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Wicki Hans · Ständerat · 2024-06-11

Wicki Hans · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2024-06-11

Wortprotokoll

Die freie Marktwirtschaft stellt den wohl wichtigsten Grundpfeiler unseres Wohlstandes dar. Ihr Kern ist das Wettbewerbsprinzip, das der Entfaltung unseres Wirtschaftssystems dient. Es liegt daher im Interesse unseres Landes, Wettbewerbsbeschränkungen weitgehend zu beseitigen und Vorsorge zu treffen, um volkswirtschaftlich oder sozial schädliche Auswirkungen von Wettbewerbsabreden zu verhindern. Dies ist das oberste Prinzip des Kartellgesetzes, das die Schweiz seit 1962 kennt. In seiner aktuellen Fassung stammt es aus dem Jahr 1995.

Dieses Gesetz hat sich im Grundsatz zwar bewährt, allerdings hat sich in den vergangenen Jahren ein gewisser Revisionsstau entwickelt, umso mehr als 2012 eine grössere Revision, die auch eine Institutionenreform mit eingeschlossen hätte, aus verschiedenen Gründen gescheitert ist. Aus [PAGE 532] diesem Grund hat der Bundesrat entschieden, diese Reform vorderhand zurückzustellen. Stattdessen sollen die drei dringendsten Punkte angegangen werden. Gleichzeitig ist es in den vergangenen Jahren aber auch in unserem Rat ein Anliegen gewesen, dass die Unternehmen im Zusammenhang mit dem Kartellgesetz Planungs- und Rechtssicherheit haben. Dies widerspiegelte sich in mehreren Vorstössen.

Das Kartellrecht ist in den vergangenen Jahren komplizierter geworden. Natürlich müssen Kartelle, die auch tatsächlich schädigend in den Wettbewerb eingreifen, verhindert, aufgelöst und sanktioniert werden. Gemäss dem aktuellen Gesetz handelt es sich dabei unter anderem um Abreden, die den Wettbewerb erheblich beeinträchtigen. Die Streitfrage liegt allerdings darin, was unter "erheblich" zu verstehen ist. Diesbezüglich hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtes in den vergangenen Jahren zu Verunsicherungen geführt. Der Mehrheit der Kommission ist es ein Anliegen, in diesem Punkt eine Präzisierung zu schaffen. Dazu gibt es unterschiedliche Ansichten, worauf wir im Rahmen der Detailberatung eingehen werden. Ebenfalls dort werden die weiteren strittigen Fragen behandelt werden. Es handelt sich mehrheitlich um Umsetzungsvorschläge für die angenommenen drei Motionen Français, Fournier und Wicki.

Die meisten Anpassungen der Revisionsvorlage sind jedoch unbestritten. Sie sind oft technischer Natur und wurden bereits im Rahmen der gescheiterten Revision von 2012 diskutiert. Gemäss dem Bundesrat sollen sie unsere Gesetzgebung internationalen Standards angleichen und zugleich das Verwaltungsverfahren effizienter gestalten. Dazu gehört etwa, dass das Widerspruchsverfahren praxistauglicher gestaltet wird. Auch die Meldepflicht für Zusammenschlüsse auf europäischer Ebene soll vereinfacht werden, ebenso die Regelung zur Fristverlängerung bei der Einleitung des Prüfungsverfahrens.

Von besonderer Bedeutung ist allerdings die Modernisierung der schweizerischen Zusammenschlusskontrolle. Dies soll geschehen, indem der Prüfstandard der Weko der internationalen Praxis angepasst wird. Konkret geht es dabei um den "Significant Impediment to Effective Competition Test" (SIEC-Test). Im Vergleich zu den qualifizierten Marktbeherrschungstests, die heute verwendet werden, können mit diesem neuen Test Zusammenschlüsse bei signifikanter Behinderung des wirksamen Wettbewerbs gezielter untersagt oder mit Bedingungen und Auflagen zugelassen werden. Dieser Punkt bildet das eigentliche technische Herzstück der Revision.

Das Eintreten auf die Vorlage war in unserer Kommission unbestritten. Auf die Einzelheiten werde ich, wie gesagt, im Rahmen der Detailberatung eingehen.