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Rösti Albert · Bundesrat · 2024-06-11

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-06-11

Wortprotokoll

Ich nehme hier gerne Stellung. Der Bundesrat hat Ihnen den Bericht über die Verkehrsverlagerung zur Kenntnisnahme vorgelegt. Mit dem Bericht informieren wir, wie üblich nach zwei Jahren, über den Stand der Verlagerung. Bei der Vorberatung in der Kommission hielt eine Mehrheit fest, dass das Verlagerungsziel nicht ohne weitere Anstrengungen erreicht werden kann. Sie hat deshalb fünf Kommissionsvorstösse verabschiedet. Ich werde im Anschluss an meine allgemeinen Ausführungen auf einzelne Vorstösse zu sprechen kommen und auch die Position des Bundesrates darlegen.

Die Zahl alpenquerender Schwerverkehrsfahrten auf der Strasse liegt weiterhin unter der Marke von einer Million pro Jahr; im Jahr 2022 betrug die Fahrtenzahl 927[NB]000. Das im Güterverkehrsverlagerungsgesetz verankerte Ziel von 650[NB]000 alpenquerenden LKW-Fahrten wird weiterhin deutlich überschritten, wie das hier auch schon mehrfach mitgeteilt wurde. Dennoch konnte der Bahnanteil am gesamten alpenquerenden Güterverkehr - und ich glaube, das ist ein gutes Signal - seit 2020 stabilisiert bzw. sogar leicht ausgebaut werden. Der Anteil stieg von rund 72 Prozent im Jahr 2020 auf 73 Prozent im Jahr 2022.

Nun, wieso transportiert die Bahn nicht noch mehr Güter? Einerseits ist die schwierige Konjunkturlage dafür verantwortlich; das hat bereits der Kommissionssprecher ausgeführt. Andererseits stehen einer Erhöhung des Anteils der Schiene die mangelnde Verfügbarkeit, die Überlastung der Schieneninfrastruktur auf den Zulaufstrecken sowie die mangelnde Zuverlässigkeit des Angebots des Schienengüterverkehrs entgegen. Es sind also weitere Massnahmen erforderlich, um den Anteil der Schiene noch auszubauen.

Was sind die Hauptstossrichtungen? Der Bundesrat beantragt mit dem Verlagerungsbericht weitere Massnahmen zur Stärkung der Verlagerung. Die Motion 22.3013 der KVF-N, "Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Güterverkehrskorridors durch die Schweiz stärken", vom 1.[NB]Februar 2022 hat den Bundesrat beauftragt, Massnahmen zu erarbeiten, um regional unterschiedliche Verlagerungspotenziale für den unbegleiteten kombinierten Verkehr besser auszuschöpfen. Mit der Änderung des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes und dem Zahlungsrahmen für die Förderung der rollenden Landstrasse wurde das Anliegen in einem ersten Schritt erfüllt; wir haben das hier behandelt. Als weitere Massnahme schlägt der Bundesrat eine höhere Abgeltung für Relationen im Distanzbereich bis 600 Kilometer, also für kürzere Distanzen, vor. Aus finanzpolitischen Gründen beantragt er keine Aufstockung des Zahlungsrahmens, sondern will zur [PAGE 1152] Kompensation die Abgeltung für Angebote über lange Distanzen in den nächsten Jahren rascher und stärker kürzen. Es geht hier um eine bescheidene Kürzung. Wir sprechen von etwa 3 Millionen Franken Kürzungen pro Jahr bei einem Aufwand von knapp 100 Millionen Franken. Denken Sie hier, auch wenn es kein allzu grosser Beitrag ist, auch an die Bundesfinanzen.

Das Postulat Storni mit dem Titel "Aktualisierung der Szenarien betreffend die Entwicklung des alpenquerenden Güterverkehrs" fordert den Bundesrat auf, die Szenarien und die Vorhersagen betreffend den alpenquerenden Güterverkehr für die nächsten zwanzig bis dreissig Jahre zu aktualisieren. Die Analysen zeigen, dass das Transportaufkommen auf der Schiene über die Schweizer Alpen bis 2050 weiter zunehmen wird. Der Marktanteil der Schiene dürfte weiter hoch bleiben und das Aufkommen der auf der Strasse über die Schweizer Alpen transportierten Güter weiter zurückgehen. Sie sehen die entsprechenden Szenarien im Verlagerungsbericht. Insgesamt bestätigen die Analysen, dass die für den alpenquerenden Güterverkehr reservierten Kapazitäten entlang der Nord-Süd-Achsen der Bahn für eine weiter erfolgreiche Verlagerungspolitik zwingend freizuhalten sind.

Bei den Beratungen zur Verlagerungspolitik beauftragte das Parlament im Jahr 2021 mit dem Postulat 22.3001 der KVF-N, "Stärkung der Verlagerung durch den Einsatz von kranbaren Sattelaufliegern", den Bundesrat damit, zu prüfen, wie ein zusätzliches Potenzial für die Verlagerung erreicht werden kann. Ebenfalls sollte der Bundesrat prüfen, wie die Verlagerungswirkung der rollenden Landstrasse nach der geplanten Einstellung Ende 2028 kompensiert werden kann. Dies soll durch eine Limitierung von nicht kranbaren Sattelaufliegern im alpenquerenden Strassentransit geschehen. Der Bundesrat lehnt die geforderte rechtliche Verankerung der Verpflichtung zur Kranbarkeit von Sattelaufliegern ab.

Die Höhe der LSVA ist gemäss Artikel 14 des Schwerverkehrsabgabegesetzes seit mehr als zehn Jahren unverändert geblieben. Um die Wettbewerbsfähigkeit der Schiene und die Verlagerungswirkung nicht zu schwächen, erachtet der Bundesrat eine Anpassung der LSVA an die Teuerung als gerechtfertigt. Entsprechend hat er eine Anpassung beschlossen. Die Anpassung erfolgt gemäss Artikel 42 Absatz 1 des Landverkehrsabkommens entsprechend der Teuerung in den letzten zwei Jahren in der Schweiz, das heisst um 5 Prozent. Für ein 40 Tonnen schweres Fahrzeug der saubersten Kategorie bedeutet dies einen Preisanstieg von 14 Franken für eine Fahrt von Basel nach Chiasso. Um der Branche ausreichend Vorlaufzeit zu geben, erfolgt die Erhöhung auf den[NB]1.[NB]Januar 2025. Auch zur LSVA-Thematik liegt vonseiten Ihrer Kommission bekanntlich eine Motion vor.

Nun, die Entwicklung des alpenquerenden Güterverkehrs in der vergangenen Periode zeigt, dass die Verlagerung von heute auf der Strasse transportierten Gütern auf die Schiene trotz umfassenden Instrumenten einfach nicht von selbst läuft. Ich versichere Ihnen, dass der Bundesrat im Rahmen seines ständigen Monitorings die Entwicklungen im alpenquerenden Güterverkehr auf Strasse und Schiene genau beobachten und, falls erforderlich, dem Parlament zusätzliche Massnahmen vorschlagen wird, um die Verlagerung zu unterstützen.

Ich komme zu den fünf Vorstössen der KVF-N. Zuerst zur Motion zum Ausbau des linksrheinischen Neat-Zubringers: Mit der Motion zum Ausbau des linksrheinischen Neat-Zubringers fordert die Kommission, allenfalls eine finanzielle Unterstützung für den Ausbau der linksrheinischen Strecke Metz-Strassburg-Basel auf ein 4-Meter-Korridor-Profil zu erwägen. Das ist denkbar und könnte den Ausbau auf diesem französischen Zubringer allenfalls erleichtern. Die in der Motion ebenfalls genannte Strecke Wörth-Lauterbourg-Strassburg bietet bereits heute eine begrenzte Alternative bei störungsbedingten Umleitungen. Die Elektrifizierung dieser Strecke wurde mit Frankreich und Deutschland intensiv besprochen. Frankreich lehnt sie explizit ab. Der Bundesrat ist aber bereit, sich gegenüber den betroffenen Ländern und Regionen für die Beibehaltung der heutigen Alternative einzusetzen. Er beantragt deshalb die Annahme der Motion und unterstützt die Kommissionsmehrheit.

Zur Motion zur Stabilisierung des kombinierten Verkehrs auf der Nord-Süd-Achse durch die Bereitstellung von Puffergleisen: Mit der Motion beauftragt die Kommission den Bundesrat, darauf hinzuwirken, dass entlang des Nord-Süd-Korridors möglichst rasch bestehende Gleiskapazitäten als Puffergleise für den kombinierten Verkehr zur Verfügung stehen. Der Bundesrat beantragt Ihnen die Annahme der Motion. Mit dieser Massnahme erhoffen wir uns eine höhere Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit im Schienengüterverkehr. Der Bundesrat wird im nächsten Verlagerungsbericht über den Stand der Umsetzung Bericht erstatten.

Ich komme zur Motion für eine stärkere Verlagerung auf mittleren Transportdistanzen. Ich habe es bereits erwähnt: Gemäss Kommission sollen zusätzliche Fördermittel im Umfang von 15 Millionen Franken bereitgestellt werden, damit auf mittleren Transportdistanzen eine stärkere Verlagerung erfolgen kann. Der Bundesrat beantragt Ihnen die Ablehnung der Motion. Wir wollen im Moment keine zusätzlichen staatlichen finanziellen Mittel gewähren, auch wenn es sich "nur" um 15 Millionen Franken handelt. Ein paarmal 15 Millionen Franken ergibt eben auch viel Geld. Ich bitte Sie, hier dem Bundesrat zu folgen, der eine Verschiebung dieser 15 Millionen Franken von den langen Distanzen, also von Distanzen über 600 Kilometer, auf Fahrten für den Binnenmarkt oder für den Export oder den Import auf kürzeren Strecken, also auf Distanzen unter 600 Kilometern, vorschlägt. Wir haben inhaltlich keine Differenz zur Kommission, wenn es darum geht, dass diese Distanzen unterstützt werden sollten. Aber wir wollen gesamthaft nicht mehr Geld ausgeben. Bei 15 Millionen Franken - es geht ja um fünf Jahre - sind es 3 Millionen Franken pro Jahr, die hier verschoben werden. 3 Millionen von 100 Millionen Franken: Das wird kaum zu einer Rückverlagerung führen. Ich bitte Sie deshalb wirklich, hier dem Bundesrat und der Minderheit Giezendanner zu folgen.

Zum Postulat zur Prüfung der Alpentransitabgabe: Gemäss Postulat 24.3392 soll der Bundesrat beauftragt werden, die Einführung einer Alpentransitabgabe für schwere Nutzfahrzeuge als zusätzliches Verlagerungsinstrument zu prüfen. Der Bundesrat hält eine solche Prüfung für nicht angezeigt und beantragt Ihnen auch hier, der Minderheit Giezendanner zu folgen.

Eine Alpentransitabgabe muss nach den geltenden Grundsätzen des Landverkehrsabkommens erfolgen. Aufgrund der Vorgaben müssten bei der Einführung einer Alpentransitabgabe die LSVA-Sätze gesenkt werden, falls der maximale Spielraum ausgenutzt werden soll. Zudem - das ist hier wichtig - wären die Grundsätze der Nichtdiskriminierung, der Verhältnismässigkeit sowie der Vermeidung von Verzerrungen des Verkehrsflusses im Alpenraum zu beachten. Aus Gründen der Nichtdiskriminierung müssten voraussichtlich alle alpenquerenden Fahrten mit einer Alpentransitabgabe belastet werden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie das wollen. Alle alpenquerenden Fahrten - bitte hören Sie doch hier schnell zu - mit einer zusätzlichen Abgabe zu belasten, das hat der Minderheitssprecher gesagt, würde eine deutliche Benachteiligung des Tessins verursachen und würde einer Maut entsprechen. Stimmen Sie diesem Postulat bitte nicht zu.

Ich komme zur Motion 24.3393 zur vollumfänglichen Anpassung der LSVA an die Teuerung. Auch diese lehnt der Bundesrat ab. Ich bitte Sie auch hier, nicht zuzustimmen. Um das Transportgewerbe nicht übermässig zu belasten, haben wir bewusst nur eine Anpassung der LSVA-Tarife an die Teuerung um 5 Prozent beschlossen. Auch das bedeutet schon eine Mehrbelastung. Ich bitte Sie auch hier, der Minderheit zu folgen; der Bundesrat beantragt Ihnen, auch diese Motion abzulehnen.

Zusammengefasst: Der Bundesrat sieht den Handlungsbedarf, er hat diverse Massnahmen getroffen. Er ist bereit, der Kommissionsmehrheit zu folgen, was die Unterstützung der linksrheinischen Strecke anbelangt und auch was die Puffergleise anbelangt. Aber die anderen drei Vorstösse betreffend Alpentransitabgabe, Teuerung und zusätzliche Mittel für die Verlagerung auf kurzen Distanzen lehnt der Bundesrat ab.