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Widmer Céline · Nationalrat · 2024-06-10

Widmer Céline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-06-10

Wortprotokoll

Es ist sehr schnell gesagt, weshalb die Minderheit Ihnen empfiehlt, die Motion Caroni abzulehnen: Sie ist schlicht nicht nötig. Es ist bereits heute möglich, den Flüchtlingsstatus abzuerkennen und solche Gewalttätigkeiten, wie sie leider vorgekommen sind, zu bestrafen. Es handelt sich in erster Linie um eine Frage der Umsetzung und um ein Sicherheitsproblem. Wir müssen nicht gesetzgeberisch tätig werden.

Erlauben Sie mir trotzdem noch kurze Ausführungen im Detail. Mit der Motion wird ja verlangt, das Gesetz anzupassen, damit man besser gegen Ausländer vorgehen kann, die in der Schweiz gewaltsam dasjenige Regime unterstützen, vor dem sie angeblich geflohen sind. Konkreter Anlass sind die gewalttätigen Ausschreitungen zwischen eritreischen Gruppen in der Schweiz; Sie haben es gehört. Nun ist es aber, auch gemäss den Informationen aus den Kantonen, so, dass [PAGE 1131] die erwähnte Gewalt mehrheitlich von Eritreern ausgegangen ist, die gegen Afewerki sind und von seinem Regime verfolgt wurden. Aufgrund dieser Verfolgung ersuchten sie hier bei uns um Asyl, und sie bekämpfen hier in der Schweiz Vertreter dieses Regimes. Dass dies gewaltsam erfolgt, ist natürlich zu verurteilen und zu bestrafen, aber es handelt sich mit grosser Sicherheit mehrheitlich nicht um die Unterstützung des Diktators Afewerki und seines Regimes. Die Motion zielt also schon ganz grundsätzlich in die falsche Richtung.

Auch wenn man ausblendet, dass die Motion von einer verkehrten Annahme ausgeht, und die konkret vorgeschlagenen Sanktionsmechanismen anschaut, macht es keinen Sinn, diese Motion zu überweisen. Die Flüchtlingseigenschaft, Sie haben es auch von den Kommissionssprecherinnen gehört, kann bereits heute aberkannt werden, wenn sich eine Person freiwillig wieder unter den Schutz des Landes gestellt hat, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt. Weiter kann das SEM bereits mit dem aktuell geltenden Recht das Asyl widerrufen, wenn Flüchtlinge die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz verletzt haben, diese gefährden oder besonders verwerfliche strafbare Handlungen begangen haben. Das passiert auch. Selbstverständlich muss jeder Einzelfall geprüft werden. Im Bereich des Ausländer- und des[NB]Strafrechts[NB]bestehen ebenfalls bereits rechtliche Möglichkeiten, um Personen, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung verletzt haben oder gefährden, aus der Schweiz wegzuweisen.

Das Problem sind also nicht die fehlenden gesetzlichen Grundlagen. Wenn schon, handelt es sich um ein Umsetzungsproblem, das sicher teilweise in der Verantwortung der Kantone liegt. Dort bräuchte es gerade in Bezug auf die Veranstaltungen von Vertretern des eritreischen Regimes eine bessere Koordination.

Aber auch der Bund ist gefordert. Das Problem ist nämlich, dass erstens Spione des eritreischen Regimes hier in der Schweiz unbehelligt ihr Unwesen treiben können; dass zweitens das diktatorische Regime hier Geld eintreibt und geflüchtete Regimekritikerinnen und -kritiker massiv unter Druck setzt; und dass drittens Veranstaltungen von Regimebefürwortern stattfinden, obwohl die eritreische Opposition immer wieder vor diesen äusserst problematischen Demonstrationen gewarnt hat. Aber das interessiert offenbar die Mehrheit hier drin nicht. Mir scheint, man will einfach ein weiteres Zeichen setzen.

Die Minderheit lehnt diese Symbolpolitik ab und bittet Sie, die Motion abzulehnen. Ich beantworte keine Fragen, Herr Präsident, vielen Dank.