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Schläfli Nina · Nationalrat · 2024-06-10

Schläfli Nina · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-06-10

Wortprotokoll

Die SP-Fraktion beantragt Ihnen, auf die Vorlage einzutreten. Schon zweimal hat das Bundesgericht das Parlament eingeladen, diese Ungleichbehandlung beim Nachzug von Familienangehörigen zu beseitigen, zum ersten Mal vor über dreizehn Jahren, zum letzten Mal im Sommer 2019. Und nun führen wir eine Debatte darüber, ob wir überhaupt eintreten wollen. Wollen wir etwa auf den nächsten Entscheid des Bundesgerichtes warten und in ein paar Jahren noch einmal von vorne beginnen?

Die Ungleichbehandlung von Schweizerinnen und EU-Bürgern beim Familiennachzug gehört aufgehoben. Keines, wirklich keines der eingebrachten Gegenargumente rechtfertigt diese Schlechterstellung von Schweizerinnen und Schweizern. Für die einen kämen mit der Gesetzesänderung zu viele, für die anderen ist die Anzahl für eine Anpassung zu gering. Aber eigentlich weiss niemand so genau, wie viele von einem Familiennachzug profitieren könnten und wie viele dann auch wirklich kommen würden. Was wir wissen: Die befragten Kantone verweigerten in der Vergangenheit rund 38 Gesuche pro Jahr. Hochgerechnet auf die ganze Schweiz wären das 123,5 Gesuche pro Jahr. Wie viele Gesuche gar nicht erst gestellt wurden, ist aus offensichtlichen Gründen nicht eruierbar. So oder so ist auf der einen Seite die Anzahl verglichen mit der ganzen Zuwanderung verschwindend klein. Auf der anderen Seite sind es nicht so wenige Gesuche, dass sie hinsichtlich der gesetzlichen Ebene vernachlässigt werden könnten.

Die Verfassungsmässigkeit und die Vereinbarkeit mit der kontrollierten Zuwanderung wurden vertieft geprüft und bestätigt; das haben die Berichterstatter ausführlich dargelegt. Das jetzige Gesetz führt zu einer wirklich krassen Situation bzw. zu wirklich krassen Situationen. Wir sprechen von vorehelich geborenen Kindern, die nicht nachgezogen werden können. Wir sprechen von betagten Eltern, die Pflege benötigen und nicht nachgezogen werden können. Schweizern bleibt aus Gründen, die vermeintlich mit der Zuwanderung zu tun haben, verwehrt, was unseren Mitbewohnerinnen mit einem EU-Pass erlaubt ist.

Die Aufhebung der Ungleichbehandlung im Familiennachzug aus Drittstaaten gehört aufgehoben - aus Prinzip und weil es für die betroffenen Familien einen riesigen Unterschied macht.