Jans Beat · Bundesrat · 2024-06-10
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-06-10
Wortprotokoll
Es stimmt eben nicht, dass der Bundesrat dieses Dossier vernachlässigt. Die Schweiz verfolgt eine konsequente Rückkehrpolitik. Sie ist im Vergleich zu anderen europäischen Staaten gut unterwegs. Der Bundesrat nimmt deshalb Vorstösse, die den Rückkehrvollzug verbessern oder weitere Abkommen mit Drittstaaten abschliessen wollen, in der Regel an. Er hat deshalb die abgeänderte Motion Minder, übernommen von Friedli Esther, angenommen. Sie verlangt vom Bundesrat, Verhandlungen mit Eritrea aufzunehmen und eine Verbindungsperson des SEM in die Region zu entsenden. Er hat in der letzten Session die abgeänderte Motion Salzmann angenommen, und wir werden in einem Bericht aufzeigen, wie wir die Zahl der Ausreisen weiter steigern können. Weiter hat er das Postulat Caroni angenommen, und wir werden im Bericht nochmals die Frage genau analysieren, ob wir Asylverfahren in andere Länder verlagern können. Und er hat, wie bereits gesagt, die soeben beratene Motion Minder, die ein Migrationsabkommen mit Eritrea anstrebt, zur Annahme empfohlen und nicht bekämpft.
Aber die vorliegende Motion lehnt der Bundesrat ab, und dies aus zwei Gründen:
1.[NB]Wenn wir Eritreerinnen und Eritreer nach Eritrea zurückschaffen wollen, wäre ein Transitabkommen mit einem Drittstaat wirkungslos. Eritrea würde seine Staatsangehörigen auch aus einem Transitstaat nicht zurücknehmen. Wir[NB]müssten die Eritreerinnen und Eritreer, die wir zuerst in einen Transitstaat geflogen hätten, wieder in die Schweiz zurückholen. Das wäre mit einem grossen Aufwand verbunden. Der Bund und die Kantone müssten zusätzliches Geld ausgeben, ohne einen Nutzen davon zu haben.
2.[NB]Vor zwanzig Jahren hätte ein Transitabkommen, wenn es denn je funktioniert hätte, durchaus Sinn gemacht. Damals funktionierte die Kooperation mit zahlreichen afrikanischen Staaten schlecht, vor allem bei der Identifikation der Personen. Diese Identifikation ist zwingend notwendig, denn ohne Dokumente kann niemand in ein Flugzeug steigen. Genau deshalb strebte die Schweiz damals Transitabkommen an. Heute sind diese Probleme aber gelöst. Damals war es Aufgabe der Kantone, die Menschen zu identifizieren. Heute ist der Bund für die Identifikation zuständig, und es funktioniert mit vielen Staaten, sogar mit Eritrea. Ein Transitabkommen wäre also auch für die Identifikation wirkungslos. Ausserdem hatte die Schweiz vor zwanzig Jahren noch mit keinem einzigen afrikanischen Staat ein Abkommen im Rückkehrbereich. Seither hat die Schweiz mit 66 Staaten, davon 14 afrikanischen, solche Abkommen abgeschlossen.
Ich versichere Ihnen, dass sich der Bundesrat mit der nötigen Konsequenz für einen effektiven Vollzug einsetzt, aber Massnahmen, die kompliziert und teuer sind und nichts bringen, möchte er nicht ergreifen.
Daher beantragt Ihnen der Bundesrat die Ablehnung der Motion.