Lexipedia

Jans Beat · Bundesrat · 2024-06-10

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-06-10

Wortprotokoll

Nun folgt die dritte Motion, die im Zusammenhang mit eritreischen Flüchtlingen eingereicht wurde. Ich erlaube mir, Ihnen ein paar Hintergrundinformationen zu geben, weil sie wichtig sind, um die Haltung des Bundesrates zu verstehen.

Seit etwa 2005 werden Spannungen zwischen regimetreuen und regimefeindlichen Menschen aus Eritrea öffentlich ausgetragen. 2022 sind sie eskaliert, und zwar europaweit. Einen Höhepunkt erreichten die Gewalttaten im September 2023 mit Ausschreitungen unter anderem in Opfikon bei Zürich, in Stockholm, Stuttgart, Bergen und Tel Aviv. Anfang April 2024 stürmten, Sie wissen es, mit Stöcken bewaffnete Regimegegner aus Eritrea ein Eritrea-Fest in Gerlafingen und führten gewalttätige Strassenschlachten mit der Polizei. Was ist der Hintergrund? Warum gibt es überhaupt regimetreue Flüchtlinge aus Eritrea in Europa? Das Rückgrat der regimetreuen oder regierungstreuen Diaspora sind Menschen, die vor 1991, also vor über dreissig Jahren, geflüchtet sind. Sie standen während des Unabhängigkeitskriegs an der Seite der Eritreischen Volksbefreiungsfront (EPFL) und wurden von der damaligen äthiopischen Regierung verfolgt. Sie feiern die Unabhängigkeit Eritreas noch heute und unterstützen die heutige Regierung mit Geldsammlungen und Diasporafeiern.

Aus der siegreichen Eritreischen Volksbefreiungsfront entstand die heutige Regierung Eritreas unter Präsident Isayas Afewerki. Sie ist seit 1991 an der Macht und hat sich nie durch demokratische Wahlen legitimieren lassen. Ab etwa 2005 flüchteten dann Personen vor dieser Regierung, aufgrund zunehmender politischer Repression und menschenrechtswidriger Zustände im Nationaldienst. In Eritrea selbst gibt es heute keine Opposition, auch deshalb ist sie im Ausland umso lauter. Gegner des aktuellen Regimes empfinden proeritreische Feiern als Provokation, dies nicht zuletzt, weil die diplomatische Vertretung Eritreas ihre Staatsbürger im Ausland verpflichtet, eine Diaspora-Steuer zu bezahlen und ein sogenanntes Reueschreiben zu unterschreiben, wenn sie konsularische Dienste beanspruchen. Wer also Dokumente braucht, um beispielsweise zu reisen oder ein Härtefallgesuch einzureichen, muss einen hohen Preis dafür bezahlen.

2015 führte die Bundesanwaltschaft in der Schweiz eine Untersuchung durch, ob die Erhebung der Diaspora-Steuer rechtens erfolgt. Unter anderem weil sich keine betroffenen Zeugen fanden, die entsprechend aussagen wollten, stellte sie die Untersuchung mit einer Nichtanhandnahmeverfügung wieder ein. Auch 2024 kam das Bundesamt für Justiz auf Anfrage des SEM zum Schluss, dass die Diaspora-Steuer nicht illegal sei, solange die Vertreter des eritreischen Staates dabei keinen Zwang anwenden. Die eritreische Regierung macht keine Angaben zum Umfang und Verwendungszweck der Diaspora-Steuer. Einer Schätzung zufolge soll sie rund ein Drittel des eritreischen Staatshaushaltes ausmachen.

Noch eine Information scheint mir wichtig zu sein: Derzeit leben in der Schweiz rund 45[NB]000 Personen eritreischer Herkunft, viele davon wurden hier geboren. Rund 8 Prozent haben inzwischen einen Schweizer Pass, fast zwei Drittel verfügen über eine Aufenthaltsbewilligung, und weniger als 18 Prozent sind vorläufig aufgenommen. Die grosse Mehrheit der Eritreerinnen und Eritreer in der Schweiz ist politisch nicht aktiv. Die Eritreerinnen und Eritreer bevorzugen es, sich nicht an der Debatte und den Auseinandersetzungen zu beteiligen. An den Veranstaltungen "pro Regierung" nehmen kaum mehr als 500 Personen teil, ebenso an den Gegendemonstrationen.

Nun zur Motion Caroni: Sie verlangt Massnahmen gegen Ausländer, die in der Schweiz gewaltsam das Regime unterstützen, vor dem sie angeblich geflohen sind. Der Bundesrat lehnt die Motion ab, da die gemachten Vorschläge eben nicht zielführend sind respektive die Falschen treffen würden. Die Motion führt in der Begründung drei mögliche Gesetzesänderungen auf, die zu prüfen sind. Anhand des ersten Vorschlages stelle ich Ihnen dar, warum die Motion nicht zielführend ist.

Es geht um eine erleichterte Beendigung des Asyls bzw. der Flüchtlingseigenschaft bei offensichtlichem Wegfall des Fluchtgrundes, wenn jemand das Regime öffentlich unterstützt, das ihn angeblich verfolgt. Diese Massnahme hilft in der Praxis nicht gegen Ausschreitungen. Denn zu den Regimebefürwortern zählen mehrheitlich jene Menschen, die vor dreissig Jahren geflüchtet sind, oder deren Kinder. Sie sind heute teilweise eingebürgert, sie sehen diese Eritreer-Veranstaltungen als friedliche Feste und feiern das aktuelle Regime.

Aber dennoch, die Minderheitssprecherin hat das klar gesagt: Es kann einer Person schon mit geltendem Recht die Flüchtlingseigenschaft entzogen werden, wenn sie sich freiwillig wieder unter den Schutz des Landes stellt, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt. Die Teilnahme an regierungsfreundlichen Anlässen kann ein Indiz für eine solche Unterschutzstellung sein. Das SEM kann also schon heute die Flüchtlingseigenschaft aberkennen. Es muss dabei berücksichtigen, warum und wie häufig jemand beispielsweise an solchen Anlässen teilnimmt.

Obwohl der Bundesrat diese Motion ablehnt, unterstützt er ihr Ziel und ist auch aktiv geworden. Der Bundesrat akzeptiert nicht, dass Konflikte gewalttätig ausgetragen werden, und er fordert die eritreischstämmige Gemeinschaft auf, auf Provokationen und die Störung der öffentlichen Sicherheit zu verzichten.

Zuständig für die öffentliche Sicherheit sind die Kantone. Zur Verhinderung gewalttätiger Ausschreitungen ist insbesondere eine gute Zusammenarbeit mit und unter den Kantonen gefragt. Deshalb haben die Kantone, Städte, [PAGE 1132] Gemeinden und der Bund eine strategische Begleitgruppe Eritrea gebildet. Sie wird vom Sicherheitsverbund Schweiz (SVS) geleitet. Darin vertreten sind die Konferenz der kantonalen Polizeikommandantinnen und -kommandanten der Schweiz, die Schweizerische Vereinigung städtischer Polizeichefs, die Vereinigung der kantonalen Migrationsbehörden, der Schweizerische Städteverband, der Schweizerische Gemeindeverband, das Fedpol, das EDA, der NDB und das SEM. Diese haben verschiedene Massnahmen erarbeitet. Die in der Motion Caroni geforderten Massnahmen gehören nicht dazu, weil sie in der Praxis nicht helfen würden, die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten.

Welche Massnahmen hat die strategische Begleitgruppe Eritrea stattdessen erarbeitet? Der Nachrichtenverbund aus Kantonspolizeien, Fedpol und NDB soll besser zusammenarbeiten und das Fedpol mögliche Einreisesperren von bekannten Troublemakern prüfen. Die strategische Begleitgruppe des SVS wird dem Bund in Absprache mit den Kantonen Empfehlungen aussprechen, ob und, wenn ja, welche zusätzlichen Massnahmen es in diesem Bereich allenfalls braucht.

Aus all diesen Gründen, weil die Motion nichts bringt und der Bundesrat bereits mit besseren Massnahmen aktiv ist, empfiehlt Ihnen der Bundesrat, die Motion abzulehnen.