Rösti Albert · Bundesrat · 2024-06-11
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-06-11
Wortprotokoll
Dem Bundesrat, das wissen Sie, ist es ein prioritäres Anliegen, dass die Versorgungssicherheit und die Netzstabilität gewährleistet bleiben. Verschiedene Massnahmen zur Stärkung der Versorgungssicherheit wurden bereits eingeleitet oder sind geplant. Ich nenne hier die Reservekraftwerke, die Wasserkraftreserve oder das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. All diese Massnahmen sollen dazu beitragen, dass wir vor allem im Inland Strom produzieren können und weniger auf Importe, die einfach nicht gleich sicher sind, wie das früher der Fall war, angewiesen sind.
Zur Gewährleistung der Netzsicherheit hat Swissgrid eine Vereinbarung mit den Übertragungsnetzbetreibern Italiens und von dessen Nachbarländern abgeschlossen. Damit werden ungeplante Netzbelastungen gemindert. Betreffend die sogenannte 70-Prozent-Regel und die möglichen Importbeschränkungen der Schweiz sind wir zuversichtlich, dass eine Lösung im Sinne der Schweiz gefunden werden kann. Unsere Nachbarn, selbst unsere Nachbarn erachten die Berücksichtigung der Schweiz bei dieser Regel als alternativlos, unabhängig von den laufenden Verhandlungen, was eigentlich eine gute Nachricht ist. Man ist immer davon ausgegangen, dass wir dann plötzlich zu wenig Strom importieren können. Natürlich wollen wir die Gewährleistung der Netzsicherheit in den Verhandlungen auch absichern. Aber wir wissen heute nicht, wie diese Verhandlungen ausgehen. Deshalb ist es auch wichtig, dass wir das einigermassen klären konnten.
Sie wissen es: Am 15.[NB]Dezember 2023 hat der Bundesrat dem Entwurf des Verhandlungsmandates für einen breiten Paketansatz und ein Stromabkommen zugestimmt. In den Rahmenbedingungen zu den Verhandlungen über dieses Stromabkommen hat man, wie bei anderen Abkommen auch, festgehalten, dass in dieser Zeit nicht irgendwie mit Nadelstichen gegen die Schweiz agiert wird. Man spricht hier vom sogenannten Modus Vivendi. Solange also verhandelt wird, können wir uns hier auch einigermassen in Sicherheit wiegen, was die Zusammenarbeit anbelangt. Wir meinen deshalb, dass diese Motion nicht notwendig ist.
Der Bundesrat bittet Sie, die Motion abzulehnen.