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Regazzi Fabio · Ständerat · 2024-06-10

Regazzi Fabio · Ständerat · Tessin · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-06-10

Wortprotokoll

Ich danke für die Beantwortung der Interpellation "Umsetzung des Bundesverwaltungsgerichtsentscheides betreffend degressiven Tarif bei der Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen". Ich bin nur teilweise zufrieden. Ich möchte daher noch einige Bemerkungen machen und den Bundesrat um weitere Klarstellungen bitten, auch in meiner Funktion als Präsident des Schweizerischen Gewerbeverbandes, und somit habe ich auch meine Interessenbindung offengelegt.

Wie bekannt ist, stellte das Bundesverwaltungsgericht in zwei Entscheiden 2021 bzw. 2022 fest, dass der seit dem Jahr 2021 für die Unternehmensabgabe geltende degressive Tarif den Grundsatz der Gleichbehandlung verletze. Weiter hielt das Bundesverwaltungsgericht aber auch fest, dass die aktuellen Tarife weiterhin anwendbar bleiben. So weit, so gut. Auch habe ich zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat die Unternehmen bei der Radio- und Fernsehabgabe entlasten will.

Ce qui semble plutôt étrange, compte tenu de la volonté politique du Conseil fédéral d'alléger la charge des entreprises, c'est le fait que l'Administration fédérale des contributions, d'entente avec l'Office fédéral de la communication, ait fait recours auprès du Tribunal fédéral contre les deux arrêts. De toute évidence, la décision du Tribunal administratif fédéral ne convient pas à l'administration. En l'occurrence, je me demande si cette façon d'agir a été décidée avec l'accord du Conseil fédéral ou non. Dans tous les cas, je trouve cela contradictoire.

Die Mediensteuer für Unternehmen ist ein permanentes Flickwerk. Im April 2015 entschied das Bundesgericht, dass auf Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen, die damaligen, bis Ende 2018 gültigen Billag-Abgaben, keine Mehrwertsteuer erhoben werden darf. Im Februar 2017 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass das Bundesamt für Kommunikation die zu viel erhobenen Steuern den Konsumentinnen und Konsumenten zurückerstatten muss. Am 5.[NB]Dezember 2019 stellte das Bundesverwaltungsgericht fest, dass das [PAGE 526] geltende Tarifsystem für Unternehmen verfassungswidrig ist. Das Gericht legte dem Bundesrat nahe, das damals sechs Tarifkategorien umfassende System zu überarbeiten.

Ein KMU aus dem Kanton Bern rügte, dass die in der Radio- und Fernsehverordnung festgelegte Einteilung in sechs Tarifkategorien das Rechtsgleichheitsgebot und das Willkürverbot verletze. So würden die umsatzschwächsten Unternehmen der Kategorie 3 verhältnismässig mehr bezahlen als jene mit höherem Umsatz. Dieser Effekt potenziere sich mit jeder höheren Umsatzstufe. Es gebe keine sachlichen Gründe, mit denen sich die stark unterschiedliche Belastung der Unternehmen rechtfertigen liesse. Das Bundesverwaltungsgericht folgte diesen Argumenten weitgehend. Dem Bundesrat legte das Gericht nahe, das System anzupassen. Per 2021 hat der Bundesrat dann ein 18-stufiges Modell eingeführt. Im vergangenen November hat sich das Bundesverwaltungsgericht erneut zur Mediensteuer für Unternehmen äussern müssen. Es rügte die degressive Tarifgestaltung: Diese verstösst gegen das Rechtsgleichheitsgebot, kleine Unternehmen werden benachteiligt. Zusätzlich werden im Besonderen kleine Unternehmen auch durch die Bemessung über den Umsatz benachteiligt.

Nehmen wir als Beispiel ein umsatzintensives KMU in der Uhren- und Schmuckbranche, einen Edelmetallhändler oder eine Edelmetallhändlerin, aber auch Händler aus dem Energiegeschäft. Sie alle sind als Kleinunternehmen mit grossen Umsätzen und damit mit einer hohen Radio- und Fernsehabgabe konfrontiert. Oft haben diese KMU nur kleine Margen und verdienen sehr wenig. Damit ist es doppelt ungerecht, wenn ein Mikrobetrieb eine hohe Steuer zahlen muss.

Bedeutsam am neuen Urteil ist zudem, dass die Unternehmensabgabe aus Sicht des Bundesverwaltungsgerichtes nicht als Kausalabgabe im weiteren Sinn, sondern als Steuer zu qualifizieren ist - eine Haltung, die wir vom Schweizerischen Gewerbeverband stets vertreten haben, deshalb sprechen wir konsequent von einer Mediensteuer. Im Raum steht der Vorschlag, die Freigrenze von einer halben Million auf 1,2 Millionen Franken zu erhöhen. Das würde zwar weitere Unternehmen befreien, ist aber für uns keine befriedigende Lösung, weil wir die Mediensteuer für Unternehmen ganz abschaffen wollen.

In der Interpellation habe ich zusätzliche Fragen gestellt, die vom Bundesrat gar nicht beantwortet werden, so zum Beispiel die Frage 4, wie der Bundesrat gedenkt, Härtefälle zu vermeiden, oder die Frage 5 nach der Sinnhaftigkeit der Steuer. Keine Antwort auf diese Fragen ist eben auch eine Antwort. Es gibt nur eine Konsequenz: Die Mediensteuer für Unternehmen, die eine klassische Doppelbesteuerung darstellt, weil sämtliche Haushalte ja auch zahlen müssen, ist abzuschaffen.

Ich danke für die Aufmerksamkeit und bitte den Bundesrat um weitere Klarstellungen.