerspricht sich der Bundesrat selber, wenn ich die ursprüngliche Darstellung in Betracht ziehe.

Ich bitte Sie daher, mit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben dieser Parlamentarischen Initiative bzw. der Gesetzesänderung zugunsten der KMU und der Steuerpflichtigen zuzustimmen.