Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2003-06-02
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2003-06-02
Wortprotokoll
Ich danke den Initianten aller drei Vorstösse für die Bemühung, die Nachhaltigkeit auch im Flugverkehr zu verbessern. Ich möchte darauf hinweisen, dass wir in der Tat versuchen, diesen Zielsetzungen auch in unserer Politik entgegenzukommen; ich muss aber zunächst Herrn Aeschbacher sagen, ihm zum Teil auch Recht geben: Die Nachhaltigkeit ist ja eigentlich nur eine Diskussionsanleitung, wie man sich zwischen drei Zielen einigen kann, nämlich der Wirtschaftsverträglichkeit, der Sozialverträglichkeit und der Umweltverträglichkeit. Nachhaltigkeit heisst an und für sich nicht einfach Umweltverträglichkeit, sondern dass man einen Ausgleich zwischen dem wirtschaftlichen Ziel und dem Umweltziel finden soll.
Wir können beobachten, dass dies im Luftverkehr besonders schwierig durchzuführen ist, und zwar deswegen, weil der Luftverkehr wie kein anderer Verkehr von der globalen internationalen Luftverkehrspolitik abhängig ist. Wenn ich z. B. an die Besteuerung von Kerosin denke: Es ist schon [PAGE 761] mehrfach die Forderung gekommen, wir sollten sie einführen. Wir möchten sie auch einführen. Aber das führt dazu, dass dann das Kerosin einfach nicht in der Schweiz getankt wird. Also muss man eine internationale Lösung haben, damit die Wettbewerbsfähigkeit unserer Fluggesellschaft auch gewahrt bleibt. Das führt dazu, dass man in der Europäischen Union oder an der gesamteuropäischen Verkehrsministerkonferenz immer wieder vorstellig wird, das zu tun. Es gab Zeiten, wo sie gesagt haben, als ich in diese Versammlung eingetreten bin, der Minister Kerosinbesteuerung komme herein. Als wir bei den europäischen Verkehrsministern fast am Ziel waren, kam dann plötzlich doch das Argument, wir könnten das erst machen, wenn man es weltweit machte. Wenn wir es innerhalb der Europäischen Union machten, hätten wir wieder einen Wettbewerbsnachteil gegenüber der ausländischen Konkurrenz. Das ist bei keinem anderen Verkehrsträger so ausgeprägt wie hier. Das geht bei der Kerosinbesteuerung so, bei den Landetaxen, überall spielt dieses Problem hinein. Das ist also etwas schwieriger.
Dann kommt dazu, dass die wirtschaftliche Bedeutung des Luftverkehrs halt doch von grosser Tragweite ist. Wir können genau ausrechnen, durch wie viele Bewegungen von Flugzeugen - Anflüge und Starts - wie viele Arbeitsplätze geschaffen werden.
Dieser Druck hat immerhin dazu geführt, dass die Lärmgrenzwerte im Bereich des Flughafens Zürich höher sind, als das Gesetz es eigentlich erlaubt. Ich muss das ganz offen sagen. Sie wissen, dass der Bundesrat zunächst noch weiter gegangen ist und dass das Bundesgericht uns etwas "runtergeholt" hat, aber selbst dieses Resultat ist noch nicht ganz so, wie es das Umweltschutzgesetz eigentlich vorsieht. Es ist also ein besonders schwieriges Umfeld. Trotzdem versuchen wir es z. B. mit emissionsabhängigen Landetaxen. Das ist eine Lenkungsabgabe mit dem Ziel, die spezifischen Emissionen aus dem Luftverkehr zu senken. Diese Abgabe ist bereits eingeführt, in Zürich seit 1997, in Genf seit 1998, in Bern seit 2001, und auch die kleineren Flughäfen werden das bis 2004 eingeführt haben.
Zu den internationalen Aktivitäten, ich hab sie Ihnen geschildert: Wir haben auch eine besonders intensive Zusammenarbeit im Bereich des Schienen- und Luftverkehrs und die damit verbundene Erwartung, dass sich mit dem Ausbau des europäischen Hochgeschwindigkeitsnetzes möglichst viel Kurzstreckenluftverkehr auf die Schiene verlagert. Wir haben lärmabhängige Landetaxen auf den Landesflughäfen seit über 20 Jahren. In der Schweiz sind sie seit 1995 generell verankert. Wir haben technische Massnahmen an den Triebwerken sowie die Umsetzung der lärmbedingten Betriebseinschränkung für Strahlflugzeuge eingeführt. Wir haben betriebliche Massnahmen wie zum Beispiel Nachtflugsperre, Flugbeschränkungen an Wochenenden usw. Das alles versuchen wir. Ich sehe, dass Sie gerne weiter gehen würden, und ich betrachte diese Vorstösse als eine Unterstützung in diese Richtung.
Die Positionen des Bundesrates - einmal nein, einmal einverstanden mit dem Postulat und einmal Umwandlung der Motion in ein Postulat - liegen Ihnen ja schriftlich vor.