Friedli Esther · Ständerat · 2024-06-11
Friedli Esther · Ständerat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-06-11
Wortprotokoll
Die drei Motionen stehen im Kontext der Einführung der neuen Massnahme, zusätzlich 3,5 Prozent an offener Ackerfläche für Biodiversitätsförderflächen (BFF) zu verwenden. Die Motion Grin, übernommen von Nationalrat Nicolet, verlangt den Verzicht auf die Einführung der Massnahme, die Motionen Strupler verlangen eine Anpassung der Definition, welche Flächen als BFF anzurechnen sind. Der Nationalrat hat alle drei Motionen in der Frühjahrssession 2024 angenommen.
Die Massnahme, wonach auf der offenen Ackerfläche 3,5 Prozent Biodiversitätsförderflächen ausgeschieden werden müssen, wurde am 13.[NB]April 2022 vom Bundesrat beschlossen. Dies war eine Massnahme im Rahmen des ersten Verordnungspaketes für sauberes Trinkwasser und eine nachhaltigere Landwirtschaft. Die Massnahme war bereits in der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) vorgesehen. Das Parlament sistierte die AP22+ allerdings. Die 3,5 Prozent BFF auf der offenen Ackerfläche waren im Rahmen des Absenkpfads Pestizide nicht Teil der parlamentarischen Beratung, sondern kamen direkt[NB]durch[NB]den[NB]Bundesrat[NB]über[NB]die Verordnung herein.
Der Bundesrat beschloss, die Einführung der Massnahme wegen des Ukraine-Krieges um ein Jahr, also auf den[NB]1.[NB]Januar 2024, zu verschieben. Denn Einführung würde bedeuten, dass in der Schweiz weniger Getreide angebaut und produziert werden könnte. Vor dem Hintergrund der Schwächung der Produktion in der Schweiz, aber auch des zusätzlichen administrativen Aufwands und der Kontrollen, fand die Massnahme bei den betroffenen Kreisen von Anfang an keinen positiven Anklang. Dies führte dazu, dass sich die Räte bereits mehrmals mit dem Inkrafttreten der neuen Anforderungen von zusätzlich 3,5 Prozent BFF befassten. In den Jahren 2022 und 2023 sprach sich der Ständerat bereits mit der Annahme der Motion Chiesa 22.3567 und der Motion Friedli Esther 23.3846 dafür aus, dass die Einführung dieser Massnahme verschoben wird; mit der Annahme der Motion Rieder 22.3610 sollte gar gänzlich auf diese Massnahme verzichtet werden. Unser Rat wollte diese Massnahme also bereits früher schon streichen. Der Nationalrat lehnte die Motionen Chiesa und Rieder in der Wintersession 2022 noch ab, in der Wintersession 2023 unterstützte er jedoch die Motion Friedli Esther und auch die vorliegenden Motionen Grin und Strupler.
Wir befassen uns mit den Motionen so zeitnah, weil es für die betroffene Branche nach der zweimaligen Verschiebung der Einführung dieser Massnahme wichtig ist, dass nun Klarheit herrscht, wie es weitergeht. Im Nachgang zur angenommenen Motion Friedli Esther, die eine Verschiebung der Einführung und eine Anpassung forderte, hat der Bundesrat im Rahmen der Vernehmlassung zum Verordnungspaket 2024 drei Varianten in die Vernehmlassung geschickt. Die erste Variante entspricht dem Beibehalten der geltenden Bestimmung. Die zweite Variante ist ein neuer Vorschlag für eine Reduktion der Bezugsfläche, sodass die 3,5 Prozent BFF nur noch die offene Ackerfläche betreffen, sowie für die Anrechnung von Hecken im Bereich der Flächen der Qualitätsstufe II und für Ausnahmen für Betriebe, die bereits 25 Prozent BFF auf ihren Betrieben umsetzen. Die dritte Variante entspricht der Motion Grin, nämlich der Streichung der Anforderung von 3,5 Prozent BFF auf offener Ackerfläche im ökologischen Leistungsnachweis.
Da die vorgesehene Massnahme umstritten ist, führte Ihre Kommission am 2.[NB]Mai eine Anhörung durch. Dabei wurden Vertreter des Schweizerischen Bauernverbandes, von IP-Suisse, von Bio Suisse sowie der Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren (LDK) und der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) angehört. Die Kommission liess sich auch über eine erste Auswertung der am 1.[NB]Mai abgeschlossenen Vernehmlassung orientieren. Die Vernehmlassung gab ein sehr heterogenes Bild ab. Auch die Kantone waren unterschiedlicher Meinung, von Beibehalten bis Abschaffen waren alle Meinungen vertreten.
In der Anhörung sprachen sich die Vertreter des Schweizerischen Bauernverbandes klar für die Motion aus. Die Bauernfamilien leisteten bereits einen grossen Beitrag zur Stärkung der Biodiversität in der Schweiz. Die Massnahme schwäche die pflanzliche Nahrungsmittelproduktion und verkompliziere das System. Die Vertreter von IP-Suisse und Bio Suisse sprachen sich für die neue Variante des Bundesrates aus, dies auch vor dem Hintergrund, dass die meisten Biobetriebe nicht von der Massnahme betroffen wären, da sie auf ihren Betrieben bereits mehr als 25 Prozent BFF angelegt haben. Die Vertreter der BPUK sprachen sich für die ursprüngliche, also die aktuelle Variante aus, während sich die Vertreter der LDK dahin gehend äusserten, dass sie die 3,5 Prozent BFF nur unterstützen würden, wenn die Umsetzung für die Landwirte und die kantonalen Ämter einfacher und einleuchtender erfolge. Andernfalls sei auf die Einführung zu verzichten; sie würden dann die Motion Grin unterstützen. [PAGE 556]
Ihre Kommission hat im Nachgang zu den Anhörungen alle Argumente sorgfältig abgewogen. Die Einführung der Massnahme wurde zweimal verschoben. Jetzt braucht es endlich Klarheit und Rechtssicherheit. Das Parlament hat sich im Rahmen der parlamentarischen Initiative 19.475 der WAK-S, "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren", dafür ausgesprochen, Nährstoffverluste und Risiken durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren. Während der Diskussion in den Räten war jedoch nie die Rede davon, dass die definierten Reduktionsziele mit mehr BFF auf offener Ackerfläche erreicht werden sollten.
Die Schweizer Landwirtschaft nimmt die Biodiversität seit vielen Jahren sehr ernst. Auf einem durchschnittlichen Betrieb gibt es bereits heute 20 Prozent BFF. Das sind knapp 200[NB]000 Hektaren. Zudem wird das Sömmerungsgebiet sehr extensiv bewirtschaftet, was total 660[NB]000 Hektaren ausmacht. Im Rahmen der Agrarpolitik haben wir als Gesetzgeber der Landwirtschaft verschiedene quantitative und qualitative Zielwerte, auch im Bereich der Biodiversität, vorgegeben. Die Landwirtschaft erfüllt respektive übertrifft alle diese Vorgaben. Für die Talregion beträgt die Vorgabe 65[NB]000 Hektaren. Aktuell werden 80[NB]000 Hektaren so bewirtschaftet. Im Bereich der Vernetzung beträgt die Vorgabe 50 Prozent. Aktuell erfüllt die Landwirtschaft bereits 80 Prozent. Doch diese bereits freiwillig übertroffenen Massnahmen im Bereich BFF führen auch dazu, dass die Produktion, namentlich von Getreide, abnimmt. So sind in den letzten Jahren schon 15[NB]000 Hektaren offene Ackerfläche verloren gegangen.
Vor dem Hintergrund, dass die Schweizer Landwirtschaft bereits heute einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Biodiversität leistet, die von uns vorgegebenen Ziele übertrifft und dabei aufzeigt, dass sie freiwillig dazu bereit ist, ihren Beitrag zu leisten, beantragt Ihnen die Mehrheit Ihrer Kommission, auf die verpflichtende Einführung der 3,5 Prozent BFF auf offener Ackerfläche zu verzichten und die Motion Grin anzunehmen. Wer freiwillig solche Flächen ausscheidet, erhält jedoch weiterhin die gemäss der Direktzahlungsverordnung vorgesehenen Beiträge.
Die verpflichtende Einführung dieser Massnahme würde auch bedeuten, dass die ackerbauliche Produktion geschwächt und damit der Selbstversorgungsgrad unseres Landes reduziert würde. Die Stärkung der Nahrungsmittelproduktion ist nicht nur bei uns in der Schweiz ein Thema. Das EU-Parlament hat am 24.[NB]April dieses Jahres eine ähnliche Frage behandelt und dabei beschlossen, eine Vorgabe für eine Stilllegung von 4 Prozent auf der Ackerfläche zu streichen.
Die beiden Motionen Strupler erachtet die Kommissionsmehrheit als zu kompliziert. Alle Anhörungsteilnehmer haben immer wieder eingebracht, in der Agrarpolitik brauche es Vereinfachungen, das System sei am Anschlag. Diese Ansicht teilt auch die Mehrheit der Kommission. Gerade auch vor diesem Hintergrund unterstützt sie die Motion Grin. Denn die neue Massnahme würde eine Verkomplizierung des Systems für die Bauernfamilien bedeuten. Die ständige Verkomplizierung hat im letzten Winter auch zu vielen Bauernprotesten in unserem Land und in ganz Europa geführt. Die Motionen Strupler würden dies noch verstärken, daher empfehlen wir Ihnen diese zur Ablehnung.
Im Zusammenhang mit dem Thema der Biodiversitätsförderflächen ist der Kommissionsmehrheit zudem das Thema Qualität sehr wichtig. Sie ist der Meinung, dass dieses viel stärker ins Zentrum rücken sollte. Zur Förderung der Biodiversität in der Landwirtschaft braucht es nicht zusätzliche BFF, sondern eine Erhöhung der Qualität auf den bestehenden Flächen. Mit der Ausscheidung von Gewässerräumen und Zuströmbereichen erzielt man ausserdem eine viel grössere Wirkung im Hinblick auf die definierten Reduktionsziele. Die Kommission wird sich daher der Qualität annehmen und ist überzeugt, dass dieses Thema bedeutsamer ist als jenes der Quantität.
Die Kommissionsminderheit beantragt im Lichte der Biodiversitätskrise in der Schweiz, die vorliegende Motion 22.3819 abzulehnen. Sie versteht die neue Massnahme von 3,5 Prozent BFF auf offener Ackerfläche als eine Investition in die Zukunft, weil sie den langfristigen Erhalt der für die Produktion essenziellen Ökosystemleistungen unterstützt. Für die Minderheit wäre die Annahme der Motion 22.3819 und somit ein Verzicht auf die neue Massnahme auch aus staats- und demokratiepolitischer Sicht bedenklich. Denn mit der parlamentarischen Initiative 19.475 habe sich das Parlament zu Reduktionszielen verpflichtet, die es nun zu konkretisieren und umzusetzen gelte. Die Kommissionsminderheit wird dazu sicher noch weitere Ausführungen machen.
Ich beantrage Ihnen jedoch im Namen der Mehrheit Ihrer Kommission, die Motion Grin anzunehmen und die beiden Motionen Strupler abzulehnen.