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Fässler Daniel · Ständerat · 2024-06-10

Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-06-10

Wortprotokoll

Vorweg meine Interessenbindung: Ich bin selber Inhaber und Betreiber eines historischen Wasserkraftwerkes.

In der letzten Frühjahrssession haben wir in unserem Rat die Motion 23.3498 der UREK des Nationalrates beraten und diese wie der Nationalrat teilweise angenommen. Der Bundesrat ist damit beauftragt, dem Parlament einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem geklärt werden soll, in welchem Zeitraum bei knapp 400 Wasserkraftwerken die privaten, ehehaften Wasserrechte in eine Konzession zu überführen sind, welche die heute geltenden Umweltvorschriften beachtet. Da eine Klärung zur Schaffung von Rechtssicherheit dringend ist, hoffe ich, dass der Bundesrat diese Arbeiten rasch angeht und auch erledigt.

Im Rahmen der Beratung der Motion 23.3498 wurde in der UREK unseres Rates festgestellt, dass es keine zuverlässige gesamtschweizerische Übersicht über die noch bestehenden historischen Wasserkraftanlagen gibt. Dies erstaunt, denn gemäss Artikel 31 des Wasserrechtsgesetzes sind die Kantone in der Pflicht, über die an den Gewässern bestehenden und für die Nutzbarmachung der Wasserkräfte in Betracht fallenden Rechte und Anlagen ein Verzeichnis zu führen. Ich schätze, dass von den ursprünglich rund 4000 direkt mit Wasserkraft betriebenen Industrie- und Gewerbeanlagen noch rund 400 erhalten sind, viele davon in betriebsfähigem Zustand und denkmalgeschützt. [PAGE 507]

Viele der historischen Wasserkraftanlagen verfügen über jahrhundertealte private, ehehafte Wasserrechte. Da diese gemäss einem Bundesgerichtsurteil vom 29.[NB]März 2019 bei erster Gelegenheit durch Konzessionen abgelöst werden müssen, ist der Weiterbetrieb bei vielen dieser kulturhistorisch wertvollen Anlagen ernsthaft infrage gestellt. Das ist auch nicht im Sinne des Heimat- und Denkmalschutzes. Damit der allfällige gesetzgeberische Handlungsbedarf für diese historischen Anlagen eruiert werden kann, ist es nach Auffassung der UREK unseres Rates nötig, über ein umfassendes Inventar zu verfügen. Dieses sollte über alle relevanten Informationen Auskunft geben. Im Text des Postulates sind die wichtigsten Punkte aufgeführt. Ich verzichte darauf, diese aufzuzählen. In einem Punkt erlaube ich mir jedoch eine Präzisierung: Bei den noch betriebenen Wasserkraftanlagen sollte auch ermittelt werden, ob diese noch regelmässig oder nur noch zeitweise, zum Beispiel für Vorführungen, in Betrieb sind.

Die Kommission hat zustimmend davon Kenntnis genommen, dass der Bundesrat die Annahme des Postulates beantragt. Dafür bedanke ich mich.