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Jans Beat · Bundesrat · 2024-06-10

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-06-10

Wortprotokoll

Geschätzte Frau Nationalrätin de Quattro, Sie wollen, dass muslimische Mädchen in schweizerischen Bildungseinrichtungen kein Kopftuch tragen. Dazu soll der Bundesrat berichten, wie eine entsprechende gesetzliche Grundlage geschaffen werden kann.

Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen, denn es würde gleich vierfach gegen die Bundesverfassung verstossen: Erstens liegt die Kompetenz für Regelungen im Bereich der Religionsausübung bei den Kantonen. Zweitens sind die Kantone auch für das Schulwesen zuständig. Drittens entschied das Bundesgericht in einem Fall aus St.[NB]Gallen, dass ein generelles Kopftuchverbot für Schülerinnen in öffentlichen Schulen verfassungswidrig ist. Das Bundesgericht prüfte öffentliche Interessen wie einen störungsfreien Schulbetrieb, die Integrationsfunktion der Schule, die staatliche Neutralität in Religionsfragen und die Gleichstellung von Frau und Mann, und es befand, dass ein Verbot des Kopftuchs bei Schülerinnen zum Schutz dieser Interessen nicht notwendig ist. Ein Verbot des muslimischen Kopftuchs im Unterricht sei "nicht erforderlich, um die für die Wahrung der Chancengleichheit so wichtigen Lerninhalte zu vermitteln". Der Bundesrat befasste sich viertens schon im Bericht "Getragene und an Bauten angebrachte religiöse Zeichen und Symbole" in Erfüllung des Postulates Aeschi Thomas 13.3672, "Abklärung religiöser Fragestellungen", mit dem Kopftuch an Schulen. Der Bericht kommt zum Schluss, dass kein Handlungsbedarf besteht. Bei einer Gefährdung des Kindeswohls oder der Chancengleichheit verfügen die kantonalen und kommunalen Behörden über die nötigen Instrumente, um ein Kind zu schützen. Das ist zielführender als ein Kopftuchverbot an Schulen.

Ich bitte Sie deshalb, das Postulat abzulehnen.

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