Rösti Albert · Bundesrat · 2024-06-10
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-06-10
Wortprotokoll
Ich versuche, etwas Licht ins Dunkel zu bringen, wenn Sie der Meinung sind, wir hätten Ihre Interpellation nicht genügend beantwortet. Ich weiss nicht, ob Ihnen das genügen kann, aber ich versuche es zumindest.
Ich kann die Form natürlich nicht ganz vom Inhalt trennen. Ich kann Ihnen sagen, dass ich es im Rückblick bevorzugt hätte, wenn wir im Frühjahr 2023 eine Vernehmlassung mit ordentlicher Frist gestartet hätten. Das wurde nicht gemacht. Wir haben das Gesetz verabschiedet erhalten. In Anbetracht der gängigen Vernehmlassungsfristen wussten wir, dass es, wenn wir das übliche Verfahren wählten, 2025 werden würde, bis das Gesetz in Kraft treten könnte. Wenn man die üblichen Fristen anschaut, die der Bundesrat normalerweise inklusive Vernehmlassung braucht, sieht man, dass das der Fall gewesen wäre; das wurde mir auch so mitgeteilt. Wenn Sie mir etwas vorwerfen wollen: Ich kann den Vorwurf entgegennehmen, dass ich vielleicht bereits dann hätte reagieren sollen. Tatsächlich war der Druck für mich aber erst[NB]später[NB]spürbar.[NB]Ich[NB]realisierte[NB]erst später, dass das bedeuten würde, dass wir zwei Saisons verpassten, um diese Regulierung zu verabschieden, nämlich 2023 und 2024. Der Druck war enorm; das wurde jetzt auch von Ihren Kollegen erwähnt.
Im Jahr 2023 war nicht absehbar, dass weniger Schäden entstehen würden. Im Jahr 2023 war absehbar, dass sich die exponentielle Entwicklung fortsetzen würde, wenn wir nicht handeln; das wurde mir von den Experten aus dem Bundesamt für Umwelt auch so mitgeteilt. Ab 2020 wurde in drei Jahren eine Entwicklung von 100 auf 300 Wölfe festgestellt. Diese exponentielle Entwicklung hätte sich fortgesetzt. Man fragte damals auch im Rat, wann sich die Art selbst regulieren werde. Die Biologen sagten, dass das etwa bei 80 Rudeln der Fall sei. Innerhalb kürzester Zeit wäre diese Zahl erreicht worden; entsprechend gross war der Druck. Wir entschieden dann im Sommer, eine Konsultation durchzuführen. Wahrscheinlich wird das Bundesverwaltungsgericht noch darüber entscheiden, deshalb möchte ich mich nicht zu weit zum Fenster hinauslehnen.
Ich bin der Meinung, dass wir dem Gesetz Genüge getan haben. Wir stellten fest, dass im Rahmen der Vernehmlassung zum Jagdgesetz, das damals von der Bevölkerung abgelehnt worden war, bereits die Fragen gestellt worden waren, die auch in dieser Vernehmlassung gestellt werden würden. Wir führten eine kurzfristige Vernehmlassung bei den Stakeholdern durch; die Frist betrug tatsächlich nur 14 Tage. Beteiligt waren die Naturschutzverbände und die Produzentenverbände, also der Schweizerische Schafzuchtverband sowie der Schweizer Bauernverband. Dann wurden die Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren und die Konferenz für Wald, Wildtiere und Landschaft in die Konsultation einbezogen. Gleichzeitig wurde eine Konsultation in den beiden UREK durchgeführt. Beide UREK stimmten der dringlichen Verordnung zu. In den Konsultationen wurde vonseiten der Produzentenorganisationen die Forderung gestellt, einen deutlich tieferen Minimalbestand vorzusehen, während die Naturschutzorganisationen diese Intervention ablehnten. Gestützt auf diese Rückmeldungen traf der Bundesrat seine Entscheidung, dass Rudel reguliert werden können.
Ich meine, dass wir hier gesetzeskonform gehandelt haben. Wir bezogen die Stakeholder alle ein, wir bezogen beide Kommissionen ein, aber tatsächlich - das stand ja mittlerweile in den Zeitungen - wurde dieses Verfahren in der Ämterkonsultation moniert. In Anbetracht der aus seiner Sicht fachlichen Dringlichkeit verabschiedete der Bundesrat die Verordnung trotzdem. Damit ist auch gesagt, dass das kein Präjudiz für andere Verordnungen in anderen Bereichen ist. Hier hat die Dringlichkeit eine Verordnung erfordert. Wenn wir darauf nicht Rücksicht genommen hätten, hätten wir zwei Sommer nicht regulieren können, weil die Regulation nur von September bis Januar möglich ist.
Also von daher ist das Institutionelle nicht ganz unabhängig von eben dieser gegebenen Dringlichkeit zu sehen. Das wurde ja auch zur Genüge moniert, und einige Abschussbewilligungen werden vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochten. Ich weiss nicht, wie das ausgeht. Grundsätzlich betreffen die Beschwerden die Bewilligung des BAFU an die Kantone. Ob dann die Richter des Bundesverwaltungsgerichtes allenfalls auch die Verordnung monieren werden, kann ich zum heutigen Zeitpunkt nicht sagen. Das werden diese Entscheide zeigen.
Also zusammengefasst: Ich bin der Meinung, dass infolge der Dringlichkeit mit der Vernehmlassung der Stakeholder, auch wenn sie kurz war und von der Frist bei gesetzlichen Vorlagen abgewichen wurde, mit der Konsultation der Kommissionen, mit der Erfahrung aus früheren Konsultationen hier dem Notwendigen Rechnung getragen wurde. Aber ich kann klar [PAGE 523] sagen: Es war im Bundesrat letztlich eine politische Abwägung, ob wir das jetzt machen dürfen oder nicht.
Ich möchte dazu trotzdem noch etwas Inhaltliches sagen. Ich meine, wir haben festgestellt, dass der Wolf mittlerweile nicht nur Schafe und Kleintiere angreift, sondern auch[NB]Grosstiere. Das ist ein Faktum, obwohl man über mehrere Jahre behauptet hat, Grosstiere würden nicht angegriffen. Ich sage Ihnen ganz offen: Ich möchte nicht Umweltminister sein, wenn plötzlich ein erwachsener Mensch oder ein Kind angegriffen wird. Deshalb stehe ich heute unverändert zu dieser Massnahme, sage Ihnen aber ganz klar, dass es für mich kein Präjudiz ist, um in anderen Verordnungen dann einfach auch so vorzugehen. Ich glaube, diese dringliche Situation, diese Drucksituation wird sich nicht einfach so schnell wiederholen.
Wir haben jetzt in diesem Jahr noch die gleiche Situation. Diese Verordnung gilt unverändert. Aber wir haben jetzt auch die ordentliche Vernehmlassung durchgeführt und werden auf den 1.[NB]Februar 2025 eine neue Verordnung in Kraft setzen, gestützt auf ein ordentliches Vernehmlassungsverfahren. Das kann moniert werden, aber das ist eigentlich der ganze Inhalt dieser Geschichte.