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Glättli Balthasar · Nationalrat · 2024-06-11

Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2024-06-11

Wortprotokoll

Pro Jahr fallen in der Schweiz 50[NB]000 Tonnen Elektronikschrott an - weltweit ein Spitzenwert. Ganz wichtig, und darauf zielt mein Vorstoss: Die Lebensdauer der Geräte hängt nicht unbedingt allein von der Hardware ab, also vom Materiellen, sondern auch von der Software. Softwarebarrieren verhindern oft, dass[NB]man[NB]funktionsfähige[NB]Mobiltelefone, Computer, Smartwatches weiterverwenden kann. Deshalb meine Motion "Einführung des 'right to use'. Freier Zugang zu Hard- und Software als Hebel für eine nachhaltige Nutzung elektronischer Geräte".

Zuerst vielleicht einmal etwas Positives: 95 Prozent der Geräte in der Schweiz werden rezykliert. Das ist ein Spitzenwert, Gratulation - auch wenn Sie und ich, vermutlich wir alle, noch irgendwo ein altes Handy in einer Schublade haben, das gestehe ich ein. Aber wenn man die Umweltbelastung betrachtet, dann fällt auf, dass eben nicht die Wiederverwertung das Ökologischste, das Energieeffizienteste ist, sondern die Weiterverwendung. "Reduce, reuse, recycle" heisst es ja: zuerst einmal Unnötiges gar nicht produzieren; das, was produziert ist, möglichst lange wiederverwenden; und erst[NB]am[NB]Schluss[NB]rezyklieren. Wir sind am Schluss, bei der End-of-Pipe-Lösung, also beim Recycling, sehr gut, vorher weniger.

Die Software ist zentral, wenn man solche alten Geräte länger nutzen will. Heute werden aber Nutzerinnen und Nutzer, die sie auf kreative Weise weiterverwenden wollen, durch eine Vielzahl an Softwarebarrieren daran gehindert. Es gibt Sperrungen auf Hardwareebene, Sie kennen das ja in einem anderen Kontext, bei den Druckern, die nur noch Originalpatronen aufnehmen, damit man möglichst viel zahlen muss, obwohl andere genauso gute Tinte haben. Es gibt technische Barrieren auf der Softwareebene. Es gibt auch noch rechtliche Barrieren, die verhindern, dass man ältere Geräte mit neuer, mit eigener, mit in der Community entwickelter Software weiterverwenden kann.

Ich glaube, dass sich ein wenig auch die Frage stellt, ob wir als Konsumentinnen und Konsumenten ein Gerät, das wir gekauft haben, auch wirklich besitzen, wenn wir nicht einmal das Recht haben, dieses auch so zu nutzen, wie wir es wollen. Bei einem Computer kann man ein anderes Betriebssystem installieren, bei einem Handy kann man das nicht oder nur mit grosser Mühe oder auch nur, wenn man zum Teil gegen Lizenzauflagen verstösst. Das heisst, dass das "right to use" eigentlich auch unsere Eigentumsrechte als Eigentümer eines solchen Geräts betrifft.

Wir wollen diese Softwarebarrieren und diese rechtlichen Barrieren beseitigen, damit die Eigentümerinnen und Eigentümer wieder volle Verfügungsgewalt haben. Das ist quasi eine Ergänzung zu dem, was wir im Rahmen der grünen Wirtschaft gemacht haben: Die Einführung eines "right to repair" ist ja ein Teil der Kompetenzen, die der Bundesrat erhalten hat. Und jetzt geht es um das "right to use", wonach die Nutzerinnen und Nutzer die Geräte so verwenden dürfen, wie sie [PAGE 1176] sie verwenden wollen, damit die Geräte auch in Zukunft noch tüchtig sind.

Der Bundesrat argumentiert in seiner Stellungnahme, er mache ja noch eine Gesamtanalyse zur Modernisierung des Gewährleistungsrechts, also der Garantie, wie man auf gut Deutsch sagt; er schaue das auch im Zusammenhang mit der dazugehörigen EU-Richtlinie 2019/771 an und wolle dann weiterschauen. Ich weiss, dass nicht Sie diesen Text geschrieben und zu verantworten haben, Herr Bundesrat, sondern Ihre Vorgängerin. In der Stellungnahme steht, man schaue das an, doch ich habe nun selber nachgeschaut. Es gibt diese RFA-Gewährleistungsrechts-Dokumentation, das ist ein grosses Stück mit Anhängen, Beilagebänden. Ich habe das alles durchgeschaut und musste feststellen, dass sich darin kein Wort zum "right to use" findet.

Ich weiss, dass Sie jetzt nicht einen Bundesratsentscheid ändern können, der vor Ihrer Zeit getroffen worden ist, aber vielleicht können Sie - Sie sind ja dafür bekannt, auch spontan zu sein - zwischen den Zeilen anklingen lassen, dass das Parlament sich nicht unbedingt an diese veraltete Bundesratsempfehlung halten müsste.