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Jost Marc · Nationalrat · 2024-06-10

Jost Marc · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-06-10

Wortprotokoll

In unserer parlamentarischen gesetzgebenden Arbeit sind wir immer wieder mit der Frage konfrontiert, ob eine Vorlage verfassungskonform ist. Meistens betrifft dies die Frage, ob die Vorlage die Kompetenzaufteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden respektiert. Andere Male wiederum geht es darum, ob das Gesetz die Grundrechte verletzt oder nicht. Dass wir damit Gefahr laufen, Gesetze anzunehmen, die unsere Verfassung verletzen, ist ein bekanntes Problem. Aber an Lösungsansätzen dazu hat es bisher gehapert. Denn ein Verfassungsgericht, wie es das in anderen Ländern gibt, entspricht nicht der schweizerischen politischen Kultur. Diese Debatte wurde im Parlament schon mehrmals geführt. In der Schweiz hat in diesem Kontext nicht die Judikative das letzte Wort, sondern die Legislative, also wir als Parlament, und schliesslich das Volk und die Stände.

Nun, dies wird in diesem Postulat nicht infrage gestellt. Es fordert keine Einführung der Verfassungsgerichtsbarkeit. Das Postulat möchte hier einen neuen, anderen Weg gehen und fordert lediglich, dass darüber nachgedacht und ein Bericht dazu erstellt wird, ob wir zur Unterstützung unserer parlamentarischen Arbeit eine präventive, unverbindliche und unabhängige Rechtmässigkeitskontrolle einführen könnten, die Klarheit verschaffen soll.

Auch wenn man ein Verfassungsgericht ablehnen mag, muss man anerkennen, dass die Bundesversammlung immer wieder im Ungewissen über die Verfassungsmässigkeit einer Vorlage in allen Details ist und entscheiden muss. Dass sich der Bundesrat bereits mit der Verfassungsmässigkeit einer Vorlage auseinandersetzt und dazu äussert, behebt unser Problem als Parlament nicht ganz. Aus meiner Sicht braucht das Parlament bessere, eigene und auch von der Regierung unabhängige Instrumente. Deshalb fordert das Postulat, dass ein unabhängiges Gremium angerufen werden kann.

Es wäre aus meiner Sicht zielführend, wenn diese Rechtmässigkeitskontrolle auf Anfrage einer Kommission oder auch einer Kommissionsminderheit von einem unabhängigen, spezialisierten Gremium vorgenommen würde. Hier sind Optionen vorstellbar, und der Zweck des Postulates wäre gerade, eine Auslegeordnung dazu zu machen, ob das jetzt eine Abteilung des Bundesgerichts wäre oder ob ein anderes Gremium dafür vorgesehen werden müsste.

Nun, der Bundesrat lässt in seiner Stellungnahme zu diesem Postulat einige Sympathie zum Anliegen durchscheinen, wie ich finde, aber er will es uns als Parlament überlassen, über die Machbarkeit und das weitere Verfahren zu entscheiden und das auch zu prüfen. Deshalb, Frau Vizepräsidentin, ziehe ich das Postulat an dieser Stelle zurück und würde mein Anliegen in einer anderen Form in diesem Parlament weiterverfolgen und einbringen.