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Moser Tiana Angelina · Ständerat · 2024-06-11

Moser Tiana Angelina · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2024-06-11

Wortprotokoll

Ich möchte Sie bitten, die Motion Grin, die von Herrn Nicolet übernommen wurde, abzulehnen, und zwar aus inhaltlichen, materiellen, demokratiepolitischen und staatspolitischen Gründen.

Ich beginne mit einer inhaltlichen Beurteilung. Die 3,5 Prozent Biodiversitätsförderflächen im Ackerbau sind eine wirksame Massnahme, um zwei Ziele zu erreichen: die Biodiversität zu verbessern und die Pestizidbelastung zu reduzieren, insbesondere im Mittelland. Bei beiden Zielen ist der Handlungsbedarf in der Schweiz sehr gross.

Die Biodiversität in der Schweiz ist in keinem guten Zustand. Der Insektenschwund der letzten Jahrzehnte ist wissenschaftlich sehr breit dokumentiert. 60 Prozent der Insekten gelten in der Schweiz als gefährdet. Seit den 1990er-Jahren sind entsprechend auch die Vogelbestände zurückgegangen. Auch die Pflanzenvielfalt hat in den letzten Jahren, insbesondere in den tieferen Lagen, also primär im Mittelland, kontinuierlich abgenommen. Dasselbe gilt für die Pestizidbelastung: In Fliessgewässern und im Grundwasser werden Grenzwerte teilweise konstant überschritten, was dazu führt, dass nicht nur Wasserlebewesen sterben, sondern auch Trinkwasserfassungen geschlossen werden müssen.

Es geht also um gesunde Böden, um sauberes Wasser und damit um unsere Lebensgrundlagen. Es geht aber auch - und das ist ja sehr wichtig - um unsere Ernährungssicherheit und unsere Ernährungssouveränität. Wenn wir diese erhalten wollen, dann braucht es eben Massnahmen wie die 3,5 Prozent Biodiversitätsförderflächen, die die Motion Grin streichen will. Ein Weiterfahren wie bisher ermöglicht zwar[NB]punktuell einen zusätzlichen Ertrag - das ist absolut richtig -, führt aber mittel- und langfristig zu einer Verschlechterung der Ernährungssicherheit in der Schweiz. Man erreicht also das Gegenteil von dem, was die Motion eigentlich beabsichtigt.

Sie haben das alles im Ständerat schon einmal anerkannt, indem Sie den indirekten Gegenvorschlag zur Trinkwasser-Initiative und zur Pestizid-Initiative beschlossen haben. Die 3,5 Prozent Biodiversitätsförderflächen im Ackerland, über die wir heute entscheiden, waren Teil des Umsetzungspakets für den indirekten Gegenvorschlag. Der Bundesrat publizierte diese Massnahmen im Mai vor der Abstimmung, also 2021, und damit wurde der Bevölkerung während des ganzen Abstimmungskampfs gesagt: Wir haben ein strenges Gesetz erlassen, wir setzen es mit griffigen Massnahmen um, und zwar zum Beispiel mit diesen 3,5 Prozent Biodiversitätsförderflächen; ihr könnt deshalb die Initiativen ohne Sorge ablehnen.

Mit einer Annahme der Motion Grin würde nun eine zentrale Umsetzungsmassnahme wieder gestrichen. Die 3,5 Prozent Biodiversitätsförderflächen sind eine wirksame Massnahme zur Umsetzung des Gegenvorschlages. Es ist fraglich, ob ohne diese 3,5 Prozent Biodiversitätsförderflächen die Ziele des indirekten Gegenvorschlages erreicht werden können. Ich bitte Sie deshalb, auch aus demokratiepolitischen Gründen die Motion abzulehnen.

Es wird im Zusammenhang mit dieser Motion immer wieder auf das Prinzip von Treu und Glauben verwiesen. Der Bundesrat und die Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) empfehlen die Ablehnung der Motion mit Verweis auf dieses Grundprinzip. Ich möchte deshalb ein paar Worte zum Prozess sagen.

Die Einführung der Massnahme wurde nach der Publikation im April 2022 definitiv beschlossen. Seit April 2022 rechnen somit Landwirte und Kantone mit der Umsetzung. Die gemeldeten Flächen zeigen, dass viele Landwirte 2023 mit der [PAGE 557] Umsetzung rechneten und die Massnahmen bereits umgesetzt haben.

Die offizielle Einführung wurde bisher zweimal verschoben. Es wurde jedoch stets versichert, auch in diesem Rat, dass es dabei nicht um die Streichung der Massnahme gehe, sondern darum, sie zu vereinfachen und mehr Zeit für die Umsetzung zu gewinnen. Das Anliegen, die Massnahme zu vereinfachen und praxisnah auszugestalten, wurde aufgenommen. In einer Arbeitsgruppe mit dem Schweizerischen Bauernverband, IP-Suisse und Bio Suisse sowie den Kantonen wurde folglich ein Kompromiss erarbeitet. Dieser wurde von allen unterstützt; die Vollzugstauglichkeit und die Praktikabilität des Kompromisses wurden von allen anerkannt. Der Bundesrat schickte diese Variante Anfang Jahr in die Vernehmlassung. Ausser drei Kantonen waren alle für den erarbeiteten Kompromiss. Auch die Mehrheit der anderen Vernehmlassungsteilnehmenden unterstützte diesen Frühling - vor ein paar Monaten! - diese Variante.

Ihre WAK führte an der Sitzung vom 2.[NB]Mai zudem eine Anhörung durch; Sie haben das von der Kommissionssprecherin gehört. Sie lud die BPUK, die Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren (LDK), Bio Suisse und IP-Suisse sowie den Schweizerischen Bauernverband dazu ein. Von der BPUK haben Sie übers Wochenende ein Schreiben erhalten: Sie empfiehlt Ihnen, die Motion Grin abzulehnen. Die LDK hielt in der WAK fest, dass sie sich nicht gegen die Motion oder gegen die 3,5 Prozent Förderflächen im Ackerland wehrt. Bio Suisse und IP-Suisse, die zusammen über 55 Prozent der Landwirte vertreten, empfehlen Ihnen die Ablehnung. Zwei von vier Anhörungsteilnehmenden sprachen sich also klar für die Ablehnung der Motion aus. Für die LDK war eine Vereinfachung absolut zentral, die mit dem erarbeiteten Kompromiss erreicht wurde.

Ich möchte Sie deshalb bitten, auch nach dem Prinzip von Treu und Glauben, die Motion Grin 22.3819 abzulehnen.