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Pfister Gerhard · Nationalrat · 2024-06-10

Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-06-10

Wortprotokoll

Namens der Mitte-Fraktion bitte ich Sie, auf diese Vorlage nicht einzutreten. Falls der Rat doch eintritt, wird die Mitte-Fraktion bei Artikel 42 Absätze 1 und 2 den Antrag der Minderheit II (Silberschmidt) unterstützen.

Es ist erklärungsbedürftig, warum man Menschen aus EU-Staaten anders behandelt als Schweizerinnen und Schweizer, und ich versuche es zu erklären. Die Steuerung der Zuwanderung ist mit der Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative eine Verfassungsnorm geworden. Es gibt Bedenken, dass mit dieser Vorlage dort, wo die Schweiz die Zuwanderung noch steuern kann, Effekte eintreten werden, die das Volk explizit nicht gewünscht hat.

Für die Mitte-Fraktion ist klar, dass die Bestimmungen der Personenfreizügigkeit einzuhalten sind. Dort aber, wo die Schweiz nicht an die Personenfreizügigkeit gebunden ist, bei der Zuwanderung aus Drittstaaten, ist die Mitte-Fraktion der Auffassung, dass die Steuerung eigenständig geregelt werden muss. Die Zuwanderung in die Schweiz ist jetzt schon hoch. Das ist die Folge der Attraktivität des schweizerischen Lebens- und Arbeitsraums. Grundsätzlich ist die Zuwanderung auch nötig, um die Arbeitsplätze überhaupt besetzen zu können. Hier geht es aber nicht um eine Zuwanderung in den Arbeitsmarkt, sondern um den Familiennachzug aus Drittstaaten, um den Anspruch auf Nachzug von Verwandten in auf- und absteigender Linie. Bis jetzt halten sich die Gesuche auf Familiennachzug in überschaubarem Rahmen. Das ist so. Solche Gesuche werden häufig erst dann gestellt, wenn sich der Gesundheitszustand der nachziehenden Personen verschlechtert oder deren Heimplatzierung bevorsteht.

Mit dieser Vorlage wäre in Tausenden von Fällen die Möglichkeit gegeben, Menschen in die Schweiz nachzuziehen, die nicht ihr ganzes Leben in der Schweiz verbracht haben. Sie hätten dann - natürlich völlig zu Recht - Anspruch auf alle Regelstrukturen des schweizerischen Sozial- und Gesundheitssystems. In den Jahren 2011 bis 2021 gab es über 400[NB]000 Einbürgerungen. Eine zahlenmässig beträchtliche Gruppe dieser 400[NB]000 eingebürgerten Menschen kommt aus Sri Lanka, der Türkei und dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawiens. Ebenso kritisch muss man den [PAGE 1123] erweiterten Anspruch in dieser Vorlage sehen, nämlich Kinder bis 21 Jahre oder darüber hinaus, sofern ihnen Unterhalt gewährt wird, unabhängig von gültigen Nachzugsfristen in die Schweiz nachziehen zu können. Das widerspricht der Zielsetzung der schweizerischen Migrationspolitik einer frühzeitigen Integration diametral.

Das Verhältnis der Vorlage zu Artikel 121a der Bundesverfassung ist mindestens kritisch, denn Absatz 2 dieses Artikels sieht vor, dass der Anspruch auf Familiennachzug beschränkt werden kann. Die Vorlage aber setzt die Beschränkung genau in dem Bereich, in dem überhaupt noch beschränkt werden kann, praktisch ausser Kraft, da dieser nicht von den Normen der Personenfreizügigkeit erfasst ist. Die Mitte-Fraktion ist deshalb mehrheitlich der Meinung, dass der Vorlage aus diesen Gründen nicht zuzustimmen ist. Die Vorlage ist nicht zielführend, man soll deshalb nicht eintreten.

Wenn der Rat trotzdem Eintreten beschliesst, dann bitte ich um Unterstützung der Minderheit II (Silberschmidt), denn sie versucht, den kritischen Punkt der Vorlage etwas zu korrigieren. In der Vorlage heisst es völlig zu Recht, dass nur Personen nachgezogen werden können, deren Unterhalt in der Schweiz gewährt ist. Es muss aber, wenn schon, auch gesichert sein, dass ihr Unterhalt nachweislich und - das ist das Entscheidende - andauernd gewährleistet ist, nicht nur für ein paar Monate oder ein Jahr. Das ist entscheidend. Dass im Entwurf der Kommission genau die Bestimmung fehlt, die die Minderheit II (Silberschmidt) einfügen will, zeigt eben, wo der Schwachpunkt der Vorlage ist und dass sie insgesamt nicht zielführend ist.

Deshalb bitten wir Sie, nicht einzutreten bzw., wenn der Rat trotzdem eintritt, die Minderheit II (Silberschmidt) zu unterstützen.