Rüegger Monika · Nationalrat · 2024-06-11
Rüegger Monika · Nationalrat · Obwalden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-06-11
Wortprotokoll
Die Motion verlangt vom Bundesrat zusätzliche Massnahmen zur Bekämpfung von invasiven Schädlingen wie der Asiatischen Hornisse und der Kirschessigfliege. Es sollen zusätzliche Bekämpfungsmethoden zugelassen und die Zuständigkeiten beim Bund geklärt werden.
Der Titel der Motion Hegglin Peter hat es in sich: Es sollen bei der Bekämpfung von invasiven Organismen endlich Taten statt nur schöner Worte folgen. Das lässt darauf schliessen, dass bei der Bekämpfung invasiver Schädlinge bis anhin zu wenig Wirksames gemacht wurde.
Es gelangen immer mehr neue Schädlinge wie die Kirschessigfliege oder die Asiatische Hornisse in die Schweiz. Sie haben hierzulande oft keine natürlichen Feinde und können sich rasch verbreiten. Sie gefährden landwirtschaftliche Kulturen oder einheimische Pflanzen und Tiere, so auch unsere einheimischen Bienen.
Der Motionär möchte mit seinem Vorstoss zwei Probleme gleichzeitig lösen: Einerseits möchte er das Problem mit der Kirschessigfliege lösen, andererseits dasjenige mit der Asiatischen Hornisse. Gegen die Kirschessigfliege will der Motionär schweizweit einen Nützling zur Bekämpfung ausbringen lassen. Zur Bekämpfung soll der Einsatz der Schlupfwespe dienen. Dieser Einsatz von Organismen ist in der Änderung des Landwirtschaftsgesetzes vom 16.[NB]Juni 2023 in Artikel 153a bereits vorgesehen. Es gibt auch bereits Biozide, die gegen die Kirschessigfliege eingesetzt werden. Auch hierzu wurde im Landwirtschaftsgesetz die Basis geschaffen. Der Einsatz der Schlupfwespen und der Biozide wäre also gesetzeskonform.
Das Problem liegt aber buchstäblich im Wald. Rückmeldungen der Kantone zeigen, dass sich das Problem im Wald seit 2017, seit der ersten Sichtung der Asiatischen Hornisse im Jura, verschärft hat. Wir haben ein sehr restriktives Waldgesetz, darum können die Nester der Asiatischen Hornisse höchstens mit Kältesprays bekämpft werden. Ein Biozid wie z.[NB]B. Schwefeldioxid, das in der Landwirtschaft zum Einsatz kommt, ist im Wald in keiner Art und Weise zulässig. Wenn das Problem im Wald bekämpft werden soll, muss insbesondere für die Bekämpfung der Asiatischen Hornisse die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) und allenfalls das Waldgesetz anpasst werden. Ohne diese Anpassung der rechtlichen Grundlagen können Bekämpfungsmethoden, wie die Motion sie verlangt, nicht zugelassen werden.
In der Kommission war man sich einig - nach dem Motto "Lieber gestern als erst morgen" -, dass mehr zur Bekämpfung [PAGE 1163] der genannten Schädlinge hätte getan werden sollen. Das war auch unisono die leise Kritik an die Adresse der Verwaltung: Man hätte bereits früher mehr machen sollen, um die Schädlinge in Schach zu halten.
Der Ständerat hat die Motion mit 30 zu 5 Stimmen bei 7 Enthaltungen angenommen und der UREK-N überwiesen. Unserer Kommission hat der Bundesrat einen modifizierten Text beantragt, der lautet: "Der Bundesrat wird beauftragt, zur Bekämpfung invasiver gebietsfremder Organismen, namentlich der Kirschessigfliege und der Asiatischen Hornisse, die ChemRRV und, falls nötig, andere Verordnungen möglichst rasch anzupassen." In der neuen Formulierung des Bundesrates ist die Aufzählung nicht abschliessend. Wenn die[NB]Kirschessigfliege und die Asiatische Hornisse mit der Ergänzung "namentlich" erwähnt werden, bedeutet dies, dass in Zukunft Erweiterungen möglich sein werden. Das ist auch im Sinne der Kommission.
In der Gegenüberstellung hat die Kommission dem modifizierten Motionstext gemäss dem Antrag des Bundesrates mit 19 Stimmen den Vorzug gegeben, 5 Stimmende wollten am ursprünglichen Motionstext festhalten. Die gemäss dem Antrag des Bundesrates modifizierte Motion wurde von der Kommission einstimmig angenommen und wird auch Ihnen zur Annahme empfohlen.