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Wyss Sarah · Nationalrat · 2024-06-10

Wyss Sarah · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-06-10

Wortprotokoll

Eine fürsorgerische Unterbringung (FU) und weitere Zwangsmassnahmen kommen in der Schweiz häufig vor, zudem je nach Kanton sehr unterschiedlich oft. Der Bundesrat anerkannte, dass die kantonal variierende Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen zur FU Kritik erfährt. Er erachtete daher eine umfassende Evaluation als notwendig. Das ist aber schon einige Jahre her. Was geschah? Der Bundesrat verschickte am 16.[NB]Dezember 2022 eine Medienmitteilung, gemäss welcher er vom Bericht Kenntnis genommen habe und zuerst noch die FU von Minderjährigen erneut evaluieren und danach weiterschauen möchte. Nun sind wieder zwei Jahre vergangen, und nichts ist passiert.

Doch, etwas ist passiert: In der Zwischenzeit hat der UNO-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ebenfalls die Haltung dieser Evaluation bestätigt und Handlungsbedarf geortet. Die Intransparenz bei der Anwendung der FU und der Zwangsmassnahmen wird stark kritisiert. Der Bundesrat ist trotzdem, so scheint es, auch wenn er am letzten Mittwoch einen Entscheid getroffen hat, in Warteposition.

Es gibt nichts, das abgewartet werden muss. Dieses Postulat weist auch keinen Zusammenhang zu Minderjährigen auf, wie in der Stellungnahme des Bundesrates suggeriert wird; es bezieht sich auf Erwachsene. Es geht um FU und Zwangsmassnahmen, die an Erwachsenen vorgenommen werden.

Freiheitseinschränkende Massnahmen wie die FU sind wohl die stärksten Eingriffe in die persönliche Freiheit, und diese werden nicht etwa aufgrund einer Straftat verfügt. Es darf nicht sein, dass der Bundesrat weiterhin Jahre ins Land ziehen lässt. Es darf nicht sein, dass er seine Verantwortung nicht wahrnimmt.

Dieses Postulat fordert einen Aktionsplan, welcher sich auf die Empfehlungen aus dem Schlussbericht des Bundesamtes für Justiz vom 2.[NB]August 2022, "Evaluation der Bestimmungen zur fürsorgerischen Unterbringung", stützt. Der Aktionsplan soll darlegen, wie und wann diese Empfehlungen [PAGE 1136] umgesetzt werden. Es ist schon alles da, es müsste nun endlich einfach gemacht werden.

Zum Beispiel müsste eine einheitliche Regelung der Aufsicht über die kantonale Umsetzung der FU geschaffen werden, ausserdem sollten Massnahmen für eine schweizweit einheitliche Umsetzung der FU und weiterer Zwangsmassnahmen ergriffen werden. Ich gebe gerne schon die Seitenzahl bekannt, damit das schneller umgesetzt werden kann; es ist dies die Seite 137 des Schlussberichtes.

Dann sollte die Abschaffung des Sonderrechts für psychisch kranke Menschen erfolgen. Insbesondere sollte die Patientenverfügung auch innerhalb einer FU verbindlich gelten. Und die Kosten für den FU-Vollzug sollten nicht auferlegt werden. Auch hier gerne die Seitenzahl, es ist dies die Seite 138.

Dann sollte die Anordnungsbefugnis für eine FU auf eine definierte und besonders qualifizierte Gruppe von Ärztinnen und Ärzten schweizweit eingegrenzt werden. Das können Sie auf Seite 139 nachlesen.

Ausserdem sollte eingerichtet werden, dass eine regelhaft behördliche oder gerichtliche Prüfung innerhalb weniger Tage stattfinden muss. Die entsprechende Empfehlung finden Sie auf Seite 142.

Als Vorbild können natürlich kantonale Gesetzgebungen zur Hand genommen werden. Stehen wir hier gemeinsam für die Rechte und für die persönliche Freiheit ein, und beauftragen wir heute den Bundesrat, der ja die ersten Schritte bereits gemacht hat, nun wirklich aktiv zu werden und die Gesetze respektive den Aktionsplan entsprechend anzupassen. Es[NB]handelt[NB]sich[NB]ja[NB]nur um eine Absichtserklärung respektive einen Zeitplan, wie die Empfehlungen umgesetzt werden sollen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, dieses Postulat anzunehmen.