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Jans Beat · Bundesrat · 2024-06-11

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-06-11

Wortprotokoll

Bis 1981 waren in der Schweiz Zehntausende von Kindern und Erwachsenen von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen betroffen. Ein Grossteil von ihnen hat darunter schwer gelitten. Der Bundesrat schenkt diesem Thema seit Längerem grosse Beachtung. Als Grundlage für eine umfassende Aufarbeitung wurde 2017 das AFZFG erlassen. Gestützt auf dieses Gesetz erhalten die Opfer vom Bund einen Solidaritätsbeitrag in der Höhe von 25[NB]000 Franken. Dieser ist ein Zeichen der staatlichen Anerkennung des erlittenen Unrechts und soll zur Wiedergutmachung beitragen.

Der Bundesrat hat bereits in seiner Botschaft zu diesem Gesetz zum Ausdruck gebracht, dass der Staat den Opfern nicht mit der einen Hand einen Solidaritätsbeitrag geben soll, um ihn mit der anderen Hand gleich wieder wegzunehmen. Im Interesse der Opfer erachtet deshalb der Bundesrat den Entwurf der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates als sinnvoll. Es geht darum, kantonale und kommunale Solidaritätsbeiträge künftig gleich zu behandeln, das heisst, sie von den Bereichen Steuern, Schuldbetreibung, Sozialversicherungen und Sozialhilfe auszunehmen - genau gleich, wie das mit den Bundesbeiträgen heutzutage der Fall ist.

Aus den von der Kommission für Rechtsfragen aufgeführten Gründen erscheint es dem Bundesrat ebenfalls sinnvoll, eine rückwirkende Anwendung dieser Bestimmungen vorzusehen. Damit soll sichergestellt werden, dass allfällige finanzielle Nachteile, welche Opfer bis zum Inkrafttreten der vorliegenden Teilrevision erleiden, ausgeglichen werden können. Dies dürfte insbesondere Opfer in der Stadt Zürich betreffen, die bereits seit Herbst 2023 einen Solidaritätsbeitrag ausrichtet.

Nun hoffen wir, dass diese Gesetzesanpassung nicht eine Lex Zürich wird, dass andere Kantone und Gemeinden dem Beispiel folgen.

Ich bitte Sie daher im Namen des Bundesrates, auf die Vorlage einzutreten und dem Gesetzentwurf Ihrer Kommission zuzustimmen.