Moser Tiana Angelina · Ständerat · 2024-06-11
Moser Tiana Angelina · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2024-06-11
Wortprotokoll
Die aktuelle Kartellgesetzrevision enthält im Grundsatz, Sie haben das am Anfang in der Eintretensdebatte gehört, einige wichtige und sinnvolle Neuerungen, die weitgehend unbestritten sind und die eigentlich auch schon sehr lange hängig sind. Sie wurden aber insbesondere auch wegen der gescheiterten Kartellgesetzrevision vor etwa zehn Jahren nicht eingeführt. Sie stärken diese technischen Vorgaben, sie stärken das Wettbewerbsrecht und führen zu einer internationalen Angleichung, was absolut im Sinne unserer offenen und exportorientierten Volkswirtschaft ist.
Mit diesem neuen Artikel 5 Absatz 1bis und auch noch weiteren Artikeln würde jetzt aber an einem entscheidenden Punkt genau das Gegenteil dessen gemacht, was das Ziel der Revision ist. Deshalb lehnt der Bundesrat das ja, obwohl er es korrekterweise umsetzt, im Kern auch ab. Damit würde das Schweizer Wettbewerbsrecht empfindlich geschwächt. Ich bitte Sie deshalb, hier der Minderheit zu[NB]folgen[NB]und[NB]diesen[NB]Absatz[NB]zu[NB]streichen, damit wir nicht alle Fortschritte mit einem oder zwei Absätzen wieder rückgängig machen.
Die Debatte in der Kommission war stark von einer grossen Unzufriedenheit über das Agieren der Weko geprägt. Auch das haben Sie jetzt insbesondere in der Eintretensdebatte gehört. Die Weko legt ihren Handlungsspielraum gemäss aktuellem Gesetz sehr weit aus, und das Vorgehen der Weko wurde in der Kommissionsarbeit teilweise auch als rechtsstaatlich problematisch beurteilt. Bei allem Verständnis für die Kritik am Vollzug und an der Weko rechtfertigt diese Kritik doch eine substanzielle Schwächung des Wettbewerbsrechts, wie es hier die Mehrheit eben vorsieht, nicht. Der Kritik an der Weko muss anderweitig Rechnung getragen werden, beispielsweise mit der institutionellen Reform, die jetzt ausgeklammert wurde. Der Bundesrat hat sie jetzt bewusst nicht vorgelegt, weil das mit ein Grund ist, warum die letzten Kartellgesetzrevisionen in unserem Land gescheitert sind. Es ist sehr wichtig, dass wir diese Reform zeitnah angehen. Eigentlich war geplant, sie im ersten Quartal dieses Jahres vorzulegen.
Mit der Fassung der Mehrheit der Kommission würde das Kind im buchstäblichen Sinne mit dem Bade ausgeschüttet. Oder man kann auch die Worte von Kollege Bischof nehmen: Es ist ein Eingriff in die Herzkammer des Schweizer Wettbewerbs. Ich möchte Sie bitten, davon abzusehen. Wir haben ein volkswirtschaftliches Interesse an einem funktionierenden Wettbewerb. Die negativen Effekte von Kartellen sind bekannt, sie sind auch weitgehend belegt. Gerade harte Kartellabsprachen, und darum geht es auch, schwächen den Wettbewerb, sie schwächen die Innovation unseres Landes, sie senken die Produktivität, und sie führen zu höheren Preisen. Die Kosten von schädlichen Wettbewerbsabreden tragen insbesondere kleinere Unternehmen, die KMU, die Konsumentinnen und Konsumenten und in der Summe natürlich selbstverständlich auch die Steuerzahler. All das ist nicht in unserem Interesse und nicht im Interesse unserer [PAGE 541] Volkswirtschaft, weil wir schlussendlich dadurch einfach eine Standortschwächung haben, eine Schwächung unserer Wettbewerbsfähigkeit.
Ich möchte noch die internationale Dimension dieses Absatzes betonen. Wir haben eine ausgesprochen exportorientierte Volkswirtschaft, eine ausgesprochen offene Volkswirtschaft. Es ist im Interesse unserer Unternehmen, dass wir hier auch einen Effizienzgewinn und eine Angleichung haben. Ein grosser Teil unseres Wohlstands basiert auf dem Aussenhandel. Ziel dieser Revision ist deshalb auch eine Annäherung des Schweizer Kartellrechts an das internationale Umfeld. Dieses Bestreben wird gerade mit diesem Absatz wieder rückgängig gemacht. Seine Annahme würde in der Summe dazu führen, dass wir dann erneut, wie das in der Vergangenheit der Fall war, ein schwaches Kartellrecht hätten.
Zum einen schafft Artikel 5 Absatz 1bis eine Differenz zum EU-Recht. Demnach sind harte horizontale und harte vertikale Wettbewerbsabreden stets erheblich. Sie sind nur dann zulässig, wenn sie aus Gründen der wirtschaftlichen Effizienz gerechtfertigt sind. Schon heute geht das Kartellrecht der EU weiter als jenes der Schweiz. Die Differenz würde jetzt einfach nochmals substanziell vergrössert. Artikel 5 Absatz 1bis steht im Widerspruch zum bestehenden Freihandelsabkommen mit der EU, namentlich zu Artikel 23 Absatz 1 des Abkommens. Ich frage mich schon, ob jetzt, da wir versuchen, mit der Europäischen Union Lösungen zu finden, wirklich der richtige Moment ist, hier nochmals eine substanzielle Differenz zu einem Freihandelsabkommen mit der Europäischen Union zu schaffen, das eigentlich recht gut funktioniert. Zudem schafft der neue Artikel 5 Absatz 1bis einen Widerspruch zu den OECD-Empfehlungen. Auch diese Empfehlungen sind in Anbetracht unserer internationalen Volkswirtschaft in unserem Interesse. Hier würde eine Differenz dazu geschaffen. Entsprechend hält der Bundesrat in der Botschaft auch fest, dass mit dem neuen Absatz eine Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz im internationalen Wettbewerb droht.
Ich möchte Sie deshalb bitten, die Minderheit zu unterstützen.