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Rösti Albert · Bundesrat · 2024-06-10

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-06-10

Wortprotokoll

Gemäss Mineralölsteuergesetz kann man nur in den Genuss einer Steuererleichterung kommen für etwas, das effektiv physisch vorliegt. Bei massenbilanzierten Treibstoffen ist es erlaubt, erneuerbare Treibstoffe unterschiedlicher Qualitäten zu mischen, z.[NB]B. Palmöl und gebrauchtes Speiseöl. Das beigemischte gebrauchte Speiseöl kann dann zwar als erneuerbarer nachhaltiger Treibstoff zertifiziert werden, physisch liegt jedoch eine Mischung aus Palmöl und gebrauchtem Speiseöl vor. Deshalb gibt es dafür keine Steuererleichterung. Der Treibstoff müsste segregiert, wie Sie selber sagen, also getrennt vorliegen. Sie haben aber eine Möglichkeit: Das revidierte CO2-Gesetz lässt für die Zeit nach 2024 neu massenbilanzierte erneuerbare Brenn- und Treibstoffe als klimapolitische Massnahme zu. Sie erhalten zwar keine Steuererleichterung, diese Treibstoffe sind dafür aber etwa 20 Prozent günstiger als die segregierten Brenn- und Treibstoffe und können über Kompensationsmassnahmen gefördert werden. Von daher, denke ich, wäre Ihrem Anliegen Rechnung getragen.

Speiseabfälle sind natürlich erlaubt. Bei Nahrungsmitteln ist gemeint, dass es keine Veresterung von Stärke aus Weizen oder Mais geben soll. Bei Speiseabfällen ist eine beschränkte Menge realisierbar. Aber ich denke, über das CO2-Gesetz finden wir eine Möglichkeit.

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